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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1914
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- Deutsch
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- Saxonica
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^ 83, 11. April 1914. Redaktioneller Teil. rufen, sondern eine Kreisorganisation mit einer Berufungs instanz soll darüber entscheiden, wer würdig ist, als Buch- bzw. als Musikalienhändler betrachtet zu werden. Damit wäre doch sofort die Gewerbefreiheit (Gewerbeordnung) durchbrochen. Einen so hoffnungslosen Vorschlag auszusprcchcn, machen auch selbst die schönsten Phrasen von der Mission des Musikalien händlers nicht verständlicher. Herr W. führt dann weiter aus, daß es kleine Städte gäbe, in denen ein reiner Musikalien handel betrieben werden könnte, falls kein Auchbuchhändler dort sein Wesen treibt. Es gibt heute kaum noch ingrosien Städten Musiksortimcnter, die ohne Nebenbranchen (Klaviere oder andere Musikinstrumente) ihr Geschäft betreiben können, und in kleinen Städten ist das von jeher der Fall gewesen. Hamburg mit fast einer Million Einwohnern ernährt 8 Musiksortimcnter, Köln mit 900,090 und Magdeburg mit 300,000 Einwohnern 5 bzw. 4, die alle Musikinstrumente mitfllhren. Wenn eine Familie jährlich für 20 Musikalicn kauft, so zählt sie schon zur besseren Kund schaft, eine große Anzahl braucht weniger, eine kleinere mehr, da ist es doch ein leichtes Excmpel, wieviel Konsumenten dazu gehören, um einem reinen Musiksortimenter eine Existenz zu ermöglichen, über die 20 ^-Ausgaben ist ja genügend verhan delt worden. Neu ist die Ansicht des Herrn W., daß diebefse < ren (?) Geschäfte sich in früheren Zeiten von den billigen Aus gaben serngehalten hätten. Schon vor 50 Jahren haben wir Aus gaben von unter 20 und wenig darüber gehabt (Holle, Hirsch, Litolff, Weinholtz). Kurzsichtige Menschen hat es ja immer ge geben, die gegen den Strom zu schwimmen für vorteilhaft halten. Haben sich doch sogar Sortimenter gegen die Edition Peters und die Kollektion Litolff gesträubt, freilich ehe Herr W., der sich in dem Glauben befindet, die Edition Peters sei die Begründerin der billigen Ausgaben, seine Laufbahn begann. Auch heute wird kein denkender Sortimenter die 20 H - Ausgaben gewaltsam poussieren, aber auf Lager müssen sie gehalten werden, und zwar erkennbar für die Kundschaft. Der freundliche Rat des Herrn W., die Ramschware (?) und die 20 ^-Ausgaben den Waren häusern zu überlassen, beweist deutlich, wie fern er dem Sorti ment steht. Über die Sortimenter, die gelegentlich mal ein Musikstück ver legen, bricht Herr W. kurzerhand den Stab, da ihnen jede Er fahrung auf dem Gebiete des Verlages mangele (??). Mir will es scheinen, daß der Sortimenter oft besser weis), was ihm frommt, als manche Verleger, die häufig nach der Schablone arbeiten, ohne auch nur im geringsten die Bedürfnisfrage zu berücksich tigen. Das hat doch Wohl zur Genüge der Wagnersturm des Frühjahrs 1914 bewiesen. Gerade die aus dem Sortiment her- auswuchscn, haben dem Handel Verwendbares zugeführt (Ben jamin, Bote L Bock, Challier-Berlin, Bratfisch, Heinrichshoscn, Rühle-Berlin und viele andere). Ich bin so unbescheiden, Herrn W. zu empfehlen, im Börsen blatt noch nachträglich etwas zurückzublättern: er wird darin Ausführungen von Kollegen finden, die ebenso wie er warm für ihren Stand fühlen; freilich empfehlen sie nicht unwirksame Heilmittel, sondern bleiben auf dem Boden des Erreichbaren. Kleine Mitteilungen. Internationale buchhändlerische Schutzvercinigung gegen Kredii- mißbrauch. — In den soeben zur Ausgabe gelangten Kreditlisten Nr. 3S—15 mit 589 Name» sind wiederum nicht weniger als 88 säumige Zahler von 2 und mehr Firmen aus den verschiedensten Städten des Reiches gleichzeitig gemeldet worden, 22 hiervon sogar 3 mal, 4 4 mal. Den Rekord schlägt mit 5 neuen Anmeldungen der vielfach gesuchte Professor Huberth, Parts, 8, Rne St.-Bvnoit. Es stellt sich dabei die interessante Tatsache heraus, baß dieser Hochstapler allem Anschein nach ein ehemaliger Buchhandlungsgchilfc ist, der auch unter dem Namen Huberecht oder Nnpprccht operiert. Ihm stehen jedenfalls gute Kenntnisse des deutschen Buchhandels und seiner Gepflogenheiten zur Verfügung, da er es fertiggebracht hat, eine ganze Reihe der ange sehensten Firmen um recht erhebliche Beträge zu schädigen. Würbe die Schutzvercinigung bereits vor Jahren ins Leben gerufen worden sei», so wäre ihm und manchem Gleichgesinnten sicher beizeiten bas Hand werk gelegt worden. In der kurzen Zeit ihres Bestehens ist durch die Kreditlistcn der Schuhvereinignng mancher Kollege vor Schaden be wahrt worden, und es liegt wohl im Interesse aller auf Kredit lie- scrnde» Firmen, die sich »och fern halte», sich recht bald zur Mitglied schaft zu entschließen. Der geringe Jahresbeitrag steht in keinem Verhältnis z» den großen Vorteilen, zu denen jetzt ein Mahnsormnlar getreten ist, das juristisch einwandsrei ist und von den Mitglieder» an alle faulen Kunden vor Aufnahme in die Kreditlistc versandt werden soll. Manchem schlechten Zahler dürste doch die Androhung, seinen Namen in den Listen zu vcrössentlichcn, nicht lieb sei» und ihn ver anlassen, die Aufnahme durch schleunige Erledigung seiner Verpflich tungen zu vermeiden. Weitere nutzbringende Einrichtungen und Reformen sind geplant und werden hosfcntlich dazu beitragen, der Schutzvereinignng auch die bisher noch fernstehenden Kollegen zuzuführen. Hegne. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband, E. V. — In Ergänzung seiner Anzeige in Nr. 78 des Bbl. gibt der Vorstand des Badisch- Pfälzischen Buchhändler-Verbandes jetzt durch Zirkular die Tages ordnung der auf den 28. April, 11 Uhr vormittags, nach Baden- Baden, Petersburger Hof, cinberufenen diesjährigen Hauptversamm lung bekannt. Danach kommen nachstehende Punkte zur Besprechung: 1. Bericht über das letzte Halbjahr. — 2. Kassenbericht. — 3. Be sprechung über das 48jährige Vcrbandsjubiläum und die Ausstellung in Karlsruhe. — 4. Beschwerden über den Schulbuchhandel. — 5. Ände rung des 8 3 der Verkanssbestiinmnngen. — 8. Tagesordnung der O.-M. in Leipzig. — 7. Ort der nächsten Hauptversammlung. — 8. Weiter cingchendc Anträge. — 9. Neuwahl des Vorstandes und Wahl der Delegierten. Nach Beendigung der Verhandlungen findet NM 2 Uhr ein gemeinsames Essen in, gleichen Gasthofc zum Preise von .77 3.58 für das Gedeck ohne Wein statt. Anmeldungen werden bis spätestens 22. April an Herrn Hofbnchhändler Hugo Faber s e». in Fa. C. Wild's Hofbuchhandlung in Baden-Baden erbeten. A. Hossmanu's Buchhandlung, Edmund Schenkel, Striegau. — Da das Geschäft ohne Aktiva und Passiva in andere» Besitz nbergcgangen ist, so wirb es sich mit Rücksicht aus die in den Kleinen Mitteilungen der Nr. 68 erwähnte» Vorkommnisse empfehlen, wenn die beteiligten Herren Verleger umgehend ihre in Kommission gelieferten Werke zurückverlangen. Als Nechtsbeistände in Striegau werden die Herren Justizrat von Schlebriiggc und Notar »nd Rechtsanwalt Kurze genannt. Die nationale Einheitsschule auf der Deutschen Lehrerversamm lung in Kiel. — Das Hauptverhandlungsthcma der Pfingsten d. I. in Kiel tagenden Deutschen Lehrerversammlung ist die Frage der na tionalen Einheitsschule. Der Referent, Kgl. Obcrstudienrat vr. Ker- schensteiner, Stadtschulrat in München, veröffentlicht jetzt die Leitsätze, die er der Versammlung in Kiel unterbreiten wird. In ihnen heißt eS u. a.: »Die allgemeine öffentliche Schule im Rechtsstaatc, d. i. jenem Staate, der die Beziehungen seiner Mitglieder antvnom nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit regelt, muß jedem Kinde ohne Ausnahme jene Erziehung ermöglichen, ans die es nach Maß gabe seiner Veranlagung Anspruch erheben kann. Umgekehrt ist im Kulturstaatc, d. t. in jenem Staate, der alle allgemeinen Zwecke der Kultur in seinen Zweck ausgenommen hat, jedes Kind verpflichtet, von jene» öffentlichen Erziehungseinrichtungen solange Gebrauch zu machen, als cs zur Ausbildung eines nützlichen Mitgliedes der Kultur gemeinschaft notwendig erscheint. Will dieser Erziehungspslicht durch private Einrichtungen außerhalb der allgemeinen öffentliche» Schule ge nügt werden, so hat die Staatsgemcinschast die Erlaubnis hierzu zu erteilen, a> solange und soweit die privaten Erziehungsabsichten nicht dem Gcsamtwohle der Gemeinschaft zuwiderlaufen, l>) soweit die pri vate» Erziehungseinrichtungen mindestens das gleiche leisten wie die öffentlichen, o) solange die Mitglieder keine öffentlichen Mittel für ihre nicht allen gleichmäßig zugänglichen Einrichtungen verlangen. Die Lasten der allgemeinen öffentlichen Pslichtschulen sind ans allge meinen öffentliche» Einnahmen und nicht durch besondere Schulgelder zu decken. Muß in höheren öffentlichen Schule» für freiwilligen Be such mangels hinreichender öffentlicher Mittel besonderes Schulgeld erhoben werden, so ist jeder mittellose Begabte hiervon zu befreien. Die Zahl der so Befreiten ist nicht anf einen bestimmte» Prozentsatz der Gesamtschitlerzahl zu beschränken. Mittellosen Eltern besonders begabter Schüler sind Erziehnngsbeiträgc ans öffentlichen Mitteln zu gewähren. Es widerspricht dem Geiste des Rechts- und KulturstaatcS, parallel den Pflichtschulen andere Schulen unter den: Vorwände einer erweiterten Bildung zu unterhalten, die nur Einzelne nach Maßgabe ihrer bessere» wirtschaftlichen Lage auf Grund besonderen SchnlgeldeS an Stelle der Pflichtschnle besuchen können. Jede Differenzierung der öffentlichen Schule nach ökonomischen oder sozialen Rücksichten ist eine Verletzung des Rechts- und Kulturstaates. 521
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