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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1919
- Strukturtyp
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- 1919-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1919
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- Deutsch
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161, 31. Juli 1919. Redaktioneller Teil. Freunde, aber auch Agenten der befreundeten und benachbarten Räteregierungen Rußlands und der Ukraine, mit denen ein leb hafter Warenaustausch gepflogen wurde, und schließlich auch fin dige Geschäftsleute, die sich ein offizielles Mänielchen umzu hängen wußten, darunter sogckr ein deutscher Buchhändler aus Petersburg. Man mutzte sich nur aus dem Bildungs-Kommis sariat einen Bezugsschein verschaffen und daraus besonders ver merken lassen, daß auch das Kommisfionsgut geraubt werden könne. Das Bedürfnis nach Büchern war außerordentlich groß. Allerorts sollten Bibliotheken auf breitester Grundlage einge richtet werden unter Umgestaltung und Umordnung aller Biblio theken, die bisher bestanden hatten. So setzten bald Bezüge ein, die für einzelne Bibliotheken in die Tausende gingen, bei denen die Bezieher ohne weiteres selbst aus den Regalen holten, was ihnen notwendig erschien. In erster Linie wurden die wissen schaftlichen Disziplinen und das ganze russische Lager davon be troffen. Gemildert wurde das Verfahren nur durch die Faul heit der zur Beaufsichtigung des Personals eingesetzten Regi stratoren, die den offiziellen Sechsstunden-Arbeitstag vielfach auf 3—4 Stunden herabdrückten, und durch die furchtbare Un ordnung, die bei diesem System des Wllhlens in den Büchern selbstverständlich in kurzer Zeit ciutrctcn mutzte. So mußten es die Buchhändler Rigas mit blutendem Herzen mitansehen, wie «in wertvolles Werk nach dem andern dahinschwand, immer wieder getröstet und aufrechterhallen durch die Hoffnung: sie kann doch nicht mehr lange dauern, diese Mißwirtschaft der Räte regierung, die nichts Positives schuf und nur von Raub und Ausplünderung lebte, und unter der die Preise aller Gebrauchs gegenstände und Nahrungsmittel trotz der schärfsten Strafan drohung ins Ungemessene stiegen <z. B. kostete doch Roggenbrot 5,0 Rubel — 100 das Kilo, Butter 125—150 Rubel das Kilo). Diese Räteregierung müßte doch endlich zusammenbrechen, und die Befreier, die Baltische Landeswehr und die Eiserne Division, die immer weiter in Kurland festen Boden gefaßt halten, müß ten doch endlich auch Riga befreien. Aber unsere Geduld wurde auf eine harte Probe gestellt. Das Harren Tag um Tag, Woche um Woche war immer wieder vergeblich, bis die tapfere Schar in einem plötzlichen Angriff auf die Stadt nach einem Gewaltmarsch von 60 Kilometern schließlich am 22. Mai vollständig unerwartet gegen 4 Uhr nach mittags in Riga einrückte, während ein Teil der offiziellen Be hörden noch vollständig ahnungslos ihrer Bureautätigkeit nach ging. Nur die Spitzen der Regierung waren in aller Heimlich keit im letzten Augenblick aus der Stadt geflüchtet. Was wir Buchhändler in unseren Läden Vorfanden, war ein Chaos; in den kleineren Handlungen, mit deren Bearbeitung und Ausschlachtung erst später begonnen worden war, in gerin gerem Maße, in den größeren Buchhandlungen aber in einem erschütternden Umfange; und nun bedarf es der schwersten und undankbarsten Arbeit, um wieder Ordnung zu schaffen und die Spur der geraubteu Bücher weiter zu verfolgen, um sie, wenn irgend möglich, ihren jetzigen Besitzern wieder abzujagen, so weit diese in Riga sind. Die unendlichen Mengen Bücher, die nach Rußland gegangen sind als Gegenleistung für von dort gestellte Truppen, Munition, Nahrungsmittel usw., sind natürlich völlig verloren. Erschwert wird diese Arbeit noch durch die in zwischen erfolgte Einberufung eines großen Teils des Personals und die immer noch unerhört teuren Lebensbedingungen, die «ine ganz unverhältnismäßig hohe Bezahlung auch aller Hilfs kräfte erfordern. Die regelrechte Erledigung der O.-M-Arbeiten ist auf diese Weise ganz unmöglich. Wieder ist der Rigasche Buchhandel in der schlimmen Lage, dieses Mal in noch verstärktem Maße, die Nachsicht der deutschen Verleger erbitten zu müssen. Die Re gulierung der Rechnung 1918 ist aber völlig unmöglich, ebenso aus Mangel an Transportmitteln und entsprechender Verbin dung die Remission irgendwelchen Kommissionsgutes. Run ist die schwere Zeit, in der Leben und Besitz der Riga- schen Bürger ständig den größten Gefahren ausgesetzt waren, hinter uns. Haussuchungen, Plünderungen, gewaltsame Heran ziehung der gebildeten Bevölkerung (Herren und Damen) zu öffentlichen Arbeiten, wie Reinigung der Straßen und der Kran kenhäuser, auch solcher mit ansteckenden Kranken, Verhaftungen, Internierung in verseuchten Gefängnissen bei völlig unzureichen der Ernährung, Erschießung aus Grund der Urieile des Revo lutionstribunals und Ermordung aus dem Hinterhalt waren an der Tagesordnung, und es ist eine Gnade Gottes, daß keiner der Rigaschen Kollegen sein Leben hat hergeben müssen. Schwere Schädigungen seiner Gesundheit infolge von Unterernährung, Nervenausregung und Abspannung hat Wohl ein jeder davon getragen, denn nie war man sicher; erfolgten die meisten Haus suchungen doch immer des Nachts durch Banden von 6—8 Rot gardisten, männlichen und weiblichen Milizionären, die in rück sichtslosester Form dabei vorgingen. Kinder und Kranke wur den aus den Betten gerissen, um das Bettzeug zu durchsuchen, aus Schränken und Kommoden wurde das Unterste zu oberst gekehrt, die Tapeten von den Wänden gerissen, die Möbel aus geschnitten, Kostbarkeiten geraubt, durch Drohungen und Leibes visitationen Geständnisse über versteckte Wertgegenstände erpreßt; was dabei von Männern geschont oder übersehen wurde, entging bestimmt nicht dem durch Fanatismus geschärften Auge weib licher Rotgardisten, Megären zwischen 15 und 50 Jahren, die sich mit leidenschaftlicher Wut zum Militär-, Polizei- und Henkcr- dienst drängten und bei keiner Grausamkeit versagten, weder beim Morde schuldloser Frauen noch bei der Hinrichtung der eigenen Kameraden, die sich gegen ein solches Blutregiment auf lehnten. Hinter uns liegt aber auch die Zeit der Befreiung durch die Baltische Landeswehr und die Deutsche Eiserne Division; neu entstanden ist ein demokratisches Lettland unter internatio nalem Schutz, da heißt es, sich auch wieder diesen veränderten Verhältnissen anzupasscn und Kräfte zu sammeln zur Bewälti gung neuer Aufgaben, fruchtbringende Arbeit zu leisten auf einem Boden, der noch nicht unter so alter Kultur steht, bei geeigneter Bearbeitung aber doch ertragsfähig werden muß. An entsprechender Mühe, den Boden zu beackern, werden wir es nicht fehlen lassen; zur Beschaffung der nötigen Aussaat muß aber auch der gesamte deutsche Verlagshandel helfen, miternten wird das ganze deutsche Volk. Riga. G. Löffler. Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung während des Krieges. Von Justizrat vr. Fuld in Mainz. In buchhändlerischen Kreisen ist die Frage aufgeworfen worden, ob auf Grund der während des Kriegs vorgenomme nen Eingriffe in das Urheberrecht nach Inkrafttreten des Frie- densvertrags Schadenersatzansprüche seitens der Berechtigten geltend gemacht werden können, und hiermit im Zusammenhang die weitere Frage, ob der fernere Verkauf der während des Kriegs iinter Mißachtung des Urheberrechts hergestelltcn Exem plare sofort verhindert bzw. wegen des weiteren Vertriebs mit Schadenersatzansprüchen vorgegangen werden könne? Die prak tische Bedeutung solcher Ansprüche ist nach dem, was früher über die Beachtung der Berner Konvention während des Kriegs in den meisten Ländern ausgcführt wurde, nicht allzugroß, immerhin kann ihr ein gewisser praktischer Wert nicht abge sprochen werden, da es bekanntlich ja leider vorgekommen ist, daß man sich in dem einen oder andern Lande über die Be stimmungen der Berner Konvention zum Nachteil Reichsange höriger hinweggesetzt hat. Auf die beiden Fragen gibt Ar tikel 309 des Friedensvcrtrags Antwort, dessen Inhalt sich in soweit nicht nur auf das literarische und künstlerische Eigen tum, sondern auch auf das gewerbliche bezieht, für das er selbst verständlich von ungleich größerer Wichtigkeit ist als für ersteres. Zunächst wird der Grundsatz proklamiert, daß kei nerlei Ansprüche aus Schadenersatz weder zugun sten der Reichsangehörigen, noch zugunsten der Angehörigen der alliierten und assoziierten Mächte, noch zugunsten solcher Personen zugelassen werden, die in diesen Staaten ihren Wohn- sitz oder dauernden Aufenthalt haben, welche sich auf die Tat sache stützen, daß während des Kriegs irgendwelche Eingriffe 647
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