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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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Redaktioneller Teil. 204, 19. September 1919. Wird eine bei der Post bestellte Zeitung ans Verlangen des Be ziehers an eine andere Postanstalt überwiesen, so ist hierfür eine Ubcrweisungsgebühr von 50 Pfg. zu zahlen, wenn diese Postanstalt in demselben Postorte, und eine Gebühr von 1 .//, wenn sie in einem an deren Postorte liegt. »Buchhändlervercin Danzig und Umgebung.« — Unter diesem Namen hat sich in Danzig ein Berufsverein gebildet, dessen Vorsitzen der Herr M. Schneider in Fa. L. Saunier's Buchhandlung ist, während das Schriftführeramt Herrn M. John in Fa. John L Nosen- berg übertragen wurde. Besetzte Gebiete. — Nachfolgende Bekanntmachung auS der »Saar brückener Zeitung« regelt die Einfuhr von Büchern, Zeitschriften und dergleichen für das Saargebiet: ^ckininistration dlilitaire clu «Oerels äs Lanebruelc. 0« 2 septembre 1919. Bekanntmachungen über Zensur von Presse, Zeitschriften, Filme und Bücher. I. Es ist gestattet: Die Veröffentlichung und Einführung in die besetzten Gebiete aller Zeitschriften, Broschüren, ^Bücher und Filme, welches auch deren Herkunft sei, mit Ausnahme aller solcher Zeitschrif ten, die bereits verboten wurden oder die Grund und Veranlassung zum besonderen-Verbot geben werden. II. Die Veröffentlichung, Verbreitung und Verkauf von Artikeln, Neuesten Nachrichten, Bildern (Karikaturen) usw., die bezüglich Sicher heit und Würde der alliierten Besatznngsarmecn schädlichen Einflug haben, ist verboten. III. Bei Nichtbeachtung vorgeheuder Bestimmung wird Bestrafung im nachstehenden Sinne erfolgen, außerdem gerichtliche Verfolgungen, falls welche notwendig sind. 1. Im Falle, daß unzulässige Veröffentlichungen, gleichgültig wel- cl-er Art, im besetzten Gebiet verausgabt werden, erfolgt: u) Durch die Verwaltungsoffiziere: Verkaufsverbot (für Filme: Aufführungsverbot) und Beschlagnahmung der als straffällig zu betrachtenden Nummern der Tageszeitung, b) Durch den General, Kommandant der Armee: Verkaufsverbot und Beschlagnahmung aller unzulässigen Veröffentlichungen. Wiedereinsetzung der Zensur während einer festgesetzten Zeit für Zeitschriften und Tageszeitungen, bei wiederholtem Vorkom men Aufhebung. 2. Im Falle, daß unzulässige Veröffentlichungen von auswärts eingeflihrt werden: VerkausSverbot (für Filme: Aufführungsverbot) und Beschlagnahmung unter denselben Bedingungen wie oben ange geben. Einführungsverbot und Verkaufsverbot im besetzten Gebiet durch die Armeegruppe IV (O. kV); von dem General, Kommandant der 6. B. kV zu verhängende Strafe. 3. Jede öffentliche Einrichtung, in der bei wiederholtem Falle vorstehende Bestimmungen übertreten werden, wird geschlossen, nnö zwar auf Anordnung des Generals, Kommandant der Armee, auf eine Daner von nicht unter 15 Tagen und dnrch Beschluß des Generals, Kommandank der 0. IV auf längere Zeit bzw. dauernd. Zusätze: I. Einstweilige Bestimmung. Die aus dem nichtbesetzten Deutsch land stammenden politischen Zeitungen können direkt von, Buchhänd ler und non Zweigniederlassungen (Zeitungsdepositare) bezogen wer den. Die direkte Abonnierung durch den einzelnen Leser ist demnach verboten. II. Ein Exemplar einer jeden Zeitungs- oder Zeitschriftennum- mer, die im besetzten Gebiet erscheint, mnß vom Verleger dem Etat- Major der X. Armee (kureau cle la Presse) zugeschickt werden. III Die Buchhändler können demzufolge direkt und ohne vor hergehende Zensur Bücherpostpakete, die aus dem nichtbesetzten Deutsch land kommen, in Empfang nehmen. Sie werden hiermit in Kenntnis gesetzt über die möglicherweise Bestrafung, die in der Schließung der Buchhandlung bestehen kann, falls sie die Vorschriften übertreten und besonders wenn sie Bücher und Werke in Kauf bringen, die Bezug auf Paragraph II vorgeheuder Bestimmung haben. Der Militür-verwalter: gez. Defoort, Oberst-Leutnant. Personalnachrichien. Ernennung. Durch Verfügung des Neichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung in Berlin ist Herr Geheimrat Karl Sie gt s m u n d in Berlin. 2. Vorsteher des Börsenvereins, zum Mitglieds des Außenhandelsansschusses der Außenhandelsstelle fiir das Papier fach ernannt worden. SPrechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen Sen Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Sorlimen1er.Teuerun,sr«schlag. Erwiderung auf den Artikel des Herrn Georg Schmidt, Hannover: Zu dem »Offenen Brief« deS Herrn Alfred G u d e - H i l d e S h e i m. (Vgl. Bbl. Nr. 178, 180 u. 192.) Ich verstehe das Erstaunen des Herrn Schmidt nicht, wenn auf seinen öffentlichen Artikel im Bbl. Nr. 178 meine Antwort ebenfalls veröffentlicht wird. Ich hatte ja allerdings bei Abfassung derselben nicht die Absicht der Veröffentlichung, da aber einige meiner hiesigen Kollegen, die infolge des besonderen Hinweises des Herrn Schmidt auf den Hildesheimer OrtSverein diese Angelegenheit als Vereinssrche betrachteten, der Ansicht waren, daß meine Antwort unbedingt veröffent licht werden müßte, so gab ich hierzu selbstverständlich meine Zu stimmung. Nun zu den Berechnungen des Herrn Schmidt. Herr Schmidt legt feinen Ausführungen Berechnungen zugrunde, die er aus seinem Ge schäft genommen hat; er gibt gleich selber zu, daß diese aus einem gemischten Betriebe, Verlag und Sortiment, stammen und sich leider nicht getrennt aufstellen lassen, also kein einwandfreies Material sind. Bei der Aufstellung zieht Herr Schmidt zum Beweise der geringen Steigerung die Unkosten vom 1. Juli 1918 bis 30. Juni 1919 heran, also eine Zeitspanne, in der die wesentlichen Steigerungen der Un kosten, Tarife, Kommissionär, die bekanntlich erst im April 1919 cin- traten, nur mit einem Vierteljahr enthalten sind. Es kommt nicht auf die Unkosten des vorigen Geschäftsjahres an, sondern es handelt sich um die Unkosten, die wir heute haben, und die noch kom men werden. Ferner kann ich Herrn Schmidt auf dem eingeschla- geneu Wege seiner prozentualen Berechnnng zum Umsätze ebenfalls nicht folgen, nach meiner Ansicht beweist eine nach dieser Methode ge wonnene Berechnnng gar nichts, da der im Sortiment erzielte Brutto nutzen zu verschieden ist. Es gibt Sortimenter, die bei 100 000 ./( Umsatz infolge von Nebenbranchen und anderen Unternehmungen bis 40"/o Bruttonutzen erzielen, dagegen andere, die nur 27"/» erreichen, eine Berechnung prozentual zum Umsatz wird also niemals zum Ziele führen. Ans das Verhältnis zwischen Bruttogewinn und Unkosten kommt es nach meiner Ansicht allein an, zumal da hierbei auch der etwaige Mehrwert oder Verlust an Lager in Ansatz gebracht wird, ein Punkt, den Herr Schmidt bei seinen Berechnungen ganz außer acht läßt, wie ich schon in meinem Sprechsaal-Artikel betonte: »der Mehr verdienst steckt im Lager«. Wieviel hat davon abgeschrieben werden müssen, da infolge des fehlenden ü cvnd.-Lagerö nur gegen bar gekauft wurde, wieviel Kriegs- und politische Schriften sind unverkäuflich, wie viel wird infolge der mangelhaften Ausstattung schon durch das Vor legen beim Verkauf antiquarisch oder unverkäuflich, wieviel, wenn bessere Ausstattungen erscheinen? Das alles sind Fragen, die nicht unerhebliche Abschreibungen auf das Lager, also auf deu von Herrn Schmidt errecbneten Mehrverdienst nötig machen. Auf dem Wege eines Nechencrempels über die Steigerung der Unkosten, sogenannter statisti scher Nachweise, kann nichts bewiesen werden. Wie sagt der Eng länder doch? »Es gibt Lügen, es gibt große Lügen, es gibt aber auch Statistik«. Ich würde ja meinerseits Herrn Schmidt gern den Gefallen tun und auch einige der von ihm so begehrten Zahlen Mitteilen, aber die meiuigen sind genau so überholt und wertlos wie die seinigen, und neues, vielleicht brauchbares Material kann ich vor Juli 1920 nicht beibringen. Auch der optimistische» Auffassung des Herrn Schmidt in betreff der Umsatzsteuervorlage kann ich nicht beipflichten. Ich bin der An sicht, daß hier der ungeheure Finanzbcdarf des Neustes das allein ausschlaggebende Motiv bleiben wird und nicht die Zweckmäßigkeit der einzelnen Stenervorlagen, namentlich wird hier der Buchhandel keine Nücksichtnahme auf seine Besonderheiten erwarten können. Vor dem Gesetz sind wir Kaufleute, von denen der Gesetzgeber annimmt, daß die Preisbestimmung in den Händen des Kleinkaufmannes ruht und nicht in denen des Herstellers. Kaufmännisches Denken heißt aber koniinendc Verhältnisse voraussehen und sich danach einrichten. Leider kann dies das Sortiment nicht selbständig, dies ist, wie ich in meinem Artikel schon betonte, eine große Gefahr. Wenn ich die Schmidtscheu Ausführungen zusammenfasse, so kann man von ihnen nur sagen, daß sic zwar wohlmeinend, aber nur durch die Verlegerbrille gesehen sind. Der 20prozentige Zuschlag ist eine dringende Notwendigkeit. Die in letzter Zeit in Buchhändler-Vereinen hierzu gefaßten 'Beschlüsse müßten Herrn Schmidt doch zu denken geben. Hil 5 eshei m. Alfred Gude. Verantwortlicher Redakteur: Emil T h v m a S. — Verlag: Der B vrsenvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhäudlerhaus. Druck: R a >n m L S e e m a n n. Sämtlich in Leipzig. Adresse der Redaktion „nd Expedition: Leipzig, Gerichtsweg?« sBuchhändlcrhaus).
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