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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1914-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1914
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- Deutsch
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Annähernd Dreiviertel verlangten erweiterten gesetzlichen Schutz der Jugend gegen die immer mehr anschwellende Flut von Schmutz und Schund. Auf die Seite dieser Dreiviertel mutz der Buchhandel sich stellen und darf sich nicht beirren lassen durch das Geschrei eines Teiles der deutschen Presse, in der bekanntlich, wie der nationalliberale Reichslagsabgeordnete vr. Böltger sich ausgedrückt hat, vielfach nur »Galizier« zu Worte kommen. Mag auch der Gesetzentwurf dem Buch- und Kunsthandel in gewissen Fällen einige Zurückhaltung und Beschränkung auferlegen, so ist das schon zu ertragen und fällt wirklich nicht ins Gewicht gegen über der dringend notwendigen und jetzt zu erreichenden Ein dämmung des breiten Stromes von Schmutz und Schund. Schmutz muß weggewaschen werden, damit er sich nicht festsetzt und Unge ziefer erzeugt; ein Waschen aber, ohne daß der Pelz etwas naß wird, gibt es überhaupt nicht. Ich bitte auch namentlich meinen verehrten Freund und Kollegen Bernhard Hartmann in Elber feld, dies bedenken zu wollen. Gegenüber den hohen und hohlen Worten von der Freiheit der Kunst und deren angeblicher Bedrohung möchte ich daran er innern, was vor Jahren der damalige Staatssekretär vr. Nieber- ding, eine überall geachtete und hochgeschätzte Persönlichkeit, im Reichstage bei gleichem Anlatz sagte: »Ich verstehe Sie gar nicht, meine Herren, es handelt sich doch nur um Schaufenster und öffentliche Wege; wir denken ja gar nicht daran, die Erzeugung solcher Kunstwerke zu verhindern; wir wollen nicht in die Ausstellung gehen, und dort alles Nackte und was alles behauptet wird, verbieten, sondern die öffentlichen Wege und Schaufenster sollen rein gehalten werden. Und dennoch dieses Gejammer, daß die Entwicklung der deutschen Kunst davon abhängig sein soll — das verstehe ich nicht!« So sagte Herr vr. Nieberding, und ich meine, wir sollten auch nicht aus das Gejammer hören. Roch ein kurzes Wort an den Kladderadatsch, der meiner so liebevoll gedacht hat. Er ist richtig auf den Leim ge krochen. Was konnte ich mir Besseres wünschen, als daß mein Kardinalsatz, welches Interesse höher stände, das der gefährdeten Jugend oder das von einigen Dutzend Händlern und Fabrikanten, von möglichst viel Menschen gelesen würde! Nun hat der Kladderadatsch mir den Gefallen getan, den ganzen Satz wörtlich und in gesperrtem Druck zu bringen, so daß hunderttausend Men schen ihn gelesen und sicherlich eine grotze Zahl davon ihn auch bedacht haben werden. Mehr konnte ich nicht verlangen. Die Glossierungen dazu waren ganz witzlos und fade. Ich glaube, der Kladderadatsch wird alt, er ist, irre ich nicht, 1848 geboren — steht er wirklich schon an der Schwelle des Greismalterz? Hamburg, 17. März 1914. Justus Pape. Uebernahme von Verlagsrechten unter Aus schluß des Rechtes der Firmenführung. Unter dieser Überschrift hat Friedrich Huth in Nr. 52 d. Bbl. jene Fülle, in denen die vorhandenen Bestände eines Verlagswer kes von einer anderen Firma zugleich mit den Verlagsrechten veräußert werden, behandelt, und zwar nur von ihrer rechtlichen Seite. Sie sind aber vom Verleger noch mit zwei anderen Frage zeichen zu versehen, einem geschäftlich-praktischen und einem bibliographischen, und es soll wenigstens die Gelegen- heit benutzt werden, auch an diese zu erinnern. Ein Verleger übernimmt ein fremdes Verlagswerk mit allen Rechten und Vorräten. Daß er dann, wie in dem von Herrn Huth dargestellten Falle, ein Interesse daran haben sollte, die alte Verlagsfirma auf den Büchern stehen zu lassen, wird doch immer eine Ausnahme bleiben, in der Regel wird gerade das Schmutzes in Wort und Bild sind, und dass die beste und wirksamste Waffe in diesem Kampfe die Erziehung des Publikums ist. Mit den Kräften, die im Sinne einer solchen Erziehung das Unterscheidungs- Vermögen des Publikums zwischen guter und schlechter Literatur zu schärfen und den Schund immer mehr zurückzudräugen suchen, wird sich der Buchhandel gern verbünden, aber unter allen Umständen ein Gesetz ablehnen, das ihn der Gefahr aussetzt, sich ans jede Denun ziation hin, die Jugend könne sittlich durch die in Schaufenstern und Läden ausgelegteu Bilder oder Schriften gefährdet werden, verant worten zu müssen. - Red. Gegenteil der Fall sein. Wenn er nämlich nicht geradezu Maku latur gekauft hat, so drängt ihn in der Praxis alles dazu, auf den vorhandenen Beständen die alte Firma durch die seinige zu er setzen, sei es durch überkleben der Umschläge und Titel oder durch Neudruck derselben. Nur so ist z. B. eine L eonci.-Ver- sendung dieser Bücher überhaupt möglich. Außerdem muß der persönliche Wunsch des neuen Besitzers, seine Firma auch auf seinem Eigentum zu sehen, als berechtigt anerkannt werden. So gleich aber erhebt sich die Frage, in welcher Form die Ab änderung der Verlagsfirma auf den Büchertiteln vorzunehmen ist. Das übernommene Werk ist vor längeren Jahren erschienen. Die neue Firma kann nicht einfach mit dem neuen Jahre (in dem der Übergang erfolgte) auf den Titel gesetzt werden, da das betr. Werk ja kein neues Buch geworden, sondern innerlich völlig das alte geblieben ist. Mit seinem Erscheinungsjahr und der alten Firma steht es in den Katalogen. Die Folge ist, daß noch nach Jahren, ja nach Jahrzehnten Bestellungen an den ersten Ver leger gerichtet werden, und zwar durchaus nicht nur von solchen Sortimentern, die mit den bibliographischen Hilfsmitteln etwa nicht umzugehen verstehen. Naturgemäß reguliert sich die Sache schneller, wenn die alte Firma beim Verkauf gänzlich eingeht, wie z. B. die Bessersche Buchhandlung und die Firma Liebeskind aufhörten, als die I. G. Cottasche Verlagsbuchhandlung die Werke von Gottfried Keller und Heinrich Seidel übernahm. Er schwert wird die Sache, wenn die alte Firma weiter bestehe» bleibt und es sich um ein Werk handelt, das vielen Buchhändlern unter der allen Verlagsfirma bekannt ist. So wird gewiß noch lange die Deutsche Literaturgeschichte von Adolf Bartels bei Eduard Avenarius bestellt werden, obgleich sie an die Firma H. Haessel Verlag übergegangen ist. Die häufigste Form der Ver lagsänderung auf dem Titel ist die, daß einfach die neue Ver lagsfirma ohne Jahreszahl über die alte geklebt oder auf neue Titel gedruckt wird. Am besten wird aber unseres Erachtens allen Anforderungen, auch den bibliographischen, genügt, wenn beide Jahre, das alte wie das der Übernahme, auf dem Titel angebracht werden. Die Finna I. C. B. Mohr in Tübingen hat z. B. auf einem uns vorliegenden Buche die frühere Firma mit einem so abgefaßten Schilde überklebt: jl-eiprig 1895) 8oit 1907 Verlag von .1. k. k. Llokr (?au> siebeoir) Tübingen. Und das scheint in der Tat nach jeder Richtung die beste Lösung zu sein. Gewiß ist das überkleben mit Zetteln unschön, und ein Verleger, der auf seine Bücher hält, wird wenigstens bei gang baren Werken die Kosten für Neudruck von Titeln und Umschlä gen daran wenden. Bei dem leider immer mehr zunehmenden Mißtrauen der Autoren wird er dann gut tun, den Verfasser vorher von seiner Absicht in Kenntnis zu setzen, damit nicht die Vermutung eines unberechtigten Nachdrucks des ganzen Werkes entstehe. H. Kempert. Kleine Mitteilungen. Die Deutsche Bücherei und die Bundesregierungen. - Auf Wunsch der sächsischen Negierung ist ungeordnet worden, daß vom 1. Januar an sämtliche im Geschäftsbereich der preußischen Staatsbehörden heralls gegebenen Druckschriften der Deutschen Bücherei in Leipzig zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen sind lediglich Druck sachen vertraulicher Natur oder solche, die für den inneren Dienstbetrieb bestimmt sind. Die sächsische Negierung hat sich dagegen ihrerseits bereit erklärt, die amtlichen Drucksachen der sächsischen Behörden der König!. Bibliothek in Berlin zu über weisen. Der preußische Unterrichtsminister hat deshalb alle Nach geordneten Behörden veranlaßt, die amtlichen Drucksachen in demselben Umfang der Deutschen Bücherei in Leipzig in je einem Stück zur Ver fügung zu stellen, wie dies für die König!. Bibliothek in Berlin ge schieht. Die Amts- und Verordnungsblätter werden auch dann der Leipziger Bibliothek überwiesen, wenn sie im Buchhandel zu haben sind und für ihre Beschaffung nicht besondere Mittel anfgewendet zu wer den brauchen. 431
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