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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1919
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- 1919-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1919
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Redaktioneller Teil. Xi 2Ü4, 19. September 1919. abzuladen, dann ist das im höchsten Grade bedauerlich und läht! nicht die notwendige Vertiefung in die Materie erkennen. Es ^ scheint aber auch, daß er selbst belletristische Verlage in den Rahmen der Wissenschaft hineinziehl, wenigstens geht das aus einigen Zitierungen, die er zur Erhärtung mancher Meinungen anführt, hervor. Die Behauptung, daß der Verleger dem Gedankenkreise sehr vieler ihm angebotenen Manuskripte viel zu fern stehe, um sie beurteilen zu können, ist eine Umkehrung des Sinngemäßen, näm lich dessen, daß derAutor sich in vielen Fällen nicht die Mühe macht, sich die Verlegergruppe, die nach allen ihren bisherigen Publikationen allein für ihn in Frage kommt, auszusuchen, son dern, wie es ungezählte Male vorkommt, sogar rein wissen schaftliche Manuskripte rein belletristischen Verlagen anbtetet. Allerdings können diese Autoren immer nur Wissenschaftler zwei ten Grades sein, denn eine solche Verkennung zeigt, daß sich der betreffende Autor nicht einmal auf seinem wissenschaftlichen Ge biete orientiert hat. Hätte er das getan, so könnte er bet der Wahl seines Verlegers nicht fehlgehen. Während der Eingeweihte weiß, daß der gesamte deutsche Verlagsbuchhandel — der wissenschaftliche sowohl wie der belle tristische — sich immer mehr spezialisiert, kann vr. Borgius auf Grund seiner offensichtlich geringen Kenntnis des deutschen Buchhandels sogar behaupten, daß es unter den »Tausenden« von wissenschaftlichen Verlagsbuchhandlungen nur wenige Dutzend gibt, die sich auf ein engeres spezialwissenschaftliches Gebiet konzentriert haben. Wir haben aber in Deutschland gar nicht »Tausende« von wissenschaftlichen Verlagsbuchhand lungen, sondern hochgegriffen nur einige Hunderte, und diese sind fast alle spezialisiert. Daß diese Spezialverlage einen wissenschaftlichen Mitarbeiterkreis haben, mit dem sie bei der Herausgabe eines wissenschaftlichen Werkes eng Zusammenarbeiten und auf dessen Rat sie sich in den weitaus meisten Fällen vor der Publikation als ausschlaggebend stützen, daß sie sich nicht auf einen »Lektor« verlassen, ist dem Verfasser der Schrift, dem es in diesem Abschnitt darauf anzukommen scheint, zu beweisen, daß der wissenschaftliche Verleger nur ma terielles Interesse hat, fremd. Die Angriffe gegen die »rein geschäftliche Kalkulation«, gegen die vom Verleger willkürlich zu bestimmende Höhe der Auflage und ebenso willkürliche Festsetzung des Ladenpreises, Dinge, in denen vr. Borgius die »schlimmste« Schädigung des Autors sieht, entkräften sich bei einiger Kenntnis des Urheber- und Verlagsrechts von selbst. Z 14 des Verlagsrechts bestimmt ausdrücklich: »Der Verleger ist verpflichtet, das Werk in der zweckentsprechenden und üblichen Weise zu verviel fältigen und zu verbreiten. Die Form und die Ausstattung der Abzüge wird unter Beobachtung der im Verlagsbuchhandel Herr- schenken Übung sowie mitRllcksichtaufZweckundJn- halt des Werkes von dem Verleger bestimmt«. Aber auch darüber hinaus kann sich der Autor in jeder Weise, also auch hinsichtlich des Verkaufspreises, durch Sonderbestimmungen ver traglich sichern. Der »ökonomische Zwang zu ständigem Ver legen«, ein Zwang, der dadurch hervorgerufen wird, daß sich Verlagssirmen Druckerei, Buchbinderei und sonstige Herstel- lungsbetrtebe angliedern und diese zweckentsprechend beschäftigen müssen, kann Wohl aus belletristische Verlage, nicht aber auf wissenschaftliche Verlage zutreffen. Die wenigen wissenschaft lichen Verlage, die derartige Herstellungsbetriebe angegliedert hoben, werden schon aus dem Grunde nicht in die Versuchung kommen, Füllarbeit für ihren eigenen Verlag auszuführen, weil sie sein Ansehen dadurch bei derWisjenschaft schädigen würden. Es mag bedingt zugegeben werden, daß die Vielbeklagte über- fllllung des Büchermarktes mit belletristischer Literatur in diesem Zwange seine Ursache hat. Für wissenschaftliche Verleger kommt dies aber nicht in Betracht. Es mutet seltsam an, wenn der Verfasser die billigen volkstümlichen Schriftenseric», wie z. B. die »Sammlung Göschen«, »Aus Natur und Geisteswelt«, »Wissenschaft und Bildung« usw., nur unter dem Zwange der hungrigen Rotationsmaschinen entstehen sieht, obwohl er doch wissen könnte, daß zur serienweisen Herstellung geschritten wurde, 818 um eben einen billigen Verkaufspreis zu erzielen. Bezeichnend ist es, daß vr. Borgius, der sich in diesem Abschnitt nur mit dem wissenschaftlichen Verlage beschäftigen wollte, hier deutlich abgetrennt von dem Gebiete der schönen Literatur auch Serien wie die Illlstein-Kriegsbücher, Bücher der Rose, Großstadldoku- mente usw. anführt. Als drittes großes Gebiet industrieller Verlegeriäligkcit werden in dieser Broschüre Zeitschriften genannt. Sie sind nach der Auffassung des Verfassers weiter nichts als Füll arbeit für den Druckereibetrieb und Reklame fir die Werke ihres Verlegers. Auch hier greift der Verfasser offenbar auf das schön wissenschaftliche Gebiet über, denn es ist klar, daß eine »wissen schaftliche« Zeitschrift, die nur die Werke des Mutierverlags empfiehlt, keine wissenschaftlich ernsten Leser finden und somit auch nicht als wissenschaftlich angesehen werden kann. Rach dieser Charakterisierung des »kapitalistischen« wissen schaftlichen Buchverlags, aus der er die unbedingte Notwendig keit der Sozialisierung konstruiert, baut vr. Borgius einen Sozialisierungsplan auf, dem man, auch wenn man nicht das Vorurteil des Verfassers teilt, Beachtung schen ken muß. Da sich die Sozialisierung des Buchhandels auf «ine vor- ausgcgangene Organisation der Konsumenten aufbauen kann, hält vr. Borgius die Doppelform einer Konsum-Produk tiv - G e n o s s e ns ch a s 1 für die geeignetste. Durch diese Ge nossenschaft soll, um die »chaotische, unorganisierte Gestaltung des Absatzes« zu verhindern, das Absatzgebiet vorher be stimmt werden. Man kann beistimmen, daß sich dies für wissenschaftliche Werke sehr Wohl denken läßt, und vr. Borgius zeigt auch hierfür einen annehmbaren Weg. Als Käufer wissen schaftlicher Werke kommen fast ausschließlich diejenigen Schichten in Frage, die eine akademische Bildung genossen haben. Diese Schichten sind heute schon in Standes- und Berufsbereinigungen zusammengeschlossen und sollen nach den Bestrebungen jüngster Zeit im »Retchsausschutz der akademischen Be- rufs vereine« weiter zusammengefaßt werden. Diesen Reichsausschuß hält vr. Borgius für den gegebenen Kern, von dem eine Sozialisierung des wissenschaftlichen Buchhandels aus gehen könnte. Er findet eine weitere Vorbedingung darin, daß zunächst innerhalb jedes wissenschaftlichen Sondergebiets eine Fusion der wichtigsten führenden Spezialverlage unschwer herbeigeführt werden könnte. Durch Zusammenschluß aller dieser fusionierten Fachverlage soll unter gemeinsamer Gesamtleitung ein wissenschaftlicher Zentralverlag geschaffen werden, der die Risilodeckung in sich trägt. Ein solcher Zentralverlag wird nach Meinung des Verfassers eine sehr regelmäßige Be- triebstätigkeit haben, sodaß sich sehr Wohl denken ließe, daß diesem Verlage Hilfsindustrien (Druckereien, Buchbindereien usw.) angegliedert werden könnten. Der Verlag soll auch in der Lage sein, ständig einen ganzen Stab wissenschaftlicher Lek toren zu halten, und dadurch für die Beurteilung der Manu skripte sichere Gewähr bieten. Durch den »Reichsausschuß der akademischen Berufsvereine« steht dem Zentralverlag, was ohne weiteres zugegeben werden muß, eine fast lückenlose Organisation der Kundschaft zur Verfügung, und dadurch wieder die Möglichkeit, den Absatz vor der Herstellung der Werke ziemlich sicher festzulegen. Um die Absatzmöglichkeit zu erfassen, will vr. Borgius eine Fusion der bestehenden Zeitschriften innerhalb jedes Hauptge biets der Wissenschaften vornehmen, und zwar dergestalt, daß für jedes Spezialgebiet ein Spezialorgan vorhanden ist. Nur ein Organ soll allgemeineren Charakters sein und das Gesamtgebiet der betreffenden Wissenschaft umschließen. Dieses Hauptorgan soll, noch bevor ein Manuskript angenommen ist, eine kritische Voranzeige darüber bringen unter Angabe des schätzungs- weisen Preises. Wer das Buch nunmehr bestellt, soll es später zum Selbstkostenpreise erhalten. Sehr beachtenswert ist der Vorschlag des Ver fassers, daß die Lektoren, die die kritische Beurteilung der Manu skripte für das Organ vornehmen, keine Kenntnis von dem Namen der Autoren erhalten, damit ihr Urteil nicht durch die
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