I8s86»»ll-Nbl°tt < d. Lu«a»d». KerNge «icher. X? L75, 13. Dezember 1819. Georg Müller Verlag contra Hyperionverlag <SX«r Hyperionverlag behauptet, seine Strindberg-AuSgabe sei rechtlich und mora- lisch unanfechtbar. Ob seine Ausgabe rechtlich unanfechtbar ist, werden die Gerichte zu entscheiden haben. Oer Hyperionverlag verschweigt, daß die von ihm genannten Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Verfügung erlassen worden sind, daß aber eine Entscheidung im schwebenden ordentlichen Verfahren noch nicht ergangen ist, ins besondere auch keine rechtskräftige. Naß die Ausgabe des Hyperionverlages ver stümmelt ist, haben wir nachgewiesen. Wir glauben gern, daß die Ausgabe des Hyperionverlages auf der schwedischen Originalausgabe basiert. Damit ist nicht etwa die Vollständigkeit der Ausgabe verbürgt. Im Gegenteil sind gerade in der schwedischen Original-Ausgabe verschiedene Stellen von Strindberg aus Rücksicht auf das schwedische Publikum weggelaffen worden. Wir haben bereits nachgewiesen, welche Stellen in der schwedischen Ausgabe fehlen, die demgemäß auch in der Hyper ionausgabe nicht enthalten sind. Es fehlen ck. Zn den „Leuten auf Hemsö" nicht weniger als rr Stellen, die dem ersten schwedischen Verleger zu stark erschienen, die aber für diese ^Znsel- bauern" gerade charakteristisch sind. r. Zn den »Gotischen Zimmern" acht volle Seiten Gespräche, die dem ersten schwedischen Verleger zu kühn vorkamen und zuerst von Emil Schering deutsch gedruckt worden sind. 3. Zn der Symphonie »Schwarze Jahnen" die Juge »Lügengeschichten". Ob es moralisch unanfechtbar ist, eine Ausgabe zu veranstalten, durch welche die Erben des verstorbenen Dichters um ihr Honorar kommen, dies überlassen wir getrost dem Urteil des Publikums. Oer internationale Schuh des Urheberrechtes ist gerade des wegen geschaffen worden, um zu verhüten, daß die Werke eines Dichters abgedruckt werden, ohne ihn, bzw. seine Erben an dem erzielten Gewinn zu beteiligen. München, den ^0. Dezember -l9iiS Georg Müller Verlag / München