Redaktioneller Teil. N Bekanntmachung. Die Dezugszeit des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel ist halbjährig (1. Januar bis 30. Juni oder 1. Juli bis 31. Dezember), mithin ist die Lieferzeit für das zweite Halbjahr 1819 am 81. Dezember d. I. abgrlaufen. Es macht sich daher für das erste Halbjahr 1920 eine Neubestellung notwendig: s) für Nichtmitglieder des Börsenvereins (das Börsenblatt wird nur an solche Firmen geliefert, die im Adreß buch des Deutschen Buchhandels verzeichnet stehen), b) für Mitglieder des Börsenvereins, die außer den ihnen zustehenden kostenlosen Mitglieds-Exemplaren noch weitere beziehen wollen. An die Mitglieder des Börsenvereins wird das Börsenblatt in einem Stück als Vereinsorgan kostenlos ohne Bestellung weitergeliefert. Die Zustellung dieses Stückes erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Postüberweisung. Weitere Stücke, gegen Bezahlung, können auch durch Kommissionär bezogen werden. Den Mitgliedern im Ausland wird der BezugSweg sreigestellt; sie können das Börsenblatt wie folgt beziehen: s) durch Kommissionär, b) unter Kreuzband (bei Zahlung der Portoauslagen), c) durch Postbezug unter Vergütung des bei dem Postamt hinterlegten halbjährlichen Betrages von 100.—. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einsendung der Postquittung, nach Abrechnung mit der Post, am Schluß des Halbjahres. Kreuzbandsendungen nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und für die ganze Dauer der Bezugszeit. Die Portoauslagen werden nach Schluß eines jeden Vierteljahrs durch Barfaktur erhoben. Nichtmitglieder haben außer den Portoauslagen noch eine Versendungsgebühr von -ät 7.50 jährlich zu zahlen. Der Bezugspreis beträgt: für Tlichtmitglieder- und weitere Mitglieder-Exemplare für das halbe Jahr ^ 40.- (durch Postüberweisung), ^ 35.— (durch Kommissionär und Kreuzband). Wir bitte» Sie, sich der Bestellzettel in dieser Nummer zu bediene» und sie umgehend an uns einzusenden, wenn Ihnen an der rechtzeitigen Lieserang des Börsenblattes vom 2. Januar an ge legen ist. Die Stücke für die Postllberweisung müssen von uns dem Zeitungspostamt bis zum IS. Dezember gemeldet werden. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht anerkannt werden. Erhöhungen der Bezugspreise im Laufe der Dezugszeit müssen mit Rücksicht aus die Wirt- schaftslage Vorbehalten bleiben Massgebend sind im übrigen die »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes«, die von uns bezogen werden können. Leipzig, Mitte November ISI9. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Or. Orth, Syndikus. 1017 V