Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19051128
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190511284
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19051128
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1905
- Monat1905-11
- Tag1905-11-28
- Monat1905-11
- Jahr1905
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
276, 28. November 190.- . Nichtamtlicher Teil. 11171 so änderte sich das nach Ablauf der ersten Dezennien des vorigen Jahrhunderts gründlichst. Mit der Arbeit von: Helmholtz, Beschreibung eines Augenspiegels (Berlin 1855) und der Zeitschrift von Graefe, Archiv für Ophthalmologie (Berlin 1851); Oonäsrrz, lös anoma- 1i68 ok reki aotion anä aooom oäation (1864; deutsch von Becker 1866) hob die moderne Augenheilkunde an. Von jetzt an stehen alle ophthalmologischen Publikationen auf dem Boden der voraussetzungslosen Beobachtung und des Ver suchs. Die naturwissenschaftliche Forschungsmethode herrscht von jetzt an ausnahmslos in der Ophthalmo-Literatur, und damit hat diese ihre höchste und letzte Entwickelungsstufe erreicht. Zugleich hebt jetzt eine Geschäftigkeit und Regsam keit des literarisch - ophthalmologischen Schaffens an, die in kurzer Zeit den Büchermarkt mit einer Unzahl neuer Erscheinungen versorgte. Und da diese publizistische Reg samkeit noch immer anhält, ja sogar im Wachsen begriffen ist, so verfügen wir im Augenblick über eine augenärztliche Literatur, die in allen ihren Teilen von dem Einzelnen kaum noch zu übersehen ist. Dieser überreiche bibliographische Segen schuf dann einen neuen, geradezu unentbehrlich gewordenen Literaturzweig, nämlich die Jahresberichte und Übersichten über die Fortschritte der verschiedenen Wissenschaften und demgemäß auch über die Augenheilkunde. Diese sind teils in den ver schiedenen Fachblättern vertreten, teils erscheinen sie auch in Form selbständiger Bücher, so der von Nagel begründete bis auf die Gegenwart fortgesetzte Bericht. Derartige übersichtliche Zusammenstellungen gewähren nun jedem Augenarzt eine so schnelle und gründliche Orientierung über Wesen, Inhalt und Entwickelung der zeitgenössischen Ophthalmo-Literatur, daß ich mich unter Hin weis auf jene eines weitern Eingehens auf bibliographische Einzelheiten wohl enthalten darf. Namhaft machen muß ich aber doch noch einzelne Erscheinungen, die auf den Ent wicklungsgang der modernen Augenheilkunde ein erklärendes Licht zu werfen in der Lage sind: Jacobson, Albrecht von Graefes Verdienste um die neuere Ophthal mologie (Aus seinen Werken dargestellt. Berlin 1885); von Zehender, Die Ophthalmologische Gesellschaft während der ersten 25 Jahre ihres Bestehens 1863 bis 1888 (Stuttgart 1888); Albrecht von Graefes Briefe an Jul. Jacobson (München 1892); Johanna Jacob son, Briefe an Fachgenossen von vr. Julius Jacob son (Nach seinem Tode herausgegeben; Königsberg i. Pr 1894); Saemisch, Die Entwicklung der modernen Augenheilkunde (Rede zum Antritt des Rektorats. Bonn 1891); Schmidt-Rimpler, Rückblicke auf ein Viertel- jahrhundert Ophthalmologie (Leipzig 1900); Vossius, Die Augenheilkunde im Mittelalter und ihre Ent wicklung im 19. Jahrhundert (Akademische Festrede. Gießen 1905). Fügen wir noch hinzu: von Zehender, Die neuen Universitäts-Augenheilanstalten (Leipzig 1888), so hoffe ich die publizistischen Erscheinungen, die den Zustand in übersichtlicher Weise zur Darstellung bringen, in dem die Augenheilkunde und ihre Literatur sich gegenwärtig in der Praxis und auf den Universitäten befindet, erschöpfend angeführt zu haben. Kleine Mitteilungen. Sebastian Bach-Haus in Eisenach. — Das von der »Neuen Bachgesellschaft« erworbene Geburtshaus von Johann Sebastian Bach in Eisenach wird am 1. Januar d. I. von der Gesellschaft übernommen werden. Das darin einzurichtende Bach museum wird im ersten Stockwerk seinen Platz finden und auch das Geburtszimmer Bachs mit umschließen. (Leipz. Tagebl.) zum Handelsrichter, ist dem Reichstag zugegangen. Jeder Deutsche, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und als Kaufmann, als Vorstand einer Aktiengesellschaft, als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Vorstand einer sonstigen juristischen Person in das Handelsregister eingetragen ist oder eingetragen war, kann zum Handelsrichter ernannt werden. Zum Handelsrichter soll nur ernannt werden, wer in dem Bezirk der Kammer für Handelssachen wohnt, oder wenn er als Kauf mann in das Handelsregister eingetragen ist, dort eine Handels niederlassung hat. Bei Personen, die als Vorstand einer Aktien gesellschaft, als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Vorstand einer sonstigen juristischen Person in das Handelsregister eingetragen sind, genügt es. wenn die Gesell schaft oder juristische Person eine Niederlassung in dem Bezirk hat. (Lpzgr. Tgbl.) Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit. — Der Rechts anwalt und Notar a. D. Adolf Salomonsohn in Berlin hat lZeitungsberichten zufolge) mit einem Kapital von 50 OM ^ eine Stiftung gemacht, die den Zweck haben soll, -Beihilfen zu ge währen behufs Förderung wichtiger Arbeiten auf den Gebieten der Naturwissenschaften (einschließlich Biologie und Medizin) durch hervorragend tüchtige Kräfte, denen für die längere Dauer der Forschungen genügende Mittel nicht zur Verfügung stehen«. Schulbücher in Österreich. (Vergl. Nr. 264 d. Bl.) — Der hier schon kurz erwähnte Erlaß des österreichischen Unterrichtsministers über Lehrbücher und Lehrmittel für Mittel schulen findet sich als Nr. 58 im XXI. Stück des Verordnungsblatts des k. k. Kultus- und Unterrichtsministeriums vom 1. November 1905. Die Österreichisch-ungarische Buchhändler-Korrespondenz Nr. 46 vom l5. November bringt seinen Wortlaut: »Schulmänner und Arzte haben in letzter Zeit wiederholt darüber geklagt, daß die an den Mittelschulen in Verwendung stehenden Lehrbücher und Lehrmittel in einer durch den Lehrplan und die dazugehörigen Instruktionen nicht begründeten Art an Umfang und in weiterer Folge auch an materiellem Gewichte zunchmen. Letzterer Umstand hatte nicht selten zur Folge, daß die Körperhaltung der Schüler durch das Tragen der schweren Bücher zu und von der Schule nachteilig beeinflußt oder gar Skoliose und andere körperliche Übel hervorgerufen wurden. -Dies veranlaßt mich, Autoren und Verleger von Lehrbüchern und Lehrmitteln für Mittelschulen neuerdings aufmerksam zu machen, daß der Lehrstoff mit größter Sorgfalt und Umsicht aus zuwählen und weiters in kurzer und bündiger Form darzu stellen ist. vorgeschrieben ist, wie dies beispielsweise bei den Sprachgegen- ständen der Fall ist, hat der Lehrer darauf zu achten, daß er den Schülern angebe, ob für die einzelne Unterrichtsstunde etwa die Grammatik oder das Übungsbuch (Lesebuch), bei schriftlichen Ar beiten auch beides entbehrt werden kann. »Der Gebrauch, der im Sinn des § 11 der Ministerialverord- nung vom 17. Juni 1873, Z. 10 523 «MBB. Nr. 77), zulässigen Hilfsbücher und Hilfsmittel ist einzuschränken und deren Verwen dung in der Schule nur ausnahmsweise zu gestatten. »Auch bezüglich der Zahl und Anlage der verschiedenen Schülerhefte haben Direktoren und Lehrer darauf zu achten, daß nicht ein umfangreicher Apparat von Schreibheften aller Art entstehe. »Die in dieser Weise entstehende Entlastung des Schulpacks wird jeder Schüler dankend begrüßen. »Was die Ausstattung der Lehrbücher und Lehrmittel an langt, so muß bei aller Anerkennung des offenkundigen Fort schritts doch verlangt werden, daß den Forderungen der 1472*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder