.V 254, 18. November 1919 »unsng erlchelncube «ache 6. O. Laeäelier / Verlag / kssen 1«, meinenr Verlag ersüra.n.. ^ ?. 8tüh1en'8 Ingsnieui'- halendei' für ^lasÄiinen- unäldütteri- ledini^er 1*9*2"0 51. lobrgang Vipl.-Ing. Professor h. d. HAf^dl^ I. leil: (im Vrieftoschenfor-mal in weichem, braunen kinband) enthaltend den rein technischen leil und den I'erminkalender. H.leil: (für den Arbeit8tisth bestimmt) rugleich mit dem gewerblichen und literarischen Anreiger, sowie clem Verugsquellen - und Adressen- verLeicbnis. ?rei8 beiclerleile ^usainmeri: 6.— orä., N. 4.50 netto, b4. 4.— bar Partie 13/12 bür jeden Techniker von 6eruf, sei er Hütten-, Maschinen- oder klektrotechniker. 0a8-. V^asser- oder Lautechniker, au8Übender oder lehrender In genieur, stellt sich der altbewährte „Ltühlen" al8 ein unentbehrlicher kührer dar. der auf jede an ihn gestellte krage Antwort erteilt und somit auch ein unentbehrlicher Ratgeber in allen Le- rufbfragen genannt werden Hann. Jede Er neuerung auf dem Oebiete der l'echnik wird in den jeweil8 neu erscheinenden Jahrgängen sofort berücksichtigt. Der I. leil bildet da8 eigentliche blachschlagebuch, während der II. leil al8 Xon- struktion8-Hilf8buch für den Arbeit8tiscb erscheint. Lestell^ettel anbei bissen. Im Ilovember IS>9 o. O. Vaedeker Verlagsbanälung s I s Binnen kurze,» erscheint: Sie llklie T > ReiWerschW! » «IlWeiiittftjlidlichdiirgk^lllvii» Z z llr. 3. Lin» z I Mi, einem Anhang, enihaltend ! ^ den Wortlaut der Verfassung des Deutschen Reiches vom 14. August 1919 M. s.80 I i i > j S i i 8 i 1! 8 Bei Annahme der neuen Neichsverfaffung hat man in der Nationalversammlung als erstreben« wert bezeichnet, daß jedem Schüler und jeder Schülerin bei ihrer Schulentlassung ein Exem plar der Verfassung auSgehändigt werden möge. In der Tat erscheint es in der Zeit der erweiterten politischen Rechte und Pflichten von besonderer Wichtigkeit für den Staatsbürger, sich mit dem Inhalt und den Grundsätzen der neuen Reichs- Verfassung vertraut zu machen Dazu bietet der durch seine gut eingeführte ..Bürgerkunde" und ..Rechtskunde" wohlbekannte Verfasser in dieser anschaulichen, volkstümlich gehaltenen Dar- stellung ein willkommenes nnd praktisches Hilfs mittel, das sich ebenso vortrefflich zur Selbst belehrung de» Reichswühlers und der Neichswählerin wie im Schulunterricht als M Leitfaden für die Land der Schüler eignet. W Lwei Probeexemplare für M. r.50 bar. ^ »erliv SW. SS E. S. Mittler L Sohn k > S s! Iß 8