// Nr. 99. ^ rinncr^llb des Deutschen Reiches. Nicytmitglieder^ irn N 2eile berechnet. — Iu dem illustrierten Teil : für Mitglieder ^ ^536 Mark jährlich.^ Nach dem Ä^.usland ^erfolgt Lieferung Raum 15^Pf..'/«6.13.50 M..'^> 26 M.. S. 50 Dl., für Nicht- ^;über Leipzig oder dur^ Kre^zb^nd. a^n Nichtmit^lieder in ZZ Mitglieder 40 Pf.. 32 M.. 60 Dl.. 100 M. — Leilagen werden MKnLüMLsMrs§M^rUiis'öLrSLUj^^nBWNM^r)u'ÄWig Leipzig, Freitag den 1. Mai 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, den 19. Mai 1914, pünktlich vormittags 19 /> Uhr, im Deutschen BuchhändlerhauS zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1913/14. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1913. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1914. 4. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 3. Antrag des Ehrenausschusses des Börsenvereins, die Bildnisse von Adolf Kröner und Paul Parey im Deutschen Buchhändlerhaus aufzustellen. 6. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, daß die Bibliographie dom Börsen verein mit Hilfe der Deutschen Bücherei hergestellt und daß zur Feststellung der Grundsätze über die Bearbeitung und Herstellung der Bibliographie ein außerordentlicher Ausschuß eingesetzt werde." 7. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle zur Prüfung der Buchhaltungsfrage in den Klein- und Mittelbetrieben des Buch handels die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses beschließen, der aus 7 Mitgliedern bestehen soll." 8. Antrag des Herrn R. L. Prager-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den K 5 Abs. 3 der Verkaufsordnung wie folgt zu erweitern: „K 5 Abs. 3. Es bleibt den Kreis« und Ortsvereinen Vorbehalten, mit Verbindlichkeit für die Buchhändler ihres Bezirks für Werke, die ohne Ladenpreis erschienen sind oder die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 25°/o vom Ladenpreis liefert (K 7) Verkaufspreise festzusetzen, sowie Vorschriften über Bestellgebühren bei Zeitschriften in ihre Verkaufsbestimmungen aufzunehmen". 9. Antrag der Herren Karl Scheller und E. v. Mayer-Franksurt a. Main: Die Hauptversammlung des Börsenvereins möge beschließen: „Der Ladenpreis ist dem Publikum gegenüber der Barpreis; jeglicher Privatkundenrabatt fällt fort. Bei Inanspruchnahme von Kredit müssen spätestens nach einem Jahr 5»/„ Zinsen berechnet werden. Verkäufe auf Teilzahlungen sind so abzuschließen, daß der gewährte Kredit spätestens in 20 Monaten gedeckt ist. Bei Abschlüssen mit längerer Zahlungsfrist hat ein Aufschlag von lO'jß auf die Ladenpreise zu erfolgen". 717