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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1914
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- Deutsch
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- Saxonica
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F/ 101, 4. Mai 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtsch». Buchhandel. nützlich sein. Andererseits dürsten gerade die Autoren, die auf diese Weise mit den Buchhändlern in Berührung kommen, aus eine stärkere Beachtung ihrer Schöpfungen und eine regere Verwendung dafür rechnen, sobald sich mit dem Namen die Vorstellung von der Persönlichkeit und dem Wesen des Autors verbindet. Eine solche stärkere Betätigung nach außen ist aber nur dann möglich, wenn die geschäftlichen Einrichtungen und die innere Organisation und Ordnung derart sind, daß sie eine öftere Abwesenheit des Geschäftsleiters ermöglichen. Gerade die kommende stillere Zeit ist geeignet, praktische Reformen in Ruhe durchzuführen, um sich künftig bei lebhafterem Gange der Geschäfte ihrer Vorteile zu erfreuen. Ist die Buchhaltung aus der Höhe der Zeit? Empfiehlt cs sich, für diesen oder jenen Zweck Kartotheken anzulegen? Fehlt es irgendwo an der Inneneinrichtung? Solche Fragen können jetzt mit Ruhe überlegt und praktisch gelöst werden. Für Handlungen, die sich nebenbei mit dem Vertrieb von Kunstblättern beschäftigen, dürfte z B. die Frage nicht unwichtig sein, ob die Art der Aufbewahrung eine solche ist, daß einerseits der nötige Schutz dieser emfindltchen Artikel gewährleistet wird, andererseits aber auch eine schnelle Vorlage der Blätter und ein leichtes Einräumen in das Lager ermöglicht wird. Für viele Handlungen ist dieseFrage noch nicht oder nur in unvollkommener Weise gelöst. Ihnen dürfte das Angebot eines aus der Praxis entstandenen Bil- derschrankes, den die Firma Fidelis Steurer in Linz in den Handel bringt, willkommen fein, zumal man aus dem Prospekt ersehen kann, daß die Konstruktion zweckmäßig und der Preis nicht teuer ist. Auch kleinere Vorrichtungen, die die Arbeit erleichtern und zur Ersparnis von Zeit dienen können, sollten jetzt ins Auge gefaßt werden. So ist z. B. die Frage nicht unwichtig, ob die Registratur der Briefe usw. vereinfacht werden kann. Wie hierzu der Verlag beitragen könnte, ist aus einer Druck sache der Firma Urban L Co., eines Spezialgeschäftes für Bureauartikel in Frankfurt a. M., zu ersehen. Bei dein Fir menaufdruck ist das 11 dick unterstrichen, so daß der Registrierende sofort daraufhingewiesen wird, die Skriptur unter diesem Buch staben abzulegen. Dieses Vorgehen wäre z. B. in bezug aus den Firmenaufdruck der Verlegerfakturen und Briefe, wenn nicht überhaupt allgemein, nachahmenswert. Wie viel Zeit könnte er spart werden, wenn auf diese Weise jede Überlegung, wohin ein Brief oder eine Faktur abzulegen sei, durch einen einzigen Strich aus der Welt geschafft würde! Kurt Loele. Reichs-Preßgesetz. Erläutert von Schwarze und Appe- lius, 5. !>iufl. neubeacbeitet von vr. Erich Wulffen, Amtsgerichtsrat in Zwickau. 1914. München, Berlin und Leipzig, I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellierj (Schweitzers braune Handausgabenj. 263 Seiten. Preis: geb. in Ganzleinen 6 ^ ord. Einen guten Kommentar des Reichspreßgesetzes mit seinen vielen verwickelten Bestimmungen braucht der Buchhändler, und zwar der Ver leger so gut wie der Sortimenter. Der »Schwarze« erschien im Fahre 1874 zum erstenmal, wurde in seiner 8. und 4. Auflage von AppeliuL nnd ist in der jetzt vorliegenden ö. von Wulsfen bearbeitet, der ihm namentlich in der formellen Fassung ein ganz neues Gepräge gegeben hat. Die stilistische Schwersälligkeit der früheren Fassung ist durch eine moderne, leicht fliehende ersetzt worden. In juristischer Be ziehung ist an den Anschauungen, die der Kommentar vertrat, nicht viel geändert worden. Anzuerkcnnen ist jedoch, daß die frühere, aber unhaltbare Ansicht von der Notwendigkeit »öffentlicher« Verbreitung als Grundlage für presjgesetzllche Behandlung fallen gelassen worden ist. Stichproben beweisen, daß der Kommentator mit den wirt schaftlichen Verhältnissen, die in Frage kommen, sehr wohl vertraut ist, und seine Ansichten sind fast durchweg beifallswürdig. Die Relchs- gerichtsentscheidungen sind sorgfältig und eingehend berücksichtigt. Die Frage der Filmzensur, die hier hätte behandelt werden müssen, bleibt leider unbeachtet. Eine hinreichende Darlegung der Wichtigkeit des »Gcdankenausdruckes« als Begriffmoments für Preß-Erzeugnifse, die unter das Preßrecht fallen sollen, vermisse ich in dem Kommentar: was Seite 5 und 8 darüber gesagt ist, erschöpft das Problem nicht nnd betrachtet es zu einseitig. Verfolgt man folgerichtig den Gedanken, so kommt man für die Beurteilung der Verbreitung von Roten ohne Text zu anderen Ergebnissen als der Kommentator. Wenn jemand Noten lesen kann oder die Beziehung einer bestimmten Melodie (auch ohne Text!) kennt, so kann er Gedanken darin zum Ausdruck bringen und Mitteilen, die der andere versteht. Das gleiche gilt vom Bilde: es tritt da auch die Frage der Geheimschrift aus. Ich meine, hier lägen tieserc Erwägungen, als sie der bloß sormale Begriff des Druckerzeugnisses an die Hand gibt, und gerade die Ausnahme, daß Schreibllbungen, Proben und dcrgl. rechtlich nicht als Pretzcrzeugnisse gelten, sollte hier auf den richtigen Weg führen. Doch diese Meinungsverschiedenheit kann mich selbstverständlich nicht davon abhalten, das überwiegende Gute des vorliegenden Kom mentars anzuerkennen und ihm hohes Lob zu spenden. Denn im Wesen der kritischen Buchanzeige liegt es ja begründet, daß man eine abweichende Stellungnahme zum Ausdruck bringt, nicht aber das weitaus Überwiegende, dem man Beifall zollt, im einzelnen erwähnen kann. Der Kommentar macht einen gediegenen, zuverlässigen Eindruck und sei auch dem Buchhandel als Ratgeber empfohlen. Elster. Kleine Mitteilungen. Frist für die Rückgabe unbestellbar zurückgelangender Adressen. — Bei Lieferungen von Adressen wird nach Handclsgebrauch für unbe stellbar zurückgclangende Adressen eine Vergütung gewährt. Uber die Frist, innerhalb welcher die Rückgabe des unbestellten Materials er folgen soll, hat sich jedoch nach einer Feststellung der Berliner Handels kammer ein Handelsgebrauch nicht gebildet. In der Regel werden dies- bezügliche Fristen vereinbart, die zwischen vier und acht Wochen schwan ken. Für Auslandsadressen nach Amerika, Afrika, China, Japan, Indien werden nötigenfalls Fristen bis zu sechs Monaten vereinbart. Die Retourvcrgütung wird von den Adressenverlagsgeschäften haupt sächlich deshalb gezahlt, damit das Material an der Hand der als un bestellbar zurückgekommenen Adressen gereinigt und auf diesem Wege L i'our gehalten wirb. Dieser Zweck wird umso besser erfiillt, je schneller die Retouren zuriickgereicht werden. Post. — Infolge der politischen Ereignisse in Mexiko kann die deutsche Postverwaltung die sichere und rechtzeitige Beförderung von Postsendungen nach Mexiko einstweilen nicht mehr gewährleisten. Für den Verlust, die Beraubung oder Beschädigung von Postpaketen übernimmt die mexikanische Postverwaltung auch in Friedenszciten keine Ersatzpflicht. Während für gewöhnlich die Bricfpost nach Mexiko iiber New Jork und von da zu Lande weiter geleitet wird, werden Paketsendungen dahin zur See direkt nach den mexikanischen Häfen Veracruz und Tampico befördert, weil die Postverwaltung der Ver einigten Staaten von Amerika sich mit der Weiterbeförderung von Postpaketen nach dritten Ländern grundsätzlich nicht befaßt. Wegen Einstellung des Dienstes auf der Tehuantepec-Eisenbahn können ferner Postpakete nach Salvador vorläufig nicht mehr für den Leitweg über Mexiko, sondern nur noch für den Weg über Frankreich und Colon—Panama angenommen werden. Buchhändler-Fachschule, Wien. — Am 26. April fand der Spezial kurs über deu Buch-, Kunst- und Musikalienhandel an der Gremlal- Handelsschule in Wien durch Entlassung und Zeugnisverteilnng in Gegenwart des Handelsschuldirektors, k. k. Prof. vr. H. Goldberger, und des Schulrates, k. k. Prof. A. Heilsberg, seinen Abschluß. Der Spezialkurs wurde geleitet von Herrn Prof. G. Korczewski und er streckte sich auf die Geschichte des Buchhandels, die Herstellung und den Vertrieb der Erzeugnisse des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels. Er umfaßte 40 Unterrichtsstunden und zwei erläuternde Führungen durch eine größere Bnchdruckerei, verbunden mit lithographischer An stalt, und durch eine Zeitungsdruckcrei. Der Spezialkurs 1913/14 mar besucht von 50 ordentlichen Hörern und 5 Externistcn. Von diesen hatten sich insgesamt 49 den von der Direktion der Gremial-Handels- schule vorgeschriebencn zwei mündlichen und zwei schriftlichen Prü fungen unterzogen. Das Ergebnis der verteilten Zeugnisse war hin sichtlich der Leistungen folgendes: 4 Hörer erhielten die Note I, 17 die Note II, 20 die Note III, 8 die Note IV; mit der Note V war kein Hörer bedacht worden. 3 ordentliche Hörer und 1 Externist wurden bei dem Schlußakt infolge ihrer vorzüglichen Leistungen öffentlich ge lobt. Die Sonntagsruhekommission des Reichstages hat ihre Bera tungen wieder ausgenommen. Ministerialdirektor vr. Caspar be kämpfte den sozialdemokratischen Antrag, der sonntäglich beschäftigten Handlungsgehilfen und Lehrlingen regelmäßig einen freien Nach mittag in der Woche von 1 Uhr ab gewähren will. Es müßten zu dieser Frage doch erst Erhebungen angestellt werden. Ein Zentrnms- 735
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