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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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Redaktioneller Te'l. .X° 5, 7. Januar 1918. Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 143. Auszug aus der Registraude des Vorstandes des Börsen- vereins. 1. Sowohl die Verteuerung des Druckpapiers als auch die Verteuerung des Druckes selbst machen eine Erhöhung der Bezugspreise für das Wöchentliche Verzeich nis notwendig. Da die bisherigen Preise unter dem Herstel lungspreis liegen, hat der Verlagsausschuß eine Preiserhöhung in Vorschlag gebracht, der der Vorstand deigetreten ist. Der Einzelpreis beträgt nunmehr 10.— ord., 7.— bar. An Stelle der Mengenpreise wurden Staffelpreise festgesetzt. Näheres darüber bitten wir in dem im Börsenblatt Nr. 299 vom 24. Dezember 1917 veröffentlichten Inserat Nachlesen zu wollen. Abdrucke desselben können von unserer Verlagsab teilung bezogen werden. 2. Die Kosten für den Einband des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels haben sich erhöht. Der Vorstand beschloß, die Kosten für den Halbleinenband den Mit gliedern des Börscnvereins für das ihnen zustehende Vereins exemplar mit 2.— zu berechnen. Z. Herr Georg Krehenberg, der frühere Erste Schriftführer des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, hat den Wunsch ausgesprochen, nachdem sein Amt im Vorstand des Börsen vereins abgelaufen ist, ein anderes Mitglied des Vorstandes des Bürsenvcreins an seiner Stelle als Sachverständigen in die Abteilung für Handels statt st ik des Kaiser lichen Statistischen Amtes in Berlin zu ernennen. Der Zweite Vorsteher des Börsenvereins, Herr Geheimrat Karl Stcgismund, hat sich bereit erklärt, für Herrn Krehenberg in die genannte Abteilung cinzutretcn. 4. Die Frage, wie die Entschädigung des Ver lustes eines Re st Heftes zu behandeln ist, hat den Vor stand des Börsenbercins beschäftigt. Der Eingang des Rest- Heftes war im fraglichen Falle vom Kommissionär des Verlegers bestätigt worden t da die Leipziger Kommis sionäre in ihrem direkten Verkehr untereinander oder in ihrem Verkehr durch die Paketaustauschstelle sich bekannt lich Nechnungspakete oder gar Restpakete nicht avisieren oder guitticre» lassen, hat nicht festgestcllt werden kön nen, wo das Rcstpaket in Leipzig verloren gegangen ist. In einem solchen Falle haben der Sortimenter und die beiden be teiligten Kommissionäre die Hälfte des Fakturbetrages des ab handen gekommenen Pakets zu gleichen Teilen zu ersetzen. Da das Restpaket keinen Fakturbetrag aufgewiesen hat, muß sinn gemäß der Wert des Pakets an Stelle des Fakturbetrages treten. Die Paketaustauschstelle kann für den Verlust des Pakets, auch wenn er bei ihr entstanden wäre, nicht verantwortlich ge macht werden, da sie nach H 15 ihrer Bestimmungen jede Ver antwortung für verloren gegangene oder beschädigte Pakete ablehnt. Daraus, daß der Verkehr über die Paketaustauschstelle geleitet worden ist, kann keine Veränderung der aus H 2üi> der Verkehrsordnung ersichtlichen Verantwortlichkeit hergeleitct werden. 5. Der Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler (E. V.) hat den K 7 seiner Verkaufsbestim- mungcn abgcändcrt, wodurch der Bibliotheken-Rabatt bis auf einige Ausnahmen beseitigt wird. Der A 7 lautet nunmehr wie folgt: Solange die vom Börsenverein mit dem Preußischen Kultusministerium getroffenen, noch bis zum Jahre 1920 gel tenden Vereinbarungen, den Bibliothekenrabatt betresfcnd, nicht ausgehoben sind, darf auf deutsche Schriftwerke an die Universitätsbibliothek und die Bibliothek der König!. Tech nischen Hochschule in Breslau ein Rabatt von 7)4°/», an die Breslauer Stadtbibliothek, welche einen jährlichen Bttcher- bedarf von mehr als 10 000 .4k hat, ein Rabatt von 5"» ge währt werden. Von der Rabattierung sind ausgeschlossen: t. Zeitschriften, die öfter als zwölfmal jährlich erscheinen, 2. in einzelnen (weniger als 10) Exemplaren entnommene Schulbücher, 3. alle Landkarten und Lehrmittel, 4. alle Artikel, die der Verleger mit weniger als 25°/» ra- battiert. An andere staatliche, städtische, Provinzial- oder sonstige Bibliotheken und Anstalten Rabatt oder Skonto zu gewähren, ist unstatthaft. Deutscher Verlegerverein. Disponcnden Ostermcsse 1918. Von sehr beachtenswerter Seite geht uns folgende An regung zu: Schon zu gewöhnlichen Zeiten sind die Eigenmächtigkeiten, die sich viele Sortimenter beim Remissiousgeschäst erlauben, überaus störend gewesen. Zur bevorstehenden Messe werden voraussichtlich von den meisten Verlegern Disponenden gar nicht oder nur in geringem Umfang gestattet werden können, weil die Vorräte sehr rasch zu Ende gehen. Wir möchten aus diesem Grunde die Herren Sortimenter dringend vor eigenmächtigem Disponieren warnen, mit der ge wiß zutreffenden Begründung, daß jede Willkür dieser Art zu nichts anderem führt als zu höchst unnützen Schreibereien, die bei der gegenwärtigen Überlastung des gesamten Buchhandels zum Vorteil aller Teile vermieden werden sollten. Bekanntmachung. In dankbarer Erinnerung an Ernst A. Seemann (s- 1 904) von einem seiner früheren Gehilfen. Unter dieser Aufschrift überweist uns ein Kollege, der seine» Namen nicht genannt haben will, eine Gabe von tausend Mark in der Absicht, unser Werk zu unterstützen und an den »vorbild lichen Mann«, dessen Gedächtnis ec sic widmet, zu erinnern. Freudig und dankbar bewegt bringen wir dies zur allgemeinen Kenntnis. Berlin, den 2. Januar 1918. Ter Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlnngs-Gehülfen. 0,. Georg Paetel. Edmund Mangelsdors. Aiax Schottc. Max Paschke. Reinhold Borstell. Buchhändlerischer Arakturbund. Aus Anlaß von F. Soenneckens Aufruf zum Eintritt in sei- neu Deutschen Allschrift-Bund in Nr. 290 d. Bbl. sei hiermit die in diesem Blatte am 1. April 1911 veröffentlichte Verleger- Erklärung in Erinnerung gerufen: ---Die gegen die deutsche Schreib- und Druckschrift immer wieder vorgebrachten Anklagen halten wir für unrichtig. Insbesondere ist eine gut geschnittene deutsche Druckschrift nicht schlechter, sondern besser lesbar und gesünder für die Angen als eine gleich breite und hohe Antigua-Schrift. Bor allem aber ist die deutsche Schrift, seit cs gedruckte Bücher gibt, diejenige Schrift, von der das deutsche Bolk sich niemals trennen kann und, wie die gegenwärtige machtvolle Gcgcnbcwegnng zeigt, sich niemals trennen wird, weil sie allein den besonderen Bedürfnissen unserer Sprache in vielhnndertjähriger Entwicklung angcpaßt ist. An einem solchen Volksguts soll man nichts abbröckeln, nicht von oben her reglementieren wollen. Und das gar AlMändern zuliebe, die angeblich — cs ist aber in Wirk lichkeit anders — zu ungeschickt sein sollen, um bei Bewältigung der schwierigen deutschen Grammatik auch deutsche Schrift zn lesen. Dabei ist diese deutsche Schrift, die für unsere Sprache notwendige Spielart der Wcltlettcr, dem Ansprüche des deutschen Volkes ans Weltgeltung seiner Kultur nicht nur nicht hinderlich, sondern bietet erwiesenermaßen dem Ausländer, selbst des Deutschen unkundigen Kindern keinerlei Schwierigkeiten, ist vielmehr dem Lernenden eine Hilfe zum Verständnis der schwierigen deutschen Sprache. Solche Preisgabe einer berechtigten und notwendigen, niemand beeinträch tigenden deutschen Eigenart lehnen wir als deutsche Verlagsbnck)-- händlcr ab. Wir werden vielmehr, ohne der lateinischen Schrift, wo sic am Platze ist, feind zu sein, in unserer Berufsarbeit helfen, die deutsche Schrift zu hüten und zn verbreiten.« Diese Erklärung ist 1911 aus Anlaß des Antrages der La- teinschriftler im Reichstage auf Ausschaltung der deutschen 14
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