12982vör1enLlaIt d. Dt!chn. Buchhandel. »ünftlg kcsch«>nen»e Bücher. X» 262, 28. November 1919. Vereinigung wissenschaftlicher Verleger Walker de GrupterkCo. ^ vormals G. GLschen'sche Verlagkhandlung — I. Guttentag VerlagS- n buchhandlung — Georg Neuner — Karl I. Trübner — Veit Comp. — — Berlin W. iS, Genisiiner Straße 33. Voranzeige! Kommentar zum Neichsstrafgesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts unter Mitwirkung der Reichsgerichtsräte Dr. Lobe / Eichelbaum / Dr. Rosenberg herausgegeben von Dr. Ebermayer Senatspräsident am Reichsgericht ^ ^ (Angaben über Umfang und Preis folgen nach) er große Erfolg der Kommentierung des Bürgerl. Gesetzbuches aus der Feder von Reichsgerichtsräten legte den Gedanken einer Kommentierung des Strafgesetzbuches von Reichsgerichtsräten nahe. Ist doch das Ansehen unseres höchsten Gerichtshofes für die Auslegung der Gesetze auf zivilrechtlichem wie auf strafrechtlichem Gebiet ebenbürtig und wohl im Laufe der Zeit sogar immer mehr gestiegen. Line Kommentierung dieser Art verbindet also den wissenschaftlichen Chargkter mit den höchsten praktischen Erfahrungen und gibt eine abgerundete Darstellung der höchstrichterlichen Anschauung für Theorie und Praxis. Zu dem Werke haben sich unter der Führung des Senatspräsi- dentenDr. Ebermayer, der auch selbst einen größeren Teil bearb. hat, die in der Wissen schaft weithin bekannten Reichsgerichtsräte Dr. Lobe, Eichelbaum u.Dr. Rosenberg vereinigt. Wir empfehlen den neuen Kommentar, der auf seinem Gebiete ohne Kon kurrenz sein wird, schon jetzt der ernsthaften Beachtung des Sortiments und bitten Fir men, die sich des erfolgsicheren Vertriebes nachdrücklich anzunehmen beabsichtigen, uns ihre Wünsche und Vorschläge direkt mitzuteilen.