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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.10.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-10-06
- Erscheinungsdatum
- 06.10.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19191006
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191910065
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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Redaktioneller Teil. X- 218. 6. Oktober 191g. Verleger, von denen ich eine gröbere Anzahl Zeitschriften bekomme, und bat um Nachricht, zu welchen Bedingungen sie mir ihre Fort setzungen bei Postbezug liefern würden. Durch den lange andauern den Streik trafen die Antworten zun, Teil sehr spät ein, sodasi an eine Änderung für das letzte Vierteljahr ISIS nicht zu denken war. In zwischen sind jehoch auch von seiten der Verleger verschiedene An regungen zum Äezug der Zeitschriften durch die Post gekommen. In, Börsenblatt zeigen die Vereinigungen der Buchhändler an, dass sie die Fortsetzungen teilweise unmittelbar haben wollen. Der rechnende Buchhändler muh unbedingt zu der Frage Stellung nehme», denn mehr noch als früher hat die Post während des Buchhändlerstrciks ihre Fähigkeit bewiesen, mit uns in Wettbewerb zu trete». Ich habe viel Zeilschriflen über Land zu versenden und diese bereits früher unmittel bar durch Post von de» Verlegern überweisen lassen. Dabei war es oft der Fall, daß namentlich bei technischen Zeitschriften meine Post- beziehcr die Hefte am Sonntag, spätestens Montag hatten, während ich in der Stadt erst am nächsten Mittwoch oder Freitag oder teilweise noch später liefern konnte. Tie Hauptsache ist nun, daß wir bei der Frage der Postiiber- wcisung schnellstens Klarheit darüber erhalten, welcher Weg unter Berücksichtigung der neue» Postgebühren für Verlag und Kleinhändler der beste ist. Daß Leipzig dabei teilweise ausgeschaltet wild, läßt sich höchstwahrscheinlich nicht vermelden, cs hat auch keinen Wert, verspätet darüber Betrachtungen anzustellen, weil der Zeitschriftenleser sich vielleicht ein- oder zweimal ans Grund persönlicher Freundschaft mit dem Buchhändler überzeugen läßt, daß er bei diesem die Zeitschriften zwar etwas später, aber nicht geknickt und beschädigt bekommt, während die Post viel schneller liefert, aber nicht sorgfältig mit den teilweise sehr ivertvolleu Fortsetzungen umgeht. Eines Tages stellt er dann aber doch fest, daß — wenn es nicht wieder so pünktlich im Buchhandel wie früher wird — die Post wegen des billigeren Bezuges vorteil hafter ist. Ich würde Vorschlägen, daß sich das Börsenblatt sofort an alle Zeitschriftenverleger wendet und eine neue Liste aufstellt, aus der ersichtlich ist, was die Zeitschriftenverleger vergüten, wenn, wie bis her, beim Postamt bestellt wird. Ferner müßten die Verleger genau angeben, was sie für Postiiberiveisung berechnen und wie sie sich zur Rücknahme zuviel bestellter Vierteljahre stellen. Die Leipziger Kommissionäre dagegen müßten sich darüber äußern, ob sie gegebenenfalls nicht doch in der Lage wären, gegenüber dem Postbezug besondere Vorteile zu bieten. Ebenso selbstverständlich scheint cs mir, wenn der Kleinhändler seine Erfahrungen der Öffentlichkeit mittellt, damit wir möglichst bis Mitte November genau wissen, wie wir unsere Zeitschriften ab 1. 1. IS2V am vorteilhaftesten bestellen, und zwar verstehe ich unter vorteilhaft sowohl den Weg der schnellste» Llefcrungsmögllchkeit unter Berücksichtigung der guten Ablieferung be sonders wertvoller Zeitschriften, als auch die Beantwortung der Frage, welcher Weg geldlich die meisten Vorteile bietet. Peine. Rudolf Nother. Die letzte Liste der Nabattvergütungen der Verleger bei Postbezug von Zeitschriften hat das Börsenblatt im Dezember 1814 veröffentlicht und sie dann als Sonderdruck auSgegebeu, der längst vergriffen ist. Während des Krieges einen Neudruck zu ver anstalten, erschien bei den vielen von der Kricgsnot veranlaßt«» Ver änderungen im Zeitschriftenwesen untunlich, jetzt aber möchten wir obiger Anregung gern folgen und sür den Sortimentsbuchhandel ein Verzeichnis der Zeitschriften zusammcnsiellen, aus dem alles ersichtlich ist, was der Sortimenter sür den Bezug der Zeit schriften wissen muß, um diesen für seine Verhältnisse am schnell sten, sichersten und vorteilhaftesten vom 1. Vierteljahr 192V an ein- rtchten zu können. Wir richten daher an alle Zeitschriftenverleger die Bitte, »ns in direkten Zuschriften genaue Angaben über fol gende fünf Punkte zu machen, die wir dann in einer alphabetischen Liste verarbeiten und diese dem Sortiment noch im November dieses Jahres zugänglich machen werden. Wir möchten also wissen: 1. Titel der Zeitschrift und Verlagsfirma; i. Bezugspreis und genaue Angabe sin Mark und Pfennigen) des Betrages der R a b a t tv e r gU t u n g bei vierteljährlichen, — halbjährlichem — oder jährlichem Bezüge. Vergütung für Partiebezug ist besonders anzufllhren. Der bisher allgemein üblich« Weg, die zngesagte Vergütung mit Vorfaktur unter Hin- zufügung der Postquittung einzuziehen, dürfte jetzt vielfach durch Überweisungen der Verleger auf Postscheikkonto ersetzt werden. Es ist also genau anzugeben, wie und zu welchem Ter min die Zahlung der Vergütung vor sich gehen soll. — Die Vergütung ln Prozenten anzngeben, empfiehlt sich wegen der Partiebezllge nicht. 8. Was muß der Verleger dem Sortimenter im Fahre 1828 bet P o st ti b e r w e i s u n g der Zeitschrift berechnen? 4. Welche Vergünstigungen sPorlo — Fracht — Verpackung) ge währt der Verleger bei direkter Übersendung seiner Zeitschriften? Welche Zahlungsbedingungen gelten bei direkten, Bezug? 5. Wie verhält sich der Verleger zur Zurücknahme zuviel be stellter oder unbestellbar gewordener Zeitschriften? Alle Angabe» sollen sür das Fahr 182V gelten, etwa für 182V ge. plante Preis- oder Bezugs-Änderungen, sind daher bei den Mitteilun gen für unsere Liste, die bis Mitte November 1918 veröffentlicht wer den soll, zu berücksichtigen. Damit die Liste vollständig und ein brauch bares Hilfsmittel für das Sortiment wird, sollte kein Zeitschriften- Verlcger die Beantwortung obiger Fragen verabsäumen. Red. Direkter Zahlungsverkehr im Buchhandel. Daß der direkte Verkehr, namentlich für Zahlungen, im Buch handel nicht so glatt geht wie ln anderen Berufen, ist eine alt« Er fahrung. Wenn also der Buchhandel sich reorganisieren und Geld spare» will, muß er sich an kausmännische Gepflogenheiten gewöhne», sonst erwachsen sür die säumigen Zahlungen u. a. dem Verleger hohe Spesen, di« er auf irgend eine Weise auf den Sortimenter abwälzen muß. Als Beispiel biene folgende Statistik eines Verlags. In den ersten Julitagen wurde die Kontinuatio» einer halbjährlich berechneten Zeitschrift versandt und alle Pakete über 3ll -L nicht in Leipzig nachgenommen, sondern mit einer Postscheckzahlkarte und der Bitte versandt, der Spesenersparnis halber die Beträge direkt einzu senden. Von rund 1250 Paketen waren nach zwei Monaten die Hälfte noch nicht bezahlt. Dieser Hälfte wurde ein« Mahnung geschickt. Daraufhin erfolgten weitere Zahlungen, doch blieb immer noch über ein Drittel der Rechnungen, d. h. 445 Stück unbezahlt. Diesen wurde Nachnahme gesandt. Uber ein Viertel der Nachnahmen, 125 Stück, wurden nicht cingelöst, fast durchweg ohne Angabe des Grundes. Von diesen 125 Firmen haben etwa 4V sofort nach Vorzeigung der Nachnahme das Geld überwiesen, sie glaubten also besonders schlau uub vornehm zu handeln, wenn sie de» Verleger um die Nachnahmegebühr von 2V Pfg. brachten, 19 Stück haben ein paar Tag« später bezahlt, KV Stück, also 5hß, sind heute, nach drei Monaten, überhaupt noch nicht bezahlt. Da bei handelt eS sich um unbestrittene Beträg« in Höh« von 8V bis KV ./l. Hätte der Verleger über Leipzig unter Nachnahme geschickt, so hätte er Kommtssionskosten gehabt, er hätte aber sein Geld sicherer und glatter hcrcinbekommen und eine Menge Zeit und Arbeit gespart. L. I. Z. Psstnachnahme. Jeder Buchhändler wird ohne weiteres den Aussiihrungeu der Sprcchsaaleinsendung in Nr. 214 des Börsenblattes zustimmen. Meines Erachtens wäre es das Richtigste, wenn die großen Fachverbände (Bör senverein, Deutscher Verlegerverein, Verband der Kreis- und Orts vereine, Bnchhändlergilde) gemeinsam beim Neichspostamt einkommen und gleichzeitig mit der Bitte um Unterstützung ihrer Bestrebungen an Herrn Minister Harnisch herantreten wurden. Das Bestreben des Buchhandels müßte dahin gehen, eine Bestimmung durchzusetzen, nach der der Nachnahmebetrag bei solchen Drucksachensendungen, die in einer von der Post genau zu bestimmende« Form, sei es auf einem be sonders aufzuklebenden farbigen Zettel, sei es in besonders augen fälligem Aufdruck auf der Aufklebeadresse, die Angabe der Nummer des Postscheckkontos des Absenders tragen, auf Postscheckkonto über wiesen wird. A. Dreinhöfer. Berp«»«nG,wucher. ,Vgl. zuletzt Nr. 172.) Fast täglich erhalten wir aus den Kreisen des Sortimentsbuch handels Beschwerden über eine mit den tatsächlichen Kosten nicht im Verhältnis stehende Berechnung von Verpacknngsspesen, besonders bet Nachnahmesendungen. Wenn die bctr. Verleger di« ivenig schmeichel haften Bemerkungen lesen würden, mit denen diese Zuschriften gespickt sind, so fragt es sich, ob die paar Mark, die diese Praxis ihnen ein- bringt, nicht doch im umgekehrten Verhältnis zu der Verärgerung und dem Groll stehen, der durch diese Bereicherung bei den betroffenen Sortimentern, die doch diese Spesen nicht abwälzen können, gegen solch« Firmen erzeugt wird. Begreift man nicht, daß, wenn man die Er höhung des SortimentS-TenerungszuschlagS vermeiden will, man «nch alles vermeiden müßte, was ihre Befürworter ins Recht fetzt? Red. 8««
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