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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1914
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- Deutsch
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- Saxonica
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Bör>enblatt s. ü. Dtschn. Buchhandel Redaktioneller Teil. ^ 98, 27. April 1914. 20. Mai 1913 Veröffentlichung der Vereinsbuchhand lungen, die aus Grund des abgeänderten Z 3 der Verkaufsordnung nicht als buchhändle rische Betriebe anzusehen sind. 12. Juni 1913 Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Deutschen Bücherei. 23. Juni 1913 Anerkennung des Warenhauses Geschwister Knopf in Karlsruhe nebst Zweiggeschäfte Geschwister Knopf in Stuttgart und Pforz heim sowie Hermann Schmoller L Co. in Mannheim. Schlllerkalender. Nachruf für Herrn Ferdinand Lomnitz in 15. August 1913 , II. Januar 1914 j 27. August 1913 Leipzig 8. September 1913 Bekanntgabe der vom Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei beschlossenen Grundsätze für die Sammlung von Büchern usw. 13. September 1913 Anerkennung des Warenhauses H. L C. Tietz in Chemnitz. 20. September 1913 Erscheinen der Denkschrift »Kunstwart, Dü rerbund, Buchhandel«. 4. Oktober 1913 Grundsteinlegung der Deutschen Bücherei und gemeinschaftliches Abendessen am 19. Oktober 1913. 19. Oktober 1913 Gründung der Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei. 3. November 1913 Anerkennung des Kaufhauses zum Strauß Louis Friedländer G. m. b. H. in Görlitz. 4. November 1913 Abkommen mit der Königlich Preußischen Landesaufnahme über den Vertrieb der preußischen Generalstabskarten. 31. Dezember 1913 Anerkennung des Warenhauses Theodor Althoff und des Kaufhauses Brühl G. m. b. H., beide in Leipzig. 9. Januar 1914 Anerkennung des Warenhauses Julius Tietz in Plauen. 15. Januar 1914 Nachruf für Herrn vr. Eduard Brockhaus, Leipzig. 9. Februar 1914 Aufgabe des buchhändlerischen Betriebes im Warenhaus Heymann L Neumann in Bremen. 20. Februar 1914 Unterschiedliche Behandlung anerkannter und nicht anerkannter Warenhäuser, Kauf häuser und Bazare. 20. Februar 1914 Aufhebung des Ladenpreises durch Abgabe größerer Partien an Warenhäuser. 2. März 1914 Nachruf zum Tode des Herrn vr. Adolph Geibel in Leipzig. Die Zahl der Mitglieder des Börsenvereins betrug: Kantate 1885: 1549 Mitglieder, Kantate 1895: 2645 Mitglieder, Kantate 1905: 3260 Mitglieder, Kantate 1910: 3417 Mitglieder, Kantate 1911: 3459 Mitglieder, Kantate 1912: 3543 Mitglieder, Kantate 1913: 3552 Mitglieder, am 15. April 1914: 3613 Mit glieder. In der Aufnahme ausländischer Mitglieder glaubt der Vor stand sich für die Zukunft Beschränkung auserlegen zu sollen, da er sich von einer Vermehrung seiner Mitglieder nicht dentschsprechcn- der Zunge in dem Auslande keinen Gewinn für den Börsen verein der Deutschen Buchhändler verspricht. Anscheinend wollen viele dieser Mitglieder nur die Vorteile für sich in Anspruch nehmen, die ihnen die Mitgliedschaft im Börsenverein bietet. Die erfreuliche Steigerung der Mitgliederzahl ist nicht etwa ein Beweis dafür, daß der Vorstand die Vorschriften für die 632 Aufnahme von Mitgliedern leichter handhabt; im Gegenteil ist er darauf bedacht, nur Vollbuchhändler als Mitglieder aufzuneh men, und bestrebt, solche Mitglieder, bei denen diese Voraus setzung nicht vorliegt, wieder in der Mitgliederliste zu streichen. Ein auf diese Weise gestrichenes früheres Mitglied hat sich da durch benachteiligt gefühlt und Klage aus Anerkennung seiner Mitgliedschaft durch den Vorstand erhoben. Der Prozeß schwebt gegenwärtig noch in zweiter Instanz. Die Hauptversammlung besuchten: 1904 327 Mitglieder 1909 1905 310 Mitglieder 1910 1906 280 Mitglieder 1911 1907 286 Mitglieder 1912 1908 329 Mitglieder 1913 334 Mitglieder 314 Mitglieder 278 Mitglieder 282 Mitglieder 301 Mitglieder. Die Reform des Börsenblattes hat sich als entschieden vor teilhaft erwiesen; sie hat insbesondere dem Börsenverein einen finanziellen Gewinn gebracht, und dürfte ihn auch sonst gestärkt haben. Die Gratislieferung eines Exemplars des Börsenblattes ist für manchen Buchhändler der Ansporn gewesen, Mitglied des Börsenvereins zu werden; die Zahl der Mitglieder hat deshalb im Berichtsjahr gegen früher eine größere Zunahme erfahren. Im Anschluß an diese Reform erschien es praktisch, vom 1. Januar 1914 an noch eine Verbesserung dadurch herbei zuführen, daß der redaktionelle Teil und der Anzeigenteil in sich besonders paginiert werden. Die Annahme der Verkaufsordnung in der vorigen Haupt versammlung hat zu vereinzelten Protesten geführt. Diese rich teten sich speziell gegen die 88 11, 12 und 13. Der Vorstand hat die Einsprüche als unberechtigt und gegenstandslos zurückgewie sen und dabei zum Ausdruck gebracht, daß er verpflichtet sei, die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Durchführung zu bringen, und daß er keinem Mitglied irgendwelche Sonderstellung und Son derrechte über ß 3 Ziffer 3 der Satzungen des Börsenvereins hinaus zugestehen könne. Dabei ist es geblieben. Nach Ansicht des Vorstandes dürfte sich die Verkaufsordnung bewähren und die auf sie gesetzten Erwartungen, einen billigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Sortiments und des Verlags zu ermöglichen, erfüllen; auch die Ver eins- buchhandlungen scheinen sich bei der ihnen durch 8 3 der Verkaufsordnung zugewiesenen Stellung beruhigen zu wollen. Der Vorstand hofft, daß sie inzwischen auch zu der Erkenntnis gekommen sind, wie schädlich auf der einen Seite ihre Konkurrenz für den Buchhandel sein mutz, und wie wenig andererseits für sie der aus einem Buchhandels betrieb entstehende Gewinn in die Wagschale fallen kann. Der Durchführung der Verkaufsordnung und der Beseiti gung noch bestehender Ausnahmen von den Verkaufsbestimmun- gen der Kreis- und Ortsvereine hat der Vorstand unausgesetzt seine Aufmerksamkeit geschenkt. Es besteht die Hoffnung, daß die Ausnahmen in absehbarer Zeit völlig beseitigt werden; dies gilt insbesondere für den Vertrieb von Land karten und Lehrmitteln. Erst dann wird es möglich sein, die in Aussicht genommene tabellarische Übersicht der sämt lichen Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine auf zustellen. Wiederholt war der Vorstand genötigt, durch Eingaben an verschiedene Behörden darauf hinzuwirken, daß diese von der Forderung eines nach den Verkaufsbestimmungen unzulässigen Rabatts absehen und ihren Bedarf tunlichst bei den Ortsbuch-
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