10712 nöck-nll-ud. »uch»-nd-l. FeNtge Bücher. -k 234, 24, Oktober 1819, Soeben erschienen. Beiträge zm Lehre m der Amt-hist»Mt in Pkeiltze» md im Reil- von Justlzrat vr. Reimer, Rechtsanwalt am Kammergericht und Nota« Heft I: /lmtshaflung aus öffentlicher Gewalt. Geh-im 4 Heft 2: Die Amtspflicht -er Reichs- unö Staatsbeamten. s-hestet 4 ^ Unter obigem Gesamttitel behandelt der Verfasser in einzelnen Heften die gegenwärtig besonder- zeitgemäße Frage der Haftung von Reich, Staat und Kommunalverbänden für Amtspflichtverlehungen ihrer Beamten bei Ausübung öffentlicher Gewalt. Den zunächst erscheinenden zwei Heften mit der Bezeichnung „Amtshaftung aus öffentlicher Gewalt" und „Die Amtspflicht der Reichs- und Staatsbeamten" sollen vier weitere Hefte folgen, in denen namentlich auch die Haftung für Kommunalbeamte und Lehrer und das Verhältnis der Amtshaftpflichtgejetze zu anderen Gesetzen, speziell zum Tunmltschaden- und zum Kriegsleistungsgesetz erörtert werden. Für Reichs-, Staats- und Gemeinde-Behörden und -Beamte, sowie für alle, die Ansprüche gegen solche aus Amtspflichtoerlctzungen erheben wollen, unentbehrlich. Zar AlWeurcht i« Walen Stute der Zukunft. Von l)r. jur. et rer. pol. Walter Noll, Regierungsrat. Geheftet 3,80 Die neue Arbeit des als Steuerschriftsteller schon mehrfach hervorgetretenen Verfassers will eine bessere wissenschaftliche Durchdringung des Abgabenrechtes vorbereiten u d bezweckt, die Zusammenhänge aufzusinden, die zwischen dem gesamten staats- rechtlichen und volkswirtschaftlichen Leben eines Volkes und dem Steuerwesen herrschen. Me »MMrWfiliüe Mckim mierieller BnniäWssteuelii. El« Beltrag zur Neuordnung unserer Fmcmzwirtschaft von Or. Mbert Kasch. Geheftet 2 Der Verfasser entwickelt zunächst in kurzer Form eine volkswirtschaftliche Theorie der BermögenSbesteuerung, wirst die Frage ans, wie weit es Volkswirt chastlich überhaupt möglich ist, zur Deckung der Staatsausgoben auf den Bermögensslamm zurück, zugreiscn, und behandelt besonders eingehend die Frage der Abbürdrma unserer Kriegstchuld durch Vermögensabgabe, Die kleine Schrift, die in erster Linie der Finarizwissenschast zu fördern bestimmt ist, wird auch außerhalb der Fach, kreise interessieren. Die Umgestaltung -es Aivilprozeffes. Von ^irstizrat Max Guttmann, Rechtsanwalt und Notar in Wiesbaden, Gehestet 5 Der Verfasser erörtert dis Hauptfragen der Prozeßreform: den Güteversuch, das Schösfenzivilgericht, den Amtsbetrieb, die Richtersvuveränität, die Berufung, daS VertäumniSversahrc» und die Äleingerichtsdarkett sowie die damit zusammenhängenden Frage» der «erichts-, Anwalt- und Notarversassung. Im Vordergründe der Reform, deren Ziel er in der wirklichen Herstellung von Unm'ttelbarlert und Müudlich'ett steht, steht ihm die Änderung des Rechismittelwescrrs, besonders die Beseitigung der Be- lusung. Dafür sucht er Ersatz in einer neuen Verhandlung vor dem Erstgericht nach dem Urteil, In einem Schlußwort werden die Aussichten der Entwicklung besprochen. 2ch liefere in Rechnung mit 25°/«, gegen bar mit »v->/e. Frei-Exemplare 9/8. Diese zeitgemäßen Neuerscheinungen werden in den interessierten Kreisen große Beachtung finden. Ich bitte, bei Bedarf zu verlangen. Bestellzettel liegt bei. Serlin w. H, Linkstraße 16. Zranz Vahlen.