G In Vorbereitung befindet sich: Deutsches Übergangsrecht mit der gesamten Rechtsprechung und Rechtslehre In Verbindung mit vr. Werner ßoche, Gerichtsassesior und Hilfsarbeiter im Reichsjustizministermm, vr. Theoöor von Glshausen, und Geheimer Kriegs«-! und Vortragender Rat^ . im Reichsarbeitsministerium, heraurgegeben von vr. Zranz Schlegelberger, Geheimer Regiemngsrat und Vortragender Rat im Reichsjustizministerium. Preis geheftet etwa ZV M., gebunden etwa 40 M. Der große Erfolg des Sriegsbuchs hat den Gedanken nahegelegt, auch für die Übergangszeit die Gesetzgebung des Reichs und Preußens nebst den amtlichen Begründungen und der gesamten '.Rechtslehre und Rechtsprechung wissenschaftlich zu ver arbeiten und in systematischer Gliederung zusammenzufassen. Das Werk schließt sich in seiner Anlage dem Kriegsbuch an, als dessen neunter Band es sich bezeichnet, und es will diesen Zusammenhang stolz betonen. In seinem Inhalt jedoch geht es eigene Wege. Es beschränkt sich nicht etwa auf den Abbau des Kriegsrechts, das verhältnismäßig nur einen kleinen Raun: in Anspruch nehmen wird, sondern faßt als Ubergangsrecht den gesamten inneren Rechtszustand Deutschlands seit der Beendigung des Kriege^ und dem Umsturz auf. Es beginnt demgemäß mit der Verschüttung des Rechts durch den inneren Zusammenbruch und endet mit dem Beginn einer gewissen Klärung durch die neue Neichsverfassung. In diesem Rahmen behandelt es in einem ersten Abschnitt (Verfassung und Verwaltung des deutschen Rechts) die An ordnungen der Revolutionszeit und der neuen Verfassung, die Neuordnung der Behörden und des Heerwesens, die Rechtspflege und die Sicherheitspolizei. Ein zweiter Abschnitt (Volkswirtschaftliches) ist Handel und Gewerbe, der gesamten Rohstosfwirtschaft, den Finanzen und der Sozialisierung gewidmet. Der dritte Abschnitt (Sozialpolitik), umfaßt das weite Gebiet des Arbeitsrechts, des Arbeiterschutzes und der Arbeiterversicherung, der Militärversorgung, der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenenfürsorge, die Familien unterstützung, sowie die Kriegswohlfahrtspflege, das Gesundheits-, Wohnungs- und Siedelungswesen. Erst daran schließt sich ein weiterer Abschnitt „Kriegswirkungen (Kriegsleistungen, Kriegsschäden, Kriegsgefangene) und Waffenstillstand". Das Werk ist im Manuskript fertiggestellt, die Drucklegung schreitet rüstig vor, so daß m t baldigem Erscheinen zu rechnen ist. Es wird nach der Reichhaltigkeit seines Inhalts und nach seiner im Kriegsbuch hervorragend bewährten Anlage allen Be- Hörden des Reichs, der Länder und der Gemeinden, allen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen nnd privaten Rechts Richtern, Berwaltungsbeamten, Rechtsanwälten, den Beratern der «erlassenen und Bedürftigen, sowie jedem, dessen Rechte und Interessen durch die Verdunkelung und allmähliche Klärung des deutschen Rechts berührt werden, ausgezeichnete Dienste leisten. l^er-L bitte ie/t irr er sie»' Linie atten ^lbne/rrne^n 6es „Lr-ie^sbne/rs" -rnr- L'o--i « e i r n n § «n tte/er'n. ^nsse-'tiern ern/r/iektt es sieb, in «kern n-eiken ^nie-'essenienLr'eLss neue Lesis/re»' «n wer ben. Ausführliche Prospekte stehen zu diesem Zwecke in beliebiger Anzahl auf Wunsch zur Verfügung. Zettel zu gefälligen Bestellungen liegt bei. Zranz vahlen.