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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. Xe 161, 31. Juli 1919. Bevor wir in dieser Richtung weitere Schritte unternehmen, bitten wir höflich um gefl. Nückäußernng und zeichnen hochachtungsvoll Ortsverein der Bayrcnther Buchhändler. Leipzig, den 25. Juni 101!). An den Ortsverein der Bayreuthcr Buchhändler Bayreuth. Ich bestätige Ihnen den Empfang Ihres Geehrten vom 23. d. und teile Ihnen mit, das; ich mich mit Herrn W. in Bayreuth in Ver bindung gesetzt habe. Nach Eingang seiner Antwort werde ich Ihnen weitere Mitteilung machen. Hochachtungsvoll Friedrich Hofmeister. Leipzig, den 2. Juli 1019. An den Ortsvercin der Bayrcnther Buchhändler Bayreuth. Die Firma W. hat mir ein nnterzeichnetes Exemplar der Ver kaufsbestimmungen für den Musikalienhändler-Verein, die seit Kantate 1016 gelten, zugesandt und teilt mir mit, das; sie den Sorti menterzuschlag von 10°/» gleichfalls berechnen wird. Sollten nun mehr Verstoße gegen die Verkaussbestimmungen seitens dieser Firma Vorkommen, so bitte ich um Nachricht, da ich dann dieser Firma nicht mehr liefern würde. Hochachtungsvoll Friedrich Hofmeister. Bayreuth, den 7. Juli 1010. Herrn Friedrich Hofmeister, Leipzig. Wir nahmen Kenntnis von dem Inhalt Ihrer w. Zuschrift vom 2. d. M., wonach Sie der Firma W. in Bayreuth, die garnicht im Buchhäudleradreßbuch steht und auch in Leipzig keine Vertretung hat, Ihren Verlag und anderes Musiksortiment zum Nettopreise liefern, weil sie Ihnen ein nnterzeichnetes Exemplar der Verkaussbestim mungen für den Musikalienhändler-Verein zugesandt und Ihnen mitgcteilt hat, daß sie den Sortimenterzuschlag von 10°/« berech nen wird. Wir fragen höfl. an, welche Garantien Sie von genannter Firma zur Einhaltung ihres Versprechens verlangt haben. Wie der Musikalienhändler-Verein dazu gekommen ist, Herrn W. als Mitglied aufzunehmen, ist uns nicht verständlich. Wir haben uns heule an den Verein nm Auskunft gewendet, weil wir gewillt sind der Angelegenheit restlos ans den Grund zu gehen. Hochachtungsvoll Ortsverein der Bayrcnther Buchhändler. Bayreuth, den 7. Juli 1010. An den Musikalienhändler-Verein, Leipzig. Herr Friedrich Hofmeister, Leipzig, hat dem hiesigen Instrumen tenmacher Herrn W. seinen eignen Verlag und sonstiges Musiksorti ment zum Verlegerpreis geliefert, obwohl W. weder im Buchhändler- adrcßbuch steht, noch in Leipzig eine Vertretung hat. -Auf Vorhalt schreibt uns die Firma Friedrich Hofmeister, Leipzig, W. habe ihr em nnterzeichnetes Exemplar der Verkaufsbestimmungen für den Musikalienhändler-Verein zugcsandt und ihr dabei mitgetcilt, daß er von nun an den Zuschlag von 10"/, gleichfalls berechnen werde. Wir fragen höfl. an, auf Grund welcher Unterlagen Herr W. in Ihren Verein ausgenommen worden ist. Wir sind der Meinung, daß, nachdem in Bayreuth eine Ortsvereinigung besteht, schon aus Standesriicksichten diese vor der Aufnahme des W. in Ihren Verein um Auskunft über W. hätte ersucht werden müssen, abgesehen davon, daß wir uns auf satzungsgcmäße Bestimmungen stützen können. Wir sehen baldiger Nückäußernng entgegen und zeichnen hochachtungsvoll Orlsverei» der Bayreuthcr Buchhändler. Leipzig, 10. Juli 1010. An den Ortsverein der Bayrcnther Buchhändler, Bayreuth. In umgehender Erledigung Ihrer gefl. Zuschrift vom 7. d. M., die Firma W., Bayreuth, betreffend, beehren wir uns, Ihnen folgen des mitzuteilen:^^ Am 2. Juli 1919 schrieb uns die Firma Friedrich Hofmeister, daß die Firma W. in Bayreuth dem Verein der Deutschen Musika lienhändler beitretcn möchte und wir ihr die nötigen Unterlagen zu gehen lassen sollten. Wir haben daraufhin der genannten Firma Satzung nebst Anmeldekarte, den Fragebogen für Sortimenter und 2 Verkaufsbestimmungen zur Unterschrift übersandt. Bis heute hat sich die genannte Firma bei rnis weder zur Mitgliedschaft angemel det, noch den Fragebogen oder die Verkaufsbestimmungen mit der Unterschrift versehen an uns zurückgehcn lassen. Wir stellen zu nächst fest, daß die Aufnahme der genannten Firma in unfern Ver ein noch nicht erfolgt ist. Satzungsgcmäß entscheidet über die Aufnahme selbst der Gesamt vorstand. In Fällen von bereits anerkannten Buch- oder Musika lienhandlungen, d. h. Firmen, die bereits im Buchhäudleradreßbuch stehen, ist die Einholung weiterer Unterlagen nicht nötig, in Fällen aber wie in dem jetzigen, wo die Firma noch vollkommen unbekannt ist, fragen wir bei unfern ortsangesesscnen Mitgliedern an, ob sie gegen die Aufnahme irgend welche Bedenken haben. Auch diese Auskünfte werden dann im Vorstand mit durch Umlauf zur end gültigen Entscheidung über den Aufzunehmenden unterbreitet. Da also, wie bereits erwähnt, seitens der Firma W. in Bay reuth noch keine Anmeldung zur Mitgliedschaft vorliegt, konnte unsererseits auch keine Anfrage bei den ortsangesessencu Herren Kollegen erfolgen. Hochachtungsvoll Geschäftsstelle des Vereins der Deutschen Musikalienhändler. Karl Hesse, Geschäftsführer. Leipzig, den 12. Juli 1910. An den Ortsverein der Bayrcnther Buchhändler. Bayreuth. Die Garantie der Firma W. für die Einhaltung der Ladenpreise erblicke ich darin, daß sie sich schriftlich verpflichtet hat, die Ver- kaufsbcstimmungen innezuhallen. Eine andere Garantie kann ich selbstverständlich nicht verlangen. Bisher habe ich Herrn W. als Ehrenmann kennen gelernt, und ich habe keinen Grund, ihn für etwas anderes zu halten, bis ich vom Gegenteil überzeugt bin. Wollen Sie mir aklenmäßigc Unterlagen für einen Bruch von seiten des Herrn W. bcibringen, ich werde dann sofort die Konse quenzen daraus ziehen. Gerade im Interesse des soliden Lortimentsgeschäftes erscheint es mir richtiger, wenn möglichst viele Firmen auf die geltenden Ver- laufsbcstimn'.ungen sich verpflichten und damit einer unlauteren Konkurrenz ein Ende gemacht wird, als wenn darnach gestrebt wird, solche Geschäfte unseren Vereinen feriizuhalien. Hochachtungsvoll Friedrich Hofmeister. Es erübrigt sich, diesem Schr.ftwechscl noch etwas hinzuzufügen. Wer ihn unter Beachtung der Daten aufmerksam gelesen hat, wird sich sein Urteil gebildet haben. Ortsverein der B a y c c u l h e r Buch h ä ndlc r. Eine neue Art Sozialismus. Im »Buchhändlergildeblatt« (Nr. 6) macht Herr Georg Korezewski den Vorschlag, wie dem Sortiment zu helfen sei, und sieht diese Hilfe in der Aufhebung des einheitlichen Ladenpreises. Je nach der Ent fernung von Leipzig soll der Aufschlag des Sortiments bemessen wer den, sodaß ein Buch, das im Einkauf .// 3.— kostet, in Dresden mit 5.50, in Danzig mit 5.80, in Hamburg mit .// 6.— zu verkaufen wäre. Die Einwände gegen die Verschiedenheiten der Preise tut er mit dem lapidaren Satz ab: »Überhaupt sollte inan in derartigen Dingen nicht kleinlich denken und handeln, sondern sich vom Geiste des Sozialismus tragen lassen!« M. Aufbew«hrunq von Abbildungen. Die zahlreich vorhandene» Abbildungen aus wissenschaftlichen Werken und Zeitschriften machen es wiinscheuswcrt, Abzüge davon ge ordnet aufzubewahren. Ist einer der Herren Kollegen imstande mir anzugebcn, wie die Aufbewahrung am besten erfolgt? Eingeklebt in Bücher? Lose Blätter? Nach den Werken resp. Zeitschriften geordnet oder nach der Materie? Für gefl. Angabe von bewährten Einrichtungen wäre sehr dankbar Meöico. 652
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