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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1914
- Strukturtyp
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- Band
- 1914-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 95. 27. April 1914. 1913 den Postkartenhändler Hermann Hamburger und die Papier- warenhändlcrin Cäcilie Pergamenlcr zu je 5 Mark Geldstrafe verur teilt und die Einziehung der vier »Jugend«-Postkarten verfügt, die der Kriminalschutzmann L. am 20. August 1913 ini Papiergeschäft der P. gekauft hatte, wo sie teils im Schaufenster, teils im Kartenständer ausgestellt waren. Die Karten waren in einer Kollektion enthalten gewesen, die H. kurz zuvor an den Ehemann der P. geliefert hatte. Sämtliche vier Karten sind Reproduktionen von Gemälden, die sämtlich in der »Jugend«, darunter zwei als Titelbilder, abgebildet gewesen sind' Das Urteil sagt, das; die erste Karte »Am Spiegel« zwei Frauen darstelle, von denen die eine nackt sei und wollüstige Konturen zeige, die zweite »Nach dem Ball« einen im Klubsessel ruhenden Herrn, neben dem eine beinahe nackte Frau stehe und den Sinnengenuß von ihm zu verlangen scheine, die dritte, »Sehnsucht«, ein halbnacktes Mädchen, das sich in unbefriedigter sinnlicher Begierde verzehre, und die vierte, »Susanne ans dem Lande«, ein badendes dralles Bauern mädchen, das von zynischen Bauernburschen belauscht werde. Die Ab bildungen seien relativ, nämlich durch die Art der Vervielfältigung und Verbreitung unzüchtig. Die Verbreitung in Postkartenform führe sie in Massenauflage einem jeden, auch dem Ungebildeten und für künstlerische Werte nicht Empfänglichen zu; bei Menschen dieser Art werde durch sie die Sinnlichkeit angestachelt und die Gcschlechtsbegierde erregt. Daher werde infolge dieser an Reproduktionen in Postkarten form unvermeidlich geknüpften Sexualwirknng durch die Art der Verbreitung das Scham- und Sittlichkeitsgefühl des normalen Men schen in geschlechtlicher Beziehung verletzt. Der relativen Unzüchtigkeit der Karten seien sich H. und Frau P. auch bewußt gewesen. Die Re vision der Angeklagten, vertreten von Rechtsanwalt Lesser, führte aus, das; aus dem Urteil nicht klar hervorgehe, ob zur relativen auch die absolute Unzüchtigkeit hinzukomme. Von der obszönen Bedeutung, die das Gericht den Karten beilege, sei nirgends etwas zu finden; sie würde auch dem künstlerischen Interesse, das die Nacktheit um ihrer selbst willen zeige, widerstreben. Die Strafkammer vergesse, das; beim Kunstwerk der stoffliche Inhalt znrücktrete neben dem verwirklichten künstlerischen Wert, dessen Bedeutung keinerlei Massenverbreitung mindere. Darüber, daß relative Unzüchtigkeit infolge minderwertiger Reproduktion vorlicge, enthalte das Urteil nichts. Hinzuweisen sei auch ans die ungehinderte Verbreitung in der »Jugend«. Auf Antrag des Neichsanwalts gab das Reichsgericht der Revision statt, hob das Urteil ans und verwies die Sache an das Landgericht Berlin II zu rück, da das Urteil nichts darüber sage, ob hier der stoffliche Inhalt oder der künstlerische Wert stärker hervorträtc, und da nach der letzten maßgebenden Entscheidung des Reichsgerichts für die Prüfung nur das maßgebend sei, was die Abbildung wirklich enthalte, nicht aber, was man in sic hineininterpretieren könne. Es erfolgte daher Aufhebung des Urteils. (Aktenzeichen 2 O. 201/14.1 Ter Kamps um die Sonntagsruhe. — Zur Frage der Sonntags ruhe im Handelsgewcrbe hat der württ. Landesverein des Ev. sozialen Kongresses folgende Resolution gefaßt: »Die Einschränkung der Sonntagsarbett im Handelsgewerbe ist aus sozialen und religiösen Gründen dringend zu fordern. Der württ. Landesverband des evangelisch-sozialen Kongresses hat des halb den Gesetzentwurf der Neichsregierung dankbar begrüßt. Ein Zurückgehen hinter diesen gegenwärtig dem Reichstag vorliegenden Entwurf der Reichsregierung würde er aufs tiefste bedauern.« Die »Soziale Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände«, der etwa 300 000 Mitglieder angehören und die vor kurzem die deut schen Stadtverwaltungen, allerdings fast erfolglos, ersucht hat, für die Einführung der völligen Sonntagsruhe einzutreten, hat nunmehr an die deutschen evangelischen Kirchenbehörden eine Eingabe gerichtet, in der diese gebeten werden: 1. in einer amtlichen Erklärung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften des Reiches das Verlangen zum Ausdruck zu bringen, das; in dem künftigen Reichsgesetz die grundsätzliche Anerkennung der vollen Sonntagsruhe im gesamten Handelsgewcrbe mit alleinigen Ausnahmen für die Bcdürfnisgewerbe auszusprechen sei; 2. die in der nächsten Zeit zu Beratungen zusammentretenden Synoden zu einer gleichen Stellungnahme zu veranlassen, und 3. dafür zu sorgen, daß von sämtlichen Kanzeln aller ev. Landes kirchen Deutschlands eine planmäßige Einwirkung auf die Gemeinde- glicdcr geschieht, damit diese alle Einkäufe am Sonntag unterlassen und dadurch die Bestrebungen des Kaufmannsstandcs unterstützen, der dasselbe Anrecht auf die Sonntagsruhe hat und dem sie genau so nottut wie dem Beamten- und dem Arbeiterstande. Bevorstehende Beschlußfassung über eine allgemeine Beamten- kraukenversorgung. — Vom 4. bis 7. Juni findet in Hamburg der diesjährige Verbandstag des Verbandes deutscher Beamtenvereinc statt, zu dessen Vorbereitung kürzlich der Gesamtvorstand des Ver bandes unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors a. D. Just tagte. Als wichtigste Frage, mit der sich der Verbandstag zu beschäftigen haben wird, darf die Schaffung einer allgemeinen Beamtenkrankenversor gung angesehen werden. Schon die vorjährige Tagung in Koblenz hatte sich mit der Frage beschäftigt. Zu einem Beschluß konnte es je doch noch nicht kommen, da die Vorarbeiten noch nicht zum Abschluß gebracht waren. Mit diesen hat sich eine besondere Kommission be schäftigt, sie liegen jetzt abgeschlossen vor und werden dem Verbands tag in Gestalt einer Denkschrift unterbreitet werden, so das; eine end gültige Entschließung gefaßt werden kann. Als nächste Aufgabe hat sich der Verbandsvorstand gestellt, die wichtige Frage der Errichtung von Heimstätten für alleinstehende Beamtenwitwen und Beamtentöchter und von Erholungsheimen für Beamte einer erneuten gründlichen Prüfung zu unterziehen. Zu diesem Zweck ist eine besondere Kommis sion gewählt worden. Deutscher Zolltcchnikertag. — Die deutschen zolltechnischen Be amten werden sich zwischen dem 20. und 24. Mai zu einer großen Ta gung in Berlin versammeln. Es werden sprechen: Oberzollkontrol leur Niendorf-Hamburg über den Tabakwertzoll und Zollrat Stoß- Düsseldorf über das Thema: »Wie lassen sich im Interesse von Han del, Industrie und Gewerbe sowie der Zollverwaltung Beschwerden bei der Erhebung und Kontrollierung der Zölle und indirekten Steuern verhüten?« Im Anschluß an den Zolltechnikertag werden am 22. Mai der »Bund der deutschen technischen Zoll- und Stcuer- beamten« und der »Preußische Landesverband technischer Zollbeamten« ihre Hauptversammlungen abhalten. Sämtliche Tagungen finden im Landwehroffizierkasino am Zoologischen Garten statt. Der Verband deutscher kaufmännischer Genossenschaften e. V. mit dem Sitz in Berlin, in dem die Mehrzahl der deutschen Einkaufs genossenschaften der Kleinhändler zusammengeschlossen sind, hält seinen diesjährigen 7. Verbandstag am 11. und 12. Mai in Dort- m und ab. Außer den regelmäßigen Berichten des Vorstandes, Aus schusses und Verbandsrcvisors sowie den Berichten ans den Vereinen bringt der Verbandstag noch mehrere Referate über verschiedene, für den Kleinhandel wichtige Fragen. So behandelt ein Referat die Zu- sammenschlußbestrebungen der Lieferanten in der Lebensmittelbranche, ein Thema, das gerade jetzt durchaus aktuell ist. In einem weiteren Referate finden die sogenannten Warenausstellungen der Konsumver eine eine eingehende Beleuchtung. Für den Praktiker ist von beson derem Interesse ein Vortrag über die Geschäftsbedingungen der Kon servenbranche im Jnlandsverkehr. Sodann soll zu dem Einkaufs- vcreinsrevers des Markenschutzverbandes Stellung genommen wer den. Endlich werden in drei Referaten noch Fragen behandelt, die für die Entwicklung der deutschen Einkaufsgenossenschaften von In teresse sind, nämlich über die Betriebsmittel der Einkaufsgenossen schaften, über die Agitation für die Einkaufsbewegung und über die Geschäftsordnung der Revisionsvereinignng des Verbandes. Nach dem Geschäftsbericht hat sich der Verband im letzten Jahre befriedigend weitcrentwickelt, und auch seine binkaufsstclle, die Zentral-Einkaufs- genossenschaft, konnte trotz der allgemein schwierigen Geschäftslage ihren vorjährigen Umsatz erhöhen. Vorlesungen für junge Kausleutc. — Im Sommersemester 1914 werden am Orientalischen Seminar der Berliner Universität (Dorotheenstr. 7) Vorlesungen abgehalten, an denen junge Kaufleute kostenfrei teilnehmen können. So findet ein unentgeltlicher Abendunter richt in der japanischen Sprache Montags, Mittwochs undFreitags abends von 8—9 Uhr statt, der am 20. April begonnen hat und von Herrn No- mori Usami abgehalten wird. Jungen Kanfleuten ist dadurch Gelegenheit geboten, sich im Japanischen anszubilden, was bei der Bedeutung Ostasiens für unseren Handel von großem Wert ist. — Ferner findet für Kaufleute, die sich für unsere deutschen Kolonien und die deutsche Kolonialpolitik interessieren, ein unentgeltlicher Vorlesungs zyklus statt über das Thema: Koloniale Finanz- und Wirtschaftsfragen. Diese Vorlesungen finden Mittwochs von 4—5 Uhr statt. Sie werden abgehalten von dem Dozenten Otto Jöhlinger und haben am 22. April angefangcn. Anmeldungen hierzu werden beim Sekretariat des Seminars cntgegengcnommen. Ein Institut für Kirchenmusik für Studenten der Theologie ist so eben an der Straßburger Universität eingerichtet worden. Das Institut steht unter Leitung von Professor vr. Mathias. 644
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