Nr. 88. jährlich frei Gesch^tsstette od^ 3^Narö ^.^0 stü ^ erweijung6. NM. statt 13 M. 6 t^lc n g^ejuchewert> c n 0 Ps - pro «Z ^ Z^Ma're' j?hr^ch?Ä^ Au s8n d ^o^lgt^äfer^ng ^ ^ Nicht" ^ 2L Leipzig, Donnerstag den 16. April 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenvrrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Lekanntmackung. Tie diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, den 18. Mai 1914, pünktlich vormittags 18'/, Ahr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereiusjahr 1913/14. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1913. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1914. 4. Prüfung und Genehmigung des Vcrwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des Ehrenausschnsses des Börsenvereins, die Bildnisse von Adolf Kröner und Paul Parey im Deutschen Buchhändlerhaus aufzustellen. 6. Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, datz die Bibliographie vom Börsen verein mit Hilfe der Deutschen Bücherei hergestellt und daß zur Feststellung der Grundsätze über die Bearbeitung und Herstellung der Bibliographie ein außerordentlicher Ausschuß eingesetzt werde.» 7. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle zur Prüfung der Buchhaltungsfrage in den Klein- und Mittelbetrieben des Buch handels die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses beschließen, der aus 7 Mitgliedern bestehen soll.» 8 Antrag des Herrn R. L. Prager-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den K 5 Abs. 3 der Veckaufsordnung wie folgt zu erweitern: „K 5 Abs. 3. Es bleibt den Kreis- und Ortsvereinen Vorbehalten, mit Verbindlichkeit für die Buchhändler ihres Bezirks für Werke, die ohne Ladenpreis erschienen sind oder die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 25o/o vom Ladenpreis liefert (Z 7> Verkaufspreise sestzusetzen, sowie Vorschriften über Bestellgebühren bei Zeitschriften in ihre Verkaussbesttmmungen aufzunehmen". 9. Antrag der Herren Karl Scheller und E. v. Mayer-Frankfurt a. Main: Die Hauptversammlung des Börsenvereins möge beschließen: „Der Ladenpreis ist dem Publikum gegenüber der Barpreis; jeglicher Privatkundenrabatt fällt fort. Bei Inanspruchnahme von Kredit müssen spätestens nach einem Jahr 5>>/o Zinsen berechnet werden. Verkäufe auf Teilzahlungen sind so abzuschließen, daß der gewährte Kredit spätestens in 20 Monaten gedeckt ist. Bei Abschlüssen mit längerer Zahlungsfrist hat ein Aufschlag von 10^ au die Ladenpreise zu erfolgen».