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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1919
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- Deutsch
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Redakttoneller Teil. X- 212, 29. September 1919. Herr Jäh-Halle, der Leiter der Verhandlungen, betonte, daß er nicht glaube, seine Unparteilichkeit zu verletzen, wenn er er kläre, daß er von der Tagung am 4. Juli nicht den Eindruck er halten habe, als wolle der Vorstand des Börsenvereins sich einer Pflicht entziehen und die Einführung des 207°igen Teuerungs zuschlags, wenn er sie als notwendig erkannt habe, Hinter treiben. Grund seines Verhaltens sei vielmehr die Tatsache, daß das vorgelegte Material nicht genüge, um jetzt schon eine solche Maßnahme zu rechtfertigen. Nachdem dann noch Herr Röder-Mülheim kurz den Stand punkt des Börsenvereinsvorstands gekennzeichnet hatte, verteidigte der Leiter der Wirtschaftsstelle des Börsenvcreins Herr vr. Acker mann in längeren Ausführungen seinen Standpunkt, besonders darauf eingehend, daß nur in ungenügender Zahl Fragebogen zurückgesandt worden seien, viele davon in einer Weise beant wortet, daß sich daraus kein Bild gewinnen ließe. Auf das stattstische Material könne nicht verzichtet werden, wenn man die Verleger und die Behörden überzeugen wolle. Ohne beweis kräftige Unterlagen sei es dem Vorstande des Börsenvereins nicht möglich, eine Erhöhung des Teuerungszuschlags, der zu einer Schraube ohne Ende zu werden drohe, zu beschließen, da er das Verlagsrechtsgesetz, das dem Verleger die Festsetzung des Ladenpreises überlasse, nicht ändern könne. Während Herr Ernst-Berlin darauf aufmerksam machte, daß jetzt des öfteren Behörden an die Verleger wegen Lieferung zu billigerem Preise heranträten und Beamte auf der Suche nach Nebenerwerb ihre Dienste anböten, nahm Herr Artur Georgi- Berlin die von Herrn Nitschmann angegriffenen Verleger sowie den Börsenverein in Schutz. Wer wolle die Frage beantworten, was wirtschaftliche Wahrheit sei? Auch die Verleger, die den Beifall des Sortiments nicht fänden, handelten aus ihrer Über zeugung heraus, und es lasse sich schwer sagen, wer in einer Zeit so voller Widersprüche, wie es die Gegenwart sei, Recht habe. Erstaunt aber sei er, daß das Meiste, was vom Sortiment vorgebracht werde, Zukunftsmusik sei, und daß schon jetzt Deckung für Mehrbelastungen gesucht werde, von denen man gar nicht wisse, ob sie überhaupt je in Erscheinung träten. Da jeder Wirtschaftsbetrieb sich auf Spekulation gründe und den Wechsel- sällen der Zeit unterworfen sei, so könne auch das Sortiment sich nicht heute schon für Ausgaben bezahlt machen, die noch im Schoße der Zukunft lägen, zumal da niemand wissen könne, ob nicht schon in drei Monaten die Verhältnisse ein ganz anderes Gesicht hätten. Möglich, daß der Konsum dann bereits derart zurllckgegangen sei, daß das Sortiment weit eher ein Interesse an einer Erhöhung des Umsatzes als an einer Erhöhung des Teuerungszuschlags haben werde. Wie aus diesen verschiedenen Meinungsäußerungen hervor geht, war die Versammlung durchaus nicht davon überzeugt, daß die Einführung des 207°igen Teuerungszuschlags keinen Aufschub erleiden dürfe, obwohl die Vertreter des Sortiments nicht im Zweifel darüber ließen, daß sie wünschenswert sei und sich auf die Länge der Zeit nicht vermeiden lassen werde. Hatten doch, wie Herr Dicderich-Pirna erwähnte, bereits früher 22 bzw. 23 Kreis- und OrtZvereine sich für die Erhöhung ausgesprochen, von denen zwei sie auch bereits eingeführt haben, ohne daß indes in der Versammlung darüber Näheres verlautete. Nachdem ein Antrag Meißner-Hamburg, die Stellungnahme der einzelnen Ver- sammlungsteilnehmer zu dieser Frage durch Abstimmung zu er- künden, abgelehnt worden war, wurde der von uns bereits in Nr. 294 ntttgeteilte Antrag des Vorsitzenden Jäh-Halle einstimmig angenommen: Die Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel in Würzburg am 13./14. September 1919 gibt der Zuversicht Ausdruck, daß der Vor stand des Börsenvereins die Erhöhung des Sortimenter-Teue- rungszuschlags unverzüglich auf Grund der Notstandsordnung 8 1 beschließen wird, sobald er die Notwendigkeit dieser Maß nahme für das Sortiment erkennt. Sie spricht den Wunsch aus, daß die Herren Nitschmann und I)r. Ackermann das bereits vorliegende Material unter Hinzuziehung eines Buchfllhrungssachberständigen für den Buchhandel gemeinsam dahin prüfen, ob es als ein« brauch- 852 bare Unterlage eines solchen Beschlusses angesehen weiden kann. Das Schlußwort des Herrn Paul Nitschmann verhielt sich zu seinem Referat wie eine Chämade zu einer Fanfare. Die Gilde habe, führte er in Verteidigung seines Standpunktes aus, dem Vorstande des Börsenvereins, der ja über keine Machtmittel verfüge, sondern auf den Deutschen Verlegerverein angewiesen sei, den Rücken stärken wollen, und die Einführung des 207»- igen Teuerungszuschlags in Deutsch-Österreich bewiese doch, Laß die Schwierigkeiten nicht größer seien, als bei der Ein führung der 107°. Als Kaufmann sei der Buchhändler ver pflichtet, zu rechnen und Einfluß auf die Preisfestsetzung zu nehmen. Werde daher dem Sortiment nicht von den berufenen Stellen geholfen, so müsse es zur Selbsthilfe schreiten und sich sein Recht selbst nehmen. Was der erste Tag nicht brachte, nämlich «ine Entschuldi gung des Herrn Nitschmann wegen seiner Angriffe auf den Vorstand des Börsenvereins, das führte Herr Kommerzialrat Müller am zweiten Tage herbei, indem er eingangs der Sitzung es als unangängig bezeichnet«, daß die Gilde im Kampfe gegen den Börsenverein verharre und das Sortiment durch Empfeh lung der Einführung des 207°igen Teuerungszuschlags ohne Ge nehmigung des Vorstandes des Börsenvereins veranlasse, die sich selbstgegebenen Gesetze zu übertreten. Er ersuchte daher Herrn Nitschmann, die gegen den Vorstand des Börsenvereins erho benen Vorwürfe zurückzunehmen und ihn um Entschuldigung zu bitten. Dieser Aufforderung wurde von Herrn Nitschmann durch die Erklärung entsprochen, daß es ihm serngelegen habe, dem Vorstände des Börsenvereins Mangel an gutem Willen vorzu werfen, und daß er, wenn aus seinen Ausführungen ein solcher Vorwurf herausgelesen werden könne, nicht anstehe, ihn zurück zunehmen. Die Schärfe in seinen Reden sei »eine gewisse Eigen art« von ihm, von der er sich nicht so leicht befreien könne. Er habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, daß der Vorstand des Börsenvereins nicht die nötige Entschließungsfreiheit habe, da er durch verschiedene Faktoren behindert sei, nicht aber, daß er geflissentlich seine Pflichten verletze. Diese Episode gehört indes, wie bemerkt, bereits dem zweiten Verhandlungstag an, über den später berichtet werden soll. Der Übersichtlichkeit wegen werden wir zunächst die Vorträge der Herren Hermann- Bremen, Or. Oskar Siebeck-Bcrlin und Bernhard Hartmann- Elberfeld ohne alles Beiwerk veröffentlichen und anschließend daran den Bericht zu Ende führen. Was den Gesamteindruck des ersten Tages betrifft, so findet er in der oben wiederge- gebencn Entschließung einen so getreuen Niederschlag, daß darauf verzichtet werden kann, ihn in einer eigenen Formel zusammen zufassen. Der Abbau des Haffes? Der Herausgeber von »^ndlistiers' Herr N. N. Bowker, nimmt in einem von kublisders' 6irenlar unterm 6. September aus zugsweise wiedergegebcnen Leitartikel Stellung zu den Paragraphen des Friedensvertrages, die sich mit dem internationalen Urheberrecht befassen. Seine Ansichten über die Auslegung dieser den deutschen Verlagsbuchhandel bedrohenden und beunruhigenden Bestimmungen sind für uns so wichtig, das; wir sie hier wörtlich wiedergeben wollen: »Es ist ersichtlich, das; die Mächte sich das Recht Vorbehalten, gegenüber dem Eigentum deutscher Staatsangehöriger zugunsten der nationalen Verteidigung oder im öffentlichen Interesse Einschränkun gen zu machen unter Zubilligung von Entschädigungen durch Abgaben, daß sie Deutschland jedoch verbieten, solche Einschränkungen gegenüber andern Staatsangehörigen zu machen. Das heißt eigentlich nichts an deres, als daß wir tun können, was uns gefällt, Deutschland jedoch von der gleichen Freiheit ausschließen. Eine solche Praxis scheint nicht in Übereinstimmung zu sein mit dem Rechte des privaten Eigentums, das auch in Kriegszeit aufrecht zu erhalten Amerikas Politik gewesen ist (?)- Es ist noch nicht endgültig festgestellt worben, ob Deutschland durch seine Verleger veranlaßt wurde, die literarischen und künstleri schen Eigentumsrechte andrer Staatsangehöriger zu achten, wie ange nommen wurde. Ist dies der Fall, so hat es eben auf diesem einen Gebiete die Rechte des Privateigentums geachtet, die sie auf anderen so erbarmungslos mißachtet hat. Mit dem Frieden sollte auch die Wiederherstellung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Ver fassern und Verlegern der früheren kriegführenden Nationen k»«meu,
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