Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140327
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191403270
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140327
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-03
- Tag1914-03-27
- Monat1914-03
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 71, 27. März 1914. Wesen wäre, und doch handelte es sich in diesem Falle um die Ausstellung von Reproduktionen, die über jede Anzweiflung ihres künstlerischen Wertes weit erhaben sind. In seiner kürzlich gefällten Entscheidung in einem Post kartenprozeß hat das Reichsgericht u. a. gesagt, daß daraus, daß Werke, in denen der nackte Körper des Menschen dar gestellt wird, auch der Jugend und Ungebildeten zu Gesicht kommen könnten, die im Nackten nur das schlechthin Gemeine erblicken, nicht gefolgert werden könne, daß die öffentliche Aus stellung von Kunstwerken solcher Art den herrschenden An schauungen über Zucht und Sitte zuwidcrlaufe. Die Mög lichkeit zu einem so gerechten und durch die tatsächlichen Ver hältnisse begründeten Urteil würde durch die Einführung des jetzt geplanten Gesetzes beseitigt werden. Ferner ist anzunehmen, daß bei einem solchen Gesetz, das sich wie eine Aufforderung an das Publikum ausnimmt, die Schaufenster und das Innere der Läden des Buch- und Kunst handels fortlaufend einer Kritik zu unterziehen, berufene, aber vor allem auch unberufene Kritiker und Helfer polizei licher Tätigkeit sich einstcllen würden. Mit Bestimmtheit läßt sich erwarten, daß bei dieser freiwilligen Mithilfe gerade der engste und einseitigste Standpunkt den dringendsten Beruf zur Betätigung auf Grund dieses Gesetzes in sich fühlen würde, und es läßt sich nicht annähernd übersehen, was unter dem Einfluß eines solchen Gesetzes überhaupt noch in den Schau fenstern zur Darstellung gebracht werden kann, weil hier der ganze weitgespannte Kreis von Anschauungen und Empfin dungen aus dem Gebiete des Geschmacks mitzusprechen hat. Ist auch anzunehmen, daß in der Rechtsprechung selbst sich eine gewisse Einheitlichkeit bei der Ausführung dieses Gesetzes allmählich ergeben wird, so ist andrerseits mit Bestimmtheit zu erwarten, daß Denunziationen, polizeiliche Untersuchun gen und andere Belästigungen sowie eine über Gebühr harte und durch nichts berechtigte Überwachung dem ehrenwerten Stande der Buchhändler aus diesem Gesetze erwachsen würden. Es ist weiter aber auch hervorzuheben, daß das Gesetz zur Erreichung der Ziele, die dadurch verfolgt werden, nichts bei zutragen vermag. Die Frage der Schundliteratur ist letzten Endes mehr oder weniger eine Frage des Geschmacks. Sie ist abhängig von dem kulturellen Standpunkt des Volkes, und ihr Vorhandensein ist bedingt durch die Meinungen und Wünsche, die im Volke leben. In dieser Hinsicht eine Besse rung hcrbetzuführen, ist die vorgeschlagene Gesetzesbestimmung aus keinen Fall geeignet; es wird aber auch wahrscheinlich kaum eine irgendwie anders formulierte Bestimmung wirklich Wirksames hervorzubrtngen vermögen. Das wäre nur mög lich, wenn es gelingen könnte, eine in jedem Falle zuiressende Erklärung des Begriffs Schundliteratur zu formulieren. Be kanntlich mußten aber alle diese Versuche bisher scheitern, in der Hauptsache Wohl deshalb, weil dieser Begriff weniger positive als relative Merkmale in sich trägt, und die einzelnen literarischen Erscheinungen auf diesem Gebiete keine einheit liche, für alle Schichten des Volkes zutreffende Einordnung erfahren können, und doch wäre etwas Derartiges notwendig, wenn polizeiliche Maßnahmen bei ihrer Bekämpfung in Frage kommen sollten. An den Hohen Reichstag richtet aus diesen Gesichtspunk ten heraus der Börsenverein der Deutschen Buchhändler die ganz ergebene Bitte, die vorgcschlagene Novelle abzulehnen. Er fühlt sich hierbei in Übereinstimmung mit den Ausfüh rungen, die der Vertreter des deutschen Buchhandels bei den im vorigen Jahre auf dem Internationalen Verlegerkongretz in Budapest stattgehabten Verhandlungen über gesetzliche Maß nahmen zur Bekämpfung der unsittlichen Literatur gemacht Hai. So wie damals ausgesprochen worden ist, daß die gegenwärtig vorhandenen Bestimmungen bei vernünftiger und zweckentspre chender Anwendung durchaus genügen, um den für die Öffent lichkeit notwendigen Schutz vor Erzeugnissen der Schmutz- und Schundliteratur herbeizufiihren, so glauben wir heute uns wiederum gegen die Einführung einer Bestimmung, wie sie jetzt vorgcschlagen ist, wenden zu sollen, weil angesichts der Unsicherheit der Grundlagen, auf denen dieses Gesetz aufgebaut 454 ist, — also der Unterschiede in den Anschauungen über gute und schlechte Literatur, der Dehnbarkeit des Begriffs der Ge fährdung der Jugend und der Unmöglichkeit, die praktischen Konsequenzen, die dieser Gesetzentwurf nach sich ziehen wird, voll zu übersehen — befürchtet werden muß, daß einerseits der deutsche Buchhandel nach Einführung einer solchen Bestim mung seinen Aufgaben bei der Verbreitung der Literatur und Kunst nicht mehr gerecht werden kann und daß andererseits, nachdem dieser Weg einmal beschritten ist, für die Beurteilung unserer öffentlichen Zustände Maximen einlreten, die geeignet sind, zu weiteren gesetzlichen Maßnahmen Anlaß zu geben, die im Interesse des kulturellen Ansehens des deutschen Vol kes auf keinen Fall wünschenswert erscheinen können. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curt Fernau. Artur Seemann. Max Kretschmarin. Oscar Schmort. Buchhändler-Verband Hannover-Braunjchweig. Jahresbericht, erstattet auf dem 32. Verbands tag e'in Hannover am 8. März 1914. Sehr geehrte Herren Kollegen! Zur Einleitung unseres Berichts gestatten Sie uns, einer Pflicht zu genügen, die gegen Schluß des vorigen Verbandstages leider nicht erfüllt wurde. Es galt dem damals ausscheidenden Vorstandsmitgliede Herrn Georg K n o t h e - Hannover, der seit 1896 dem Vorstande angehörte und der in den Jahren 1998 bis 1911 den Vorsitz des Verbandes führte, den aufrichtigen Dank für seine große Mühewaltung auszusprechen, was hiermit recht herz lich nachgeholt sei. Unsere neuen Satzungen, die Ihnen am 5. April 1913 ge druckt zugegangen sind, haben am 29. April die Genehmigung des Börsenvereins gefunden. Der Verein ist dann unter Vorlegung der neuen Satzungen am 21. Mai erneut beim Registeramt in Braunschweig gemeldet und unterm 13. Juni 1913 in das dortige Vereinsregister eingetragen. Die Annahme unserer neuen Satzungen auf dem letzten Ver bandslage bedingte, wie Ihnen am 2. April durch Börsenblatt bekanntgegeben ist, für das abgelaufene Geschäftsjahr eine etwas veränderte Verteilung der Ämter. Der Vorstand bestand aus dem Vorsitzenden Herrn Julius Z w i ß l e r - Wolsenbüttel und dem Schriftführer Herrn Rudolf H a r g e n s - Braunschweig. Von den anderen Mitgliedern des Verbandsausschusses über nahm Herr Oscar Schmorl - Hannover die Stellvertretung des Vorsitzenden und Herr Paul G r a ff - Braunschwetg die Stell vertretung des Schriftführers sowie die Hilfeleistung bet dessen Arbeiten, die besonders in der Bearbeitung der Aufnahmegesuche bestand. Herr Alfred T r o s ch ütz - Hannover wurde mit der Leitung der Kassengeschäfte betraut. Herr Alfred Gude-Hil- desheim legte zu unserem Bedauern am 27. Juni sein Amt als Mitglied des Verbandsausschusses nieder. Eine neugedruckte Mitgliederliste ist gleichzeitig mit den neuen Satzungen versandt worden. Wir sind erfreut, daß unsere Mitglieder nach längeren Jahren wieder ein vollständiges Ver zeichnis ihrer Kollegen unseres Verbandsbezirks in Händen haben. Aus dem statistischen Material des Verbandes haben wir fol gendes mitzuteilen: Als Mitglieder wurden ausgenommen und seien hiermit herzlich begrüßt Herr Wilhelm Georgi, i. Fa. Piepersche Buch druckerei und Verlag, Clausthal, und Herr Friedrich Gers- bach, Hannover, der zum l. April die Firma Ernst Geibel, Ver lag in Hannover, übernimmt. Vier Aufnahmcgesuche mußten abgelehnt werden, weil die für die Aufnahme unbedingt nötigen Vorbedingungen in den betreffenden Fällen nicht gegeben waren. Ausgetreten sind: Herr Hugo Heinemann, i. Fa. Alfred Oehmigkes Verlag, Einbeck, Herr Moritz Berliner, i. Fa. Moritz Berliner und Philipp Cohen, Hannover, Herr Hermann Barg in Wilhelmsburg.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder