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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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«edaktioneller leU. >ir 255, 20. November 191S. von jedem Befehl gilt, er kann seine Kraft und Wirksamkeit Me- gen veränderter Umstände verlieren. In den Gesetzen werden die Tatbestände, auf die die gesetzlichen Regeln Anwendung finden sollen, gewöhnlich nur unvollständig angegeben; sie sind aus den allgemeinen Lebensverhältnissen und Kulturzuständen zu er gänzen. Auch können die im Gesetz ausdrücklich aufgesührten Momente zwar fortbestehen, aber ihre Bedeutung vollständig verändern, wenn sie mit anderen Lebensverhältnissen sich kom binieren. Wünschenswert wird es zwar auch in diesen Fällen sein, datz der Staat, um Zweifel zu vermeiden, das veraltete Gesetz ausdrücklich aufhebl; allein eine solche förmliche Auf hebung ist nicht absolut erforderlich, da der Wille des Staates, die neuen veränderten Lebensverhältnisse rechtlich zu regeln und den Normen, die für andere Tatbestände gegeben waren, zu unterwerfen, überhaupt niemals vorhanden war, und des halb auch nicht aufgehoben zu werden brauchte«. Laband, Staatsrecht, 5. Auflage, Band 2, S. 75. Wenn man mit Laband eine stillschweigende Aufhebung von Gesetzen anerkennt, so mutz dies insbesondere für ein Gesetz gel ten, das in Ausführung eines Staatsbertrags erlassen worden ist, der inzwischen weggefallen ist, denn ein solches Gesetz scheint mir die Existenz des Staatsverlrags notwendigerweise voraus zusetzen. Das russische Reich besteht weder rechtlich, noch tat sächlich fort. Deshalb ist das Urheberrechtsabkommen Deutsch lands mit ihm wcggcfallen. Und dieser Wegfall des Vertrags, zu dessen Ausführung das inländische Gesetz erlassen worden ist, hebt gleichzeitig stillschweigend dieses Gesetz auf. Es kommt hinzu, daß die russischen Verhältnisse derart sind, das; sie als Umkehr der allgemeinen Lebensverhältnissc und Kul turzustände anzusehen sind, die das deutsche Gesetz vorausge setzt hat. Mir scheint es sinnlos zu sein, wollte man den Schutz rus sischer Urheberrechte in Deutschland anerkennen, während in den Staaten des ehemaligen Rußlands entweder ein solcher Schutz für deutsche Urheber fehlt oder, wie im Sowjetrußland, der Wille, diese Rechte nicht anzuerkennen, offensichtlich ist. Mir erscheint diese Auffassung formalistisch, nicht den Gegebenheiten des Le bens gerecht werdend. Die Rechtssicherheit kann meines Erachtens nicht darunter leiden, daß der Richter feststellt, datz der Wille des Gesetzgebers nicht dahin ging, die gänzlich neuen Tatbestände mittels dieser gesetzlichen Bestimmung zu regeln, denn die Erforschung dieses Ges^willens war und ist immer die Aufgabe des Richters, der durch die Auslegung des Gesetzes, durch seine oft im Widerspruch zum Wortlaute erfolgende Rechtsfindung neues Recht schafft. Wenn dieses als Rechtsunsicherheit ausgelegt wird, so dürfte diesem vermeintlichen Nachteile doch der offenbare Vorteil ge« genllberstehen, daß diese neuen Rechtsanschauungen nicht hinter den Tatsachen des Lebens Zurückbleiben. Leitfaden zur Berechnung v«n Druckarbeiten, bearbeitet auf Grund der vierten Ausgabe des Deutschen Buchdruck-Preistarifs vom Juni 1919 von Richard Seiffert. 8". 74 S. Leipzig 1919, Verlag des Deut schen Buchdrucker-Vereins. Preis 3.50. Dem Deutschen Buchdruck-Preistarif ist wiederholt und ganz mit Recht der Borwurf gemacht worden, daß er selbst für tüchtige Fachleute schwer verständlich sei. Hiervon hat sich nun anscheinend auch der Deutsche Buchdrncker-Berein überzeugt, denn er will nun den Be nutzern des Preistarifs mit Erläuterungen zur Hand gehen. Diesen Zweck soll zunächst der »Leitfaden« erfüllen. Der Verfasser, Ange stellter einer großen Leipziger Werköruckerei, sagt in einer Vorbemer kung, daß jeder, der das Berechnungswesen erlernen möchte, sich vor her prüfe, ob er auch die notwendigen Fähigkeiten »in Verbindung mit guten Fachkenntnissen und rechnerischer Begabung besitzt, andernfalls ist es besser, er verwendet Zeit und Mühe auf ihm besser liegende Dinge«. Für die Buchdruckereibesitzer ist das ein sonderbarer Rat, denn diese müssen doch das Bcrechnungswesen ausnahmslos verstehen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihren Geschäftsruin her- beizufnhren. Nach einer kurzen Besprechung der Vorbedingungen für das Berechnen wird ein längeres Kapitel der Berechnung des Satzes gewidmet. Wenn sich diese Ausführungen in der Hauptsache auch auf 103V die Angaben des Preistarifs stützen, so hat der Verfasser es doch ver standen, durch die Art der Zergliederung des Stoffes das Verständnis hierfür zu heben und die preistariflichen Vorschriften leichter zu ver anschaulichen. Auf Grund von Probeseiten erläutert der Verfasser die Satzberechuung, wobei auch die Aufschläge für gemischten, fremd sprachlichen Satz usw. berücksichtigt sind. Auf das allerentschiedenste ist aber dem vom Verfasser angenommenen. Prozentsatz für die auf Seite 25 vorgeführte Tabellen-Probeseite zu widersprechen. Es han delt sich hier um eine höchst einfache Tabelle, links auspunktierter Satz, rechts ganze zwei Zisfernfelder (dreistellig). Wenn hierfür 50°/, Auf schlag angenommen werden, so mag das schließlich berechtigt sein, aber für eine Tabelle mit 2 Längslinien und einem ganz einfachen, aus einigen Petitzeilcn gesetzten Köpfchen ist ein Aufschlag von 100°/, viel zu hoch gegriffen. Das wird jeder unparteiische Fachmann ohne weiteres eingestehcn müssen. Auch der schematische Aufschlag von 100°/, auf Anzeigensatz entspricht nicht den Erfahrungen in "der Praxis, selbst nicht unter Berücksichtigung der vom Verfasser beliebten Hin weise auf Anzeigen für Zeitschriften und Zeitungen (§§ 131 und 143 des Preistarifs). Den besten Anhalt für die Berechnung von An zeigen wird man stets nach der tatsächlich verbrauchten Stundenzahl finden; das Können der einzelnen Setzer und die Materialverhältnisse der Druckerei sind für die benötigte Stundenzahl oft von großer Be deutung. Im allgemeinen werden Anzeigen kaum noch im Berechnen (Akkord) von den Setzern hergestellt, sodaß schon aus diesem Grunde die Stunöenberechnung eine viel zuverlässigere Grundlage bietet, zumal wenn der Faktor die verbrauchten Stunden gewissenhaft notiert. Mit den vorgeschlagenen Prozentsätzen für Tabellen und Anzeigen (in die ser allgemeinen Form) hat der Verfasser also den Benutzern des Leit fadens keinen guten Dienst erwiesen. Diese Methode führt zur Ver flachung und zur schematischen Ausübung des Berechnens. Uber das, was vom Stehenlassen des Hand- und Maschinensatzes gesagt ist, kann man gleichfalls sehr geteilter Meinung sein. Mit einer derartigen minutiösen Berechnung und Austüftelei lockt inan die Kundschaft nicht an, sondern jagt sie todsicher zur Druckerei hinaus. Vielleicht bietet sich Gelegenheit, im Börsenblatt gerade auf dieses Gebiet nochmals zurückzukommen. Die Berechnung des Druckes und des Papiers ist gleichfalls recht ausführlich gehalten; als angebracht und gut müssen die allgemeinen Aufklärungen über das Papier bezeichnet werden. Nützlich sind auch die vorgeführten Format-Schemata, die das Aus schießen der Druckformen bzw. der einzelnen Druckseiten vor Augen führen. Die Ausführungen über die rein technische Druckberechnung stützen sich fast ausschließlich auf den Wortlaut des Preistarifs, sodaß sich ein näheres Eingehen auf diese Darlegungen des Verfassers Er übrigt. Für jeden, der mit der Herstellung von Drucksachen zu tun hat, ist das genaue Studium des Abschnittes »Papierpreise« (Seite 55 des Leitfadens) zu empfehlen. Auch die Angehörigen des Verlagsbuch handels können aus diesen Unterweisungen mancherlei lernen. Zwei kurz gehaltene Kapitel befassen sich mit der Berechnung der Auf- machungs- und Buchbinderarbeiten, sowie mit der Aufmachung de? Kostenanschlages für die Kundschaft. Als Anhang ist dem Leitfaden ein Katechismus beigegeben, der 53 Fragen enthält; die Antworten und Lösungen bilden wieder ein Kapitel für sich. Trotz der hier und da an dem Leitfaden geübten Kritik bildet er ein nützliches Instrument für alle Kreise, die Interesse an der Berechnung von Drucksachen haben. Um die Kenntnisse im Berechnungswesen zu fördern, hat der Deutsche Buchdrucker-Verein auch eine ^Oseitige Oktavbroschüre herausgegeben: »Anleitung zur Abhaltung von Berechnungskursen im Buchüruckge- werbe«. Der methodische Aufbau verdient alle Anerkennung. WSchentliche Übersicht über geschäftliche Veränberungen unb Einrichtungen. 18—15. November ISIS. Vorhergehende Liste 1918, Nr. 249. - — In da« Adreßbuch neu ausgenommen- Firma, — B. — Börsenblatt. — H. — »anbelsgerichtliche Eintragung smit Angabe de» Erscheinung«, tag» der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung!. — Dir. — Direkt« Mitteilung. Abel L Müller, I u g le n d s chi r i f t e n p e r l a g , Leipzig. Fernsprecher ferner 1547. Postscheckkonto verändern in 10 781. sDir.j Ackermanns Buch laden, Reutlingen. Fernsprecher 881. Bankkonto: Wirkt. Vercinsbank, Reutlingen; Girokonto 4M Ober- aintösparkosse Reutlingen. sDir.j Huer, AIwip, Mnska ». Buch- u. Paph. Gcgr. 1889. L-ip. zigcr Komm.: Borggold. sDir.j Albrecht Diirerhaus, Matthes L Dtllcnberg, Har tenstein. Postscheckkonto Leipzig 88 547. sDir.j
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