244, K. November l91g. Fertige und künftig erscheinende Bücher, «ög-ndl-» I, b DIWn «uchdandü IIÜ17 > Demnächst erschein.: Kstkl BMdMg ^ Die Normen und ihre Übertretung Zweite, vollständig neubearbeitete Auflage IA Bd. IV. Fahrlässigkeit — Zweite Hälfte. Mit den, Quellen- und alphabetischen Namen- und Sachregister über Bd. III/I V. W Auf FnedenSpapier gedruckt! Preis M. 36.— Der vollständige vierte Band in Halbfranz geb. M. 68.— AVÜI diesem Band liegt das große Werk abgeschlossen vor. Was Binding kaum selbst zu hoffen wagte, ist ihm, dein 78jäh'igen, vom Schicksal vergönnt worden. Den eisten genialen Wurf der »Normen' schrieb der eben ins kräftigste MameSalter eingetretene nieder, während der Donner der Kanonen vom benachbarten Straßburg heriiberdrang nach Fceiburg. In den Stürmen deS Weltkriegs unterzog er die damals erkannten Ideen einer nochmaligen gründlichen Prüfung. Und sie hielten Stand! Das Werk ist wesentlich im Umfang gewachsen; galt eö doch, sich mit einer überreich gewachsenen Literatur aukeinanderzusetzen und die vielfach angefeindete Theorie im einzelnen zu rechtfertigen. Mußte sie doch auch angewandt werden ans die in der ersten Auflage nicht mi'behand.lten Gebiete des .Irrtums^ und der .Fahrlässigkeit" — Gebiete, bei denen die Gegner ihre Anwendbarkeit glattweg in Abrede stellen zu können glaubten. Der Verlag rechnet es sich zur Ehre an, daß er diesem Werk, das späteren Geschlechtern noch Zeugnis ablegen wird für deutsch« Geistesarbeit während deS Krieges, ein würdiges Gewand zu geben in der Lage war. Für das nunmehr abgeschlossene Werk kommen die sich wissenschaftlich mit dem Strafrecht beschäftigenden Juristen und Philosophen, alle juristischen und sonstigen Bibliotheken als Käufer in Frage. » Leipzig, 2Z. Oktober lyi». Felix Meiner. W ^v>,elfach ist den „Normen" vorgeworfen worden, der große Umfang verhindere die rechte Ausnutzung deS wertvollen Gedankengehalts. Binding konnte sich der Berechtigung dieses Vorwurfs, soweit er von der überlasteten Praxis auHeht, nicht verschließen und hat sich daher entschlossen, den Herren von der Praxis und ihren Nachfolgern im Amt das neue Antlitz, das die Lehre von der Schuld gewonnen hat, in seinen charakteristischen Zügen anschaulich zu machen. Den deutschen Juristen der Praxis legt er heute vor: Die Schuld im deutschen Strafrecht Vorsatz ^ Irrtum ^ Fahrlässigkeit Kurzes Lehrbuch von Karl B>ttdittg,Or. jur. et ptul. Preis kartoniert M. 7.— Vorzugsangebot bis ZV. November 1619: 2 Probeexemplare mit 40"/a und 4/8, später N/i2. ES handelt sich um keinen einfachen Auszug auö den „Normen", das Buch arbeitet nur wesentlich mit ihren Gr- W W danken. „Eö wendet sich an die denkfreudige Praxis und scheut sich nicht, ihr etwas zuzumuten." W e. Nicht nur in Universitätsstädten, an jedem Sitz eines Amtsgerichts besteht Absatzmöglichkeit, denn Bindingö Name W W weckt auch nach seinem Rücktritt vom Lehramt Ehrfurcht und Sympathie bei jedem denkenden Juristen. Teuerungözuschlag deö Verlags 50"/y. W Lew 27. Oktober Idl». Felix Meister. W 14S3