vb L l ^ N ri-rt T II Di> N d d »S d ln» ' 2M. NlchtEgll-i« ' 7,Ä?" 2^/,'s"zSM^/?S. 20 W ^A-r^n^ T-Il"!' d-5--h"-t- WiWLSEMWrWMWW«StMLW-W, Nr. 248 <N. IST). Leipzig, Freitag den 7. November 1919. 86. Jahrgang. Redaktioneller Teil. N Bekanntmachung. ^ Die Bezugszeit des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel ist halbjährig (1. Januar bis 30. Juni oder 1. Juli bis 31. Dezember), mithin ist die Lieferzeit für das zweite Halbjahr ISIS am 31. Dezember d. I. abgelaufen. Es macht sich daher für das erste Kalbjahr 1920 eine Neubestellung notwendig: a) für Nichtmitglieder de« Börsenversins (da« Börsenblatt wird nur an solche Firmen geliefert, die im Adreß buch des Deutschen Buchhandels verzeichnet stehen), b) für Mitglieder des Börsenverein«, die außer den ihnen zustehenden kostenlosen Mitglieds-Exemplaren noch weitere beziehen wollen. An die Mitglieder des Börsenvereins wird das Börsenblatt in einem Stück al« Vereinsorgan kostenlos ohne Bestellung weitergeliefert. Die Zustellung dieses Stückes erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Postüberweisung. Weitere Stücke, gegen Bezahlung, können auch durch Kommissionär bezogen werden. Den Mitgliedern im Ausland wird der Bezugsweg sreigestellt; sie können das Börsenblatt wie folgt beziehen: s) durch Kommissionär, b) unter Kreuzband (bei Zahlung der Portoauslagen), c) durch Postbezug unter Vergütung de« bei dem Postamt hinterlegten halbjährlichen Betrages von ^ 100.—. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einsendung der Postquittung, nach Abrechnung mit der Post, am Schluß des Halbjahres. Kreuzbandsendungen nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und für die ganze Dauer der Bezugszeit. Die Portoauslagen werden nach Schluß eines jeden Vierteljahrs durch Barfaktur erhoben. Nichtmitglieder haben außer den Portoauslagen noch eine Versendungsgebühr von -öl 7.50 jährlich zu zahlen. Oer Bezugspreis beträgt: für Nichtmitglieder- und weitere Mitglieder-Exemplare für das halbe Fahr .76 40.- (durch Postüberweisung), .,H ZS.— (durch Kommissionär und Kreuzband). Wir bitten Sie, sich der Bestellzettel in dieser Nummer zu bedienen und sie umgehend au uns einzusenden» wenn Ihnen an der rechtzeitigen Lieferung des Börsenblattes o»m 2. Januar an ge legen ist. Die Stücke für die Postüberweisung müssen von uns dem Zeitungspostamt bis zum 18. Dezember gemeldet werden. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht anerkannt werden. Erhöhungen der Bezugspreise im Laufe der Bezugszeit müsse« mit Rücksicht auf die Wirt schaftslage Vorbehalten bleiben Matzgebend sind im übrigen die -»Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes», die von uns bezogen werden können. Leipzig, Anfang November 1919. Geschäftsstelle des Börsenpereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndiku«. 9S9