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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1876
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- Deutsch
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352 Amtlicher Theil. 24, 31. Januar. Tritt umgekehrt die Schule an die Spitze der Bewegung, so kann nicht verkannt werden, daß die derselben nahestehende populäre Literatur derselben zu solgen ebenfalls genöthigt wäre. Es bestände aber jedenfalls zunächst eine Scheidung zwischen dieser und der aus dem Leben entwickelten Schreibweise und da die letztere die vom gebildeten Publicum bisher gepflegte war, so ist eine Nachfolge in die andrerseits begonnene Neuschreibnng bei diesen aus eigener Prüfung und Begründung nrthcilenden Schichten des Volks wenigstens nicht so wahrschein lich, als es bei umgekehrtem Gange der Entwicklung der Fall wäre. Liegt auch hier das Gute in der Mitte, so gelangen wir wieder zu dem Schluß, daß eine Reform über die dem Volke bewußten und dort cingänglichen Regeln nicht hinausgehen sollte und ihr rechtes Maß in der Einwilligung der öffentlichen Meinung erhielte. So sehr ich mit diesen Ansichten bemüht war, das Gesammtinteresse unseres Standes zu treffen, welches aus allmähliche, schonende Entwicklung der Schreibsorm hinweist, so wenig darf ich in dieser jeden Einzelnen nahe angehenden Angelegenheit annehmen, in allen Fällen und Einzelsragen für das Rechte mich entschieden zu haben. So verschiedenartige llrtheile und Zeugnisse aus dem Volke laut wurden und noch bevorstehen, so hatte es für mich dennoch Gewicht, daß im Verlaus der Verhandlungen Zuschriften von einem Volksschriststellcr wie Berthold Auerbach und von einem Sprachgelehrten wie Müllcnhoff die Uebereinstimmung von Autoritäten aus beiden Gebieten der Litteratur mit dem von mir vertretenen Standpunkt mir bezeugten. Die öffentliche Meinung wird nun zu entscheiden und das wichtige Werk zu begünstigen haben. Es stehen zunächst zusammen fassende Mittheilungen über die Beschlüsse der Conferenz und deren Begründung zu erwarten»); als wichtigstes werden sich die über die Beschränkung des Dehnungs-h in langen betonten Silben mit a, o, u, ferner der Fortsall des h im th in deutschen Wörtern, endlich die konsequente Scheidung zwischen ss und ß Herausstellen. Das gesammtc Material der Berathung: die Vorlage des Herrn Pros, von Rau mer „Regeln und Wörterverzeichnis", nach welcher wir beriethen, die zur Vorlage von demselben Verfasser gelieferte Schrift „Zur Be gründung" derselben, und daran anschließend die Protokolle der 11 Sitzungen der Commission, werden demnächst veröffentlicht werden. Die Redaction eines neuen Leitfadens, den Beschlüssen der Commission gemäß, hat ebenfalls Herr von Raumer übernommen. Hat schon die von Sr. Excellenz dem Herrn Cultusminister an den verehrlichen Vorstand ergangene Aufforderung, den Buch handel an den Berathungen vertreten zu lassen, von dem auszeichnenden Werth Kunde gegeben, den die königliche Regierung auf eine Prüfung dieser Angelegenheit seitens des für sie besonders interessirten geschäftlichen Standes legte, so muß ich den, verehrlichen Vorstande das lebhafte persönliche Interesse, welches der Herr Minister dem Gegenstände widmete, das Wohlwollen, welches er allen dabei Betheilig ten erwies, besonders hervorhcben. Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß in einem solchen wahrhaft populären Interesse die Regierung Hand angelegt und durch Berathungen, welche sie beries und leitete, erheblich gefördert hat. Der Thatbestand ist durch diese Conferenzen klargelegt, die Richtung der Reform bezeichnet, Nothwendiges und Wünschenswertstes auseinandcrgesctzt worden. Die nachhaltigste An regung, die schnellste Entwicklung hat die Angelegenheit hiermit erhalten. Jedermann kann den Stand der Frage prüfen und der Bewegung sich anschlicßen. Die Herren Räthe der Unterrichtsabtheilung im Ministerium haben den Verhandlungen regelmäßig beigewohnt, der Ches der Abtheilung, Herr Ministerialdirector Greifs, ist bei allen Sitzungen zugegen gewesen und hat sein Persönliches Interesse uns wiederholt bekundet. Voller Dank fällt insbesondere dem Präsidenten der Berathungen zu, Herrn Geheimen Regiernngsrath Dr. Bonitz, der mit erstaunlicher Frische die ununterbrochen an 11 Tagen gepflogenen Verhandlungen leitete, mit dem gewinnendsten Persönlichen Wohlwollen jedes Mitglied verpflichtete, und mit ebensoviel Klarheit und einer Sachkenntniß, die um den schnellen Fortgang wie die sachgemäße Berathung der Aufgabe das wesentlichste Verdienst hat, wie mit einer Allen gleichen Gerechtigkeit seines Amtes gewaltet hat. Möchten diese sür jeden bei der Conferenz Betheiligten höchst freundlichen Empfindungen durch das, was sachlich diese Bcrathungen hervorgebracht, bei Allen gleicherweise angeregt werden und dasselbe nach Verdienst empfohlen vor die Oeffentlichkeit treten. Dr. Theodor Toeche (E. S. Mittler L Sohn). Kaiserlich Deutsches Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste. Vom 9. Januar 1876. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen re. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundcsrathes und des Reichstags, was folgt, ä.. Ausschließliches Recht des Urhebers. 8- l. Das Recht, ein Werk der bildenden Künste ganz oder theil- weise nachzubilden, steht den, Urheber desselben ausschließlich zu. 8- 2. Das Recht des Urhebers geht auf dessen Erben über. Dieses Recht kann beschränkt oder unbeschränkt durch Vertrag oder durch Verfügung von Todeswegcn auf Andere übertragen werden. 8. 3. Auf die Baukunst findet das gegenwärtige Gesetz keine An wendung. 8-1- Als Nachbildung ist nicht anzusehen die freie Benutzung eines Werkes der bildenden Künste zur Hervorbringung eines neuen Werkes. 8 5. Jede Nachbildung eines Werke? der bildenden Künste, welche in der Absicht, dieselbe zu verbreiten, ohne Genehmigung des Berech tigten (KH. 1. 2.) hergestellt wird, ist verboten. Als verbotene Nach bildung ist es auch anzusehen: 1. wenn bei Hervorbringung derselben ein anderes Verfahren angewendet worden ist, als bei dem Originalwcrk; 2. wenn die Nachbildung nicht unmittelbar nach dem Original werke, sondern mittelbar nach einer Nachbildung desselben ge schaffen ist; 3. wenn die Nachbildung eines Werkes der bildenden Künste sich an einem Werke der Baukunst, der Industrie, der Fabriken, Handwerke oder Manusacturen befindet; 4. wenn der Urheber oder Verleger dem unter ihnen bestehenden Vertrage zuwider eine neue Vervielfältigung des Werkes ver anstalten; 5. wenn der Verleger eine größere Anzahl von Exemplaren eines Werkes ansertigen läßt, als ihm vertragsmäßig oder gesetzlich gestattet ist. 8. k. Als verbotene Nachbildung ist nicht anzusehen: 1. die Einzelcopie eines Werkes der bildenden Künste, sofern die- '1 Dieselben sind im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger inzwischen erschienen.
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