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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1919
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X- 242, 4. November ISIS. Auf Antrag der Vorstandsmitglieder der Deutschen Buch- händlergtlde »ahm die Hauptversammlung eine Entschließung au, in der der Vorstand des Börsenvcreins ersucht wurde, die Frag» der Erhöhung des Teuerungszuschlags aus 207° mit sofortiger Wirkung unverzüglich zu prüfen. Wie Ihnen ja erinnerlich ist, hat allein der Vorstand des Börsenvereins nach Z I der Not standsordnung das Recht, nach Anhörung der Vorstände des Deutschen Verlegervereins und des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine über eine Erhöhung oder über den Abbau des Teuerungszuschlags zu beschließen. Eingedenk seiner Pflicht, für eine so wichtige Entschließung die notwendigen Unterlagen zu beschaffen, ließ der Börsenvcreins-Vorstand durch den Leiter der neugegründelen Wirtschaftsstelle einen Fragebogen ausar- beiten, der an eine große Anzahl von Sortimentsdetricden durch Vermittlung der Kreis- und Ortsvereine versandt worden ist. Auch wir verschickten diesen Fragebogen an 30 unserer Mit glieder und hoffen, daß wenigstens eine Anzahl davon ausge- fllllt an den Börsenverein gelangt ist, wenngleich wir nicht ver schweigen können, daß die Art der Fragestellung so große An forderungen an den guten Willen und an die Buchführung der Befragten stellte, daß vorauszusehen war, daß nicht allzuviele Antworten eingehen würden. Auch die Gilde hat ihrerseits eine ähnliche Umfrage veranstaltet; das bei ihr eingelausene Ma terial war umfangreicher. Als dann der Vorstand des Börsen vereins mit den Vorständen der oben genannten Vereine zu einer Besprechung zusammentrat, stellte sich doch heraus, daß das vorliegende statistische Material nicht hinreichte, die Erhöhung des Sortimenter-Teuerungszuschlags im gegenwärtigen Augen- blick hinreichend zu begründen. Der Vorstand des Börsenvereins setzte also seinen Entschluß zunächst aus, um erst noch weiteres Material zur Beurteilung der Frage herbeizuschaffen. So sehr manchen unserer Berufsgenossen diese Verschiebung der Ent scheidung enttäuscht haben mag, so tief ist sie doch in den Ver hältnissen begründet. Denn schon hatte das Reichswirtschafts' amt sich beim Börsenverein erkundigt, ob es nicht an der Zeit sei, den Teuerungszuschlag wieder aufzuheben. Die Bayerischen Kollegen waren noch immer im Kampfe um die behördliche An erkennung des 107°igen Zuschlags, auch andere Preisprüfungs stellen ließen merken, daß sie die Verhältnisse im Buchhandel mit Aufmerksamkeit verfolgen. Der Verlag seinerseits hatte sich schon zur Ostermesse deutlich dahin ausgesprochen, daß er ein scharfer Gegner einer weiteren Erhöhung sei, ihr aber auf alle Fälle nur dann zustimmen werde, wenn ihm in bündigster Weise ihre unbedingte Notwendigkeit bewiesen werde. Auch das Sor timent selbst war in dieser Frage nicht völlig übereinstimmender Meinung; insbesondere wiesen Stimmen aus den Kreisen des wissenschaftlichen Sortiments darauf hin, daß der bereits zu- rllckgegangenc Absatz wissenschaftlicher Literatur bei weiteren Preiserhöhungen unbedingt weiter fallen müsse und werde. Auch darüber herrschte keine volle Übereinstimmung, ob man sich vorläusig mit 157° begnügen oder gleich auf 20°/° gehen solle. Es darf hier ausgesprochen werden, daß das Sortiment in folge der Abschaffung des Kundcnrabatts und der Einführung des Teuerungszuschlags, sicher auch durch das allmähliche Ein dringen kaufmännischen Geistes in den Buchhandel, einen Ge sundungsprozeß durchgemacht hat, den wir alle ihm seit Jahr zehnten von Herzen wünschten und der dringend notwendig war, wenn es überhaupt erhalten bleiben sollte. Gut geleitete große Geschäfte haben Umsätze und Gewinne erzielt, die über das hinausgehen, was die große Mehrzahl der Verleger für sich erreichen konnte. Wir freuen uns von Herzen dieser Gesundung des Sortiments und verstehen durchaus, daß es das Bestreben hat, diese Existenzgrundlage nicht wieder einzu- büßen. Denn immerhin haben sich die Dinge doch nicht so ent wickelt, daß man den Sortiments-Buchhandel in seiner Gesamt heit zu den Kriegsgewinnlern rechnen könnte. Die vergleichs weise außerordentlich niedrigen Ansprüche, die das Sortiment an die Rentabilität seiner Betriebe zu stellen gewöhnt war, lassen den jetzigen Gewinn höher erscheinen, als er tatsächlich ist, und wohl nur in seltenen Fällen dürfte es zu einer Kapitalsbildung in größerem Umfange im Sortiment gekommen sein. Der ganze «76 Buchhandel, und insbesondere der Verlag, ist an der Erhaltung eines leistungsfähigen Sortiments interessiert, nur darf diese Erhaltung nicht einseitig auf Kosten des Verlags und auf Kosten der Allgemeinheit erreicht werden. Hier liegen die Grenzen dieser Bestrebungen, und deshalb müssen die Forderungen des Sortiments in objektiver und leidenschaftsloser Weise geprüft werden. Die Zeiten des billigen Buches sind ja, darüber wer den wir uns nicht täuschen können, dahin, und es hängt ganz von der weiteren Entwicklung unseres Wirtschaftslebens ad, ob sie jemals wiederkehren. Daß es aber unsere Verpflichtung als Vermittler der geistigen Güter unseres Volkstums ist, di« Bücherpreise so niedrig zu halten, wie es sich nur irgend verant worten läßt, darüber sollte keine Meinungsverschiedenheit herr schen. Nur so auch werden wir allen Sozialisierungs-Bestrebun gen im Buchhandel Vorbeugen können. Daß wir als Kaufleute dabei in erster Linie das Recht und die Pflicht haben, an urks selbst und an unsere Familien zu denken, bleibt unbestritten. Aber die Rechte der Allgemeinheit können und dürfen wir nicht ohne eigenen Schaden mißachten. Ihr Vorstand konnte es nach alledem nicht über sich ge winnen, der Anregung der Buchhändlergilde und einiger Ver« bandsmitglieder zu entsprechen und, entgegen den Bestimmun gen der Notstandsordnung, eine selbständige Erhöhung des Teue- rungszuschlags für Sachsen-Thüringen in die Wege zu leiten. Die Behandlung dieser Frage ist mit vollem Bedacht in die Hände des Börsenvercins gelegt. Seine Entscheidung, die zu beeinflussen uns ja Gelegenheit gegeben ist, muß für uns maß gebend sein. Die Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine vor acht Tagen in Würzburg hat sich in fast vier stündigen Verhandlungen, die teilweise einen stürmischen Ver lauf nahmen, erneut mit dieser Frage beschäftigt. Daß es dem Vorstande des Börsenvereins während dieser Besprechungen gelungen war, die Vorsitzenden der Kreis- und Ortsvereine von der Richtigkeit seines zurzeit noch abwartenden Standpunktes zu überzeugen, bewies die einstimmige Annahme meines folgenden Antrags: Die Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel in Wllrzburg am 13./I4. September 1919 gibt der Zuversicht Ausdruck, daß der Vor- stand des Börsenvereins die Erhöhung des Sortimenter- Teuerungszuschlags unverzüglich aus Grund der Notstands ordnung ß 1 beschließen wird, sobald er die Notwendigkeit dieser Maßnahme für das Sortiment erkennt. Sie spricht den Wunsch aus, daß die Herren Nitschmann und vr. Ackermann das bereits vorliegende Material unter Hinzuziehung eines Buchführungssachverständigen für den Buchhandel gemeinsam dahin prüfen, ob es als eine brauch, bare Unterlage eines solchen Beschlusses angesehen werden kann. Die Annahme dieses Antrags legt den einzelnen Vereinen die moralische Pflicht auf, die Einführung ungeschützter, sogen, »wilder« Teuerungszuschläge, deren große Gefahr für den Buchhandel allseitig betont und nachgewiesen wurde, zu unter lassen. Im übrigen scheint sich die Notstandsordnung ohne Schwie rigkeiten eingebürgert zu haben. Ihr Vorstand konnte in einer Anzahl von Fällen über die Berechnung des Zuschlags nähere Aufklärung geben. Die Ausnahmen zur Notstandsordnung ga ben wir unseren Mitgliedern in einem Rundschreiben bekannt. Weite Kreise insbesondere des wissenschaftlichen Verlags beschäftigen sich immer intensiver mi! der Frage, ob ihre Inter essen in einem Verein wirksam geschützt werden können, der sich in seiner Mehrzahl aus Sortimentern zusammensetzt. Diesem Gedanken ist der Antrag einer Anzahl von Verlegern entsprun gen, die Satzungen des Börsenvereins dahin abzuändern, daß seine Mitglieder in zwei Kammern geteilt werden, in eine Ver- legerkammer und eine Sortimenteikammer, daß jedes Mitglied nur einer dieser Kammern angehören darf, und daß alle der Hauptversammlung zur Entscheidung vorbehal- tcnen wichtigen Anträge die Zustimmung beider Kammern ge funden haben müssen. Der Antrag bezweckt, künftig einer Majori-
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