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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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263, 29. November 1919. Redaktioneller Teil. Beratungen statt. Die Nichlberücksichtigung der Fachpresse bei ver schiedenen amtlichen Beratungen wurde lebhaft bedauert. Das Ver trauen zur Negierung mns; immer mehr schwinden, wenn sie nicht den Wünschen der beteiligten Kreise und der Fachpresse Nechnnng trägt. > Der Vorsitzende Georg Elsner berichtete Liber den neuen Tarifvertrag und empfahl den Beitritt zum Arbeitgeber-Verband der Deutschen Buchhändler, um geschlossen die Interessen des Z'eitschriftenverlages zu vertreten. Der Vorsitzende des Wirtschaftsrats beim Neichswirt- schaftsministerinm, Direktor Hans Kraemer, referierte über die Zen- tralarbeitsgemeinschast, Nei^sarbeitsgemeinschaft und Neichsausschuß für das Papiergewerbe sowie über die Vertretung von Drnckgewerbe, Verlag und Papicrverarbeitung im Neichsausschuß für das Papierfach, im Neichsvcrband der deutschen Industrie und in der Zentralarbeits gemeinschaft. Nach weiteren Ausführungen von Leidel, Or. Carbe, Or. Hepner und Voll stellte der Vorsitzende fest, das; eine tätige An teilnahme der Verbandsleitnng an den dargelegten Organisations arbeiten einstimmig von der Versammlung gewünscht wird. Ein Re ferat über »Praktische Nechtsfälle ans dem Verlagsgewerbe« von Jnstizrat Or. Bielschowsky fand gleichfalls lebhaften Beifall, ebenso wie die Ausführungen von Or. Pickardt über die Frage der Ausland- inscrate, gegen die an sich nichts einzuwenden ist^Nur solle man solche in der Regel mit einem mindestens lOOprozentigen Aufschläge belegen. Von Zeitschriftenbezügen solle man Abstand nehmen. Der Ausschuß für Drnckangelegcnheitcn des Verbandes hat sich aufgelöst: der Vor-, stand wird daher eine Neuwahl des Ausschusses in die Wege leiten. ' Vorschußzahlung au Auslauddcutsche. - Die Neichsregierung hat beschlossen, einen Teil des bewilligten Anleihekredits zur Auszahlung ^ von Vorschüssen, Beihilfen und Unterstützungen au geschädigte Aus- < landdeutsche zu verwenden. Die Auszahlungen erfolgen unter Vor behalt der noch gesetzlich zu regelnden allgemeinen Entschädigung, um der dringendsten Notlage einzelner hart betroffener Volksgenossen ab zuhelfen und um dem deutschen Außenhandel eine baldige Wiederauf nahme seiner Tätigkeit zu erleichtern. Bei dem Verfahren der Aus zahlung sollen für die Interessenvertretungen der Auslanddeutschen zunächst der »Bund der Ausländsdeutschen« in Berlin, Rauchstr. 23, und der »Verband der im Ausland geschädigten Inlandsdentschen« in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 28, zur entscheidenden Mitbestim mung herangezogen werden. Die Neichsinteressen werden dabei von der NeichsentschädignngSkommission, die dem Wiederaufbauministerium unterstellt worden ist und Anweisung zur Beschleunigung der Vor schußleistungen erhalten hat, wahrgenommen werden. Uber Einzel heiten erfolgen noch nähere Verfügungen, sodaß Anfragen vorläufig noch nicht nötig sind. Verfilmung der Bibel. — Der Filmrummel treibt immer ärgere Blüten! Nachdem das ganze Gebiet der Schundliteratur abgegrast ist und die Unternehmer erkennen mußten, daß auch die Aufkläruugsfilme nicht mehr recht ziehen, will eine amerikanische Filmgesellschaft die ganze Bibel verfilmen. -Hochstehende Geistliche sollen den Text verfas sen und die Bilder zensiere», die nicht nur in den Lichtspieltheatern, sondern auch in Kirchen, Schulen und auf öffentlichen Plätzen gezeigt werdenIollen, um, wie es in einer Ankündigung heißt, ein wirksames Kampfmittel gegen den Bolschewismus und die nnrnhigen Verhält nisse der Gegenwart zu schassen. Eine wirksame Reklame haben die, Amerikaner, das muß ihnen der Neid lassen. Hoffentlich bleiben wir > in Deutschland von diesen Filmen, die uns wirtlich noch gefehlt haben, verschont! Walter Thielemann, Berlin. ^ Zeitungsverbote im besetzten Gebiet. — Durch Verfügung vom, 11. November hat General Degoutte, Oberbefehlshaber der Rhein armee, die Einfuhr der »Volksstimme« (Frankfurt) und der »Frank furter Zeitung« für drei Monate verboten. Das Verbot wird damit begründet, daß die »Volksstimme« am 3. November einen gehässigen Artikel gegen die französische Armee veröffentlicht habe. Dieser Ar tikel sei in beleidigenden Ausdrücken abgefaßt und mit solcher Grob heit geschrieben worden, daß sich jeder vernünftige und wohlerzogene Mensch hätte darüber entrüsten müssen. Was die »Frankfurter Zei-' tung« aubetreffe, so ziehe sie sozusagen jeden Tag die Absichten der fran zösischen Behörden in Verdacht und veröffentliche verleumderische Ar tikel, die, ohne sich um die Wahrheit zu kümmern, den einzigen vffen> kundigen Zweck hätten, mit einem ständigen Vorurteil und mit Un ehelichkeit die Bevölkerung gegen die französischen Behörden und Truppen aufzuhetzen. Postalische Umrcchuuugskursc. Man schreibt der »Voss. Ztg.«: »Am 18. Oktober d. I. erhielt ich eine Postsendung aus der Schweiz von 200 Fr., die mit 634.92 bezahlt wurde. Eine Sendung von 200 Fr. nach der Schweiz mußte in Berlin mit 952 also mit genau 60 v. H. mehr bezahlt werden. Die Oberpostdirektion in Berlin teilte mir auf Anfrage mit. daß die schweizerische Post nach Artikel 2, Absatz 2—3 des internationalen Postanweisungslibereinkommens vom 26. Mai 1906 den Wert der 200 Fr. nach Deutschland selbständig festgesetzt hat ohne Rücksicht auf die Umrechnung, wie sie in Deutschland für Postanwei sungen nach der Schweiz erfolgt. Die Oberpostdirektion fügt Hinz», auch die Börsenkurse stimmten vielfach mit den von der Post festgesetz ten Beträgen nicht überein, weil noch andere Umstände außer jenen Kursen Berücksichtigung finden. Ter in Deutschland angenommene Kurs entsprach an jenem Tage fast genau dem Börsenkurse in der Schweiz, sodaß die schweizerische Postverwaltnng iu der Schweiz sich z. B. 300 Mark kaufen -konnte, während sic nur 200 Mark zu verrech nen brauchte.« Der Paketvcrkchr nach den Niederlanden, der wegen der be schränkten Leitwege und der Unzulänglichkeit des Eisenbahnbetriebes ohnehin mit großen Schmierigkeiten zu kämpfen hat, wird in letzter Zeit in zunehmendem Maße dadurch empfindlich gestört, daß die Be gleitpapiere zu den Paketen nach Zahl und Beschaffenheit unzureichend sind. Nach den bestehenden Vorschriften sind bei Paketen nach den Niederlanden den Paketkarten beizufügen: 2 weiße Zollinhaltserklä rungen, 1 statistischer Anmeldeschein (ans grünem Papier) und 1 Aus fuhrerklärung. Letztere kann nach Wahl des Absenders entweder ans dem Vordruck zu einer grünen Zollinhaltserklärung oder einem An meldeschein ausgcfertigt sein und muß die Überschrift tragen: »Aus fuhrerklärung. (Für Zwecke der Deutschen Zollabfertigung.) < Die Postanstalten sind erneut angewiesen worden, bei der Aus lieferung solcher Pakete auf die Vollzähligkeit und ordnungsmäßige Beschaffenheit der Begleitpapiere genau zu achten. Verwaltungswissenschaftliche Kurse. — Der Reichsbund deutscher Technik veranstaltet in der zweiten Hälfte des Januar 1920 einen vier zehntägigen verwaltungswisscnschaftlichen Kursus in Berlin, um Technikern, die sich in der staatlichen Verwaltung oder im öffeni lichen Leben betätigen wollen, die erforderlichen Grundkenntnisse zu vermitteln. Anmeldungen sind zu richten unter dem Ver merk: betreffend Verwaltungskursus an die Hauptgeschäftsstelle des Neichsbundes deutscher Technik, Berlin W. 35, Potsdamerstr. 118 e. Die Klcistprcise 1919. — Ter für dieses Jahr gewählte Ver trauensmann I)r. Franz Servaes Hai die Kleistpreise für 1919 in Höl)e von-je 1250 ^ dem Dramatiker Dietzenschmidt und dem Lyriker Kurt Heyn icke verliehen. Außerdem sind Julius Maria Becker, Oskar Maurus Fon tana und Otto Zarek ehrende Erwähnungen zuteil geworden. Frankiermaschinen. — Bei dem Postamt Leipzig 2, Brandenburger straße 2, sind Maschinen im Betrieb, die größere Mengen gleichartiger Briefsendungcn mit Freimarken bekleben, mit dem Aufgabestempel be drucken und die aufgeklebtcu Marken gleichzeitig zählen. Bei diesem Postamt können daher fortan gewöhnliche Briefe, Postkarten, Druck sachen, Warenproben und Geschäftsplipiere in Mengen von mindestens 500 Stück gegen bare Entrichtung des Gesamtgebührenbetrags zur Post- beförderuug eingeliesert werden. Die Bricfpostgegenstände einer Auflieferung müssen alle einer Gattung augehörcn, nach Gewicht, Gebührensatz, Einlage, Verpackung usw. vollständig übereinstimmen und zur Abstempelung mit der Stempelmaschine geeignet sein. Ausgeschlossen von der Annahme zur Barfreimachuug sind Sen dungen, die mehr als 40 am lang, 30 am breit oder 1 ern stark sind, ferner solche, die mit Blechklammern nsw. verschlossen oder mit Bind faden umschnlirt oder in bauschiger Form gefalzt oder verpackt sind, so wie Sendungen in Nollenform. ltber die Zulassung der Sendungen zur Barfreimachung entscheidet das Postamt. Es empfiehlt sich, diesem vor der Einlieferung einige Probesendungen vorzulegcn. Die Sendungen werden werktäglich in der Zeit von 8 Uhr vorm, bis 6 Uhr nachm, auf Grund eines An meldescheins angenommen, worin Zahl, Gattung und Gebührensatz der Sendungen anzugebcn sind. Vordrucke zu den Anmeldescheinen wer den vom Postamt Leipzig 2 unentgeltlich abgegeben. Dem Postamt Leipzig 2 können auch von auswärts Sendungen zur Barfreimachuug übersandt werden. Bedingung dafür ist, daß die Sendungen nach dem Ferngeb tthrensatz freigemacht und vom Absender auf seine Kosten mit der Post dem genannten Postamt zugcfiihrt werden. PeNonalnachrilUten. Gestorben: am 24. November der Königliche Hofbnchhändler und Hofbuch- dr ucker Herr l)r. pliil. Theodor T o e ch e - M i t t l e r , Seniorchef des Hauses Ernst Siegfried Mittler und Sohn i» Berlin, im 83. Lebensjahre. Ein Leben, reich an Arbeit, aber auch reich au schönen Erfolgen, seinen Abschluß gefunden, ein Vertreter der alten Zeit ging dahin 1983
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