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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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x° 197. 11. September 1919. Redaktioneller Teil. Die neue lettländische Hochschule in Riga, zu der das altberiihmte ^ deutsche Polytechnikum umgestaltet ist, soll spätestens am 22. Septem ber eröffnet werden. Als Rektor ist Professor K. Belodis in Aus sicht genommen, der zurzeit in Deutschland weilt. Die offizielle Lehr sprache wird lettisch sein. Die russische und deutsche Sprache sind nur in Fächern zugelassen, worin es vorläufig noch an lettischen Kräften fehlt. Warnung vor gestohlenen 50-Mark-Scheinen. — Die polnischen Behörden haben aus de» Beständen der Ncichsbanknebenstelle Hvhen- salza Neichsbanknoten zu 50 Mark vom 20. Oktober 1918 widerrecht lich beschlagnahmt. Die Noten waren von der Nebenstelle durch Aufdruck des Dienststempels besonders kenntlich gemacht. Mit Rück sicht hierauf sind sämtliche Neichsbankstellcn angewiesen worden, bei Vorkommen solcher Noten den Einlieferer festzustellen und den Betrag einstweilen nicht auszuzahlen. Es kann deshalb nur anempfohlen werden, die Annahme derartiger mit dem Dieuststempel gekennzeich neter Noten zu verweigern. Zollvorschriften für die Niichcransfnhr nach der Schweiz. — Gedruckte Bücher belehrenden, literarischen, künstlerischen, belletristischen In halts sowie Zeitungen und Zeitschriften werden nach den meisten Län dern zollfrei ansgeführt. Einige Ausnahmen bestehen, darunter im Verkehr mit der Schweiz. (Auch die Tschecho-Slowakei erhebt Zoll.) Der Zoll ist jedoch so niedrig, sodaß man trotz der Ausnahmen wohl sagen kann: Bücher sind zollfrei. Für Alben, Kartenwerke, Kataloge, mit Ausnahme der Biicher- und Musikalienkataloge, ist durchweg nach allen Ländern Zoll zu ent richten. Jedes Land hat besondere Zollvorschriften, die genau einzu- halten sind. Nach der Schweiz sind gedruckte Akzidenzen, Re klamen usw. je nach dem bei ihrer Herstellung verwendeten Druck verfahren, sowie je nach ihrer weiteren Beschaffenheit folgendermaßen zu verzollen: I. typographisch oder lithographisch bedruckt, a) einfarbig, 1. lose oder broschiert, nach Tarif-Nr. 312 zu Fr. 30.— p. Icx 100 2. gebunden oder eingerahmt, nach Tarif-Nr. 313 zu Fr. 40.— p. 100 5) mehrfarbig, 1. lose oder broschiert, nach Tarif-Nr. 314 zu Fr. 38.— p. kx 100 2. gebunden oder eingerahmt, nach Tarif-Nr. 315 zu Fr. 45.— p. I<s 100 II. nach anderm Verfahren bedruckt (Lichtdruck, photographischer Druck, Stahl- oder Kupferdruck, Farbprägedruck etc.), 1. lose oder broschiert, nach Tarif-Nr. 316 zu Fr. 60.— p. kx 100 2. gebunden oder eingerahmt, nach Tarif-Nr. 317 zu Fr. 65.— p. 100 Unter diese Tarifnummern gehören Adreßbücher ohne künstleri schen oder literarischen Wert, bloß einem Neklamezweck dienend, Hotel- adrcßbücher, Bttcherbestellzettel in Karten- oder Zettelform, für sich eingehend. Modezeitsck'riften, vorwiegend einem Neklamezweck (Schnitt mustervertrieb etc.) dienend, Formulare, Geschäftsanzeigen und Ge- schästskataloge, Prospekte (mit Ausschluß der Buch- und Kunsthand- lungs- und Musikalienkataloge und -Prospekte), Modcllierbttchcr, ge stillte Postkartenalbums, Jnseratenzeitungen ohne belehrenden Inhalt, Zeitungen und Zeitschriften, vorwiegend einem Neklamezweck dienend, Postkarten, illustrierte Affichen, Pla kate u. dergl. Gedruckte Bücher belehrenden, literarischen, künstlerischen, belletristischen Inhalts sind zu verzollen als Bücher, gedruckte, nach Tarif-Nr. 321 zu Fr. 1.— per 100. Hierher gehören außer den genannten Büchern (Buchverlagsartikel in Einbänden oder Mappen aller Art, auch mit Anhang von Reklamen in unbedeutendem Umfange) Buch- und Kunsthandlungskataloge, -An zeigen, -Prospekte jeder Art, Eisenbahnkursbücher, Kalender in Buch form, Postwertzcichenkataloge, Zeitungskataloge ohne Agenda, Kunst- auktionskataloge, Reisehandbücher (Reiseführer), Fachzeitschriften, Zeitschriften und Zeitungen (ausgenommen die unter Nr. 312/317 genannten). Kartographische Werke in Einbänden und Mappen aller Art (Atlanten, Land- und Seekarten etc.) fallen unter Tarif-Nr. 322 zu Fr. 1.— per 100 kx. Musikalien in Einbänden aller Art sind mit Einschluß der Musikalieukataloge, -Prospekte und -Anzeigen nach Tarif-Nr. 323 zu Fr. 1.— per 100 Irg: zu verzollen. Geschäftsbücher, Agenden u. dgl., sowie überhaupt alle Bücher, welche zum Schreiben, Zeichnen, Kopieren, Einkleben etc. ein gerichtet sind, wie Briefmarkenalbums, auch mit eingedruckten Ab bildungen von Postwertzeichen, Skizzenblocks, Notizkalender, auch mit gedruckten fachtechnischen Notizen, Rabattmarkenbücher, Zeitungskata loge mit Agenden zum Schreiben, sogen. Vergißmeinnicht (zum Ein trägen von Begebenheiten, auch mit gedruckten Sprüchen und Kalen darium), Kartenbriefe, in Blockform geheftet, Portemonnaiekalender mit Agenda etc., gehören unter Tarif-Nr. 335 zu Fr. 40.— per 100 Die vorstehend aufgeführten Waren sind in der angegebenen Weise zu deklarieren. Zweideutige Inhaltserklärungen haben u n n ach- sichtlich die Anwendung des höchsten Zollansatzes, unrichtige Zoll deklaration die Einleitung des Strafverfahrens zur Folge. Bücher sind im Sinne der Pos. 321 nicht bloß als »Bücher«, sondern als »gedruckte Bücher« oder besser: als »gedruckte Bücher, Pos. 321« zu deklarieren. Des gleichen ist der Deklaration »Zeitungen« oder »Zeitschriften« die Tarrfnummcr 321 beizufügen. Bücher im Sinne der Pos. 312/317 oder der Pos. 335, sowie Zeitungen und Zeitschriften im Sinne der Pos. 312/317 sind unter der speziellen Bezeichnung mit Angabe des Druck verfahrens bzw. der Zweckbestimmung zu deklarieren, z. B. »Adreß bücher, mehrfarbig typ. bedruckt, gebunden, Pos. 315, zu Fr. 45.—«, oder »Bücher zum Malen, Pos. 335«, oder »Zeitungen zu Reklame- zwcckcn, typographisch einfarbig bedruckt«. Die beliebte zweideutige Inhaltserklärung »Drucksachen« ist in allen Fällen zu vermeiden; wenn sie trotzdem angeweudct wird, so wird die Verzollung der betreffenden Sendung ohne wei teres nach Maßgabe des Art. 13 des Zollgesetzes erfolgen. Im weiteren verweisen wir auf dcu Zolltarif selbst, der bei der Direktion des I. schweiz. Zollkreises in Basel bezogen werden kann. Die neuen Preisaufgaben der Berliner Universität. — Für 1919/20 stellt die theologische Fakultät der Berliner Universität als Aufgabe für den staatlichen Preis: Johann Valentin Andrae und Balthasar Schuppius sollen in ihrer Bedeutung für die religiöse Erziehung gewürdigt werden. — Ferner: Geschichte des Wor tes Parakletos und des religiösen Fürsprechgedankens. — Für den städtischen Preis: Bringt Paul Gerhardt in seiner Lieder dichtung ausschließlich die religiösen Glaubensgedanken Luthers zum Ausdruck? — Die Entwicklung der Vorstellung vom Nahen zu Gott im Alten Testament. — Die juristische Fakultät stellt als Auf gabe für den staatlichen Preis: Die Begründung der Servituten durch Vertrag und Ersitzung im klassischen und nachklassischen römi schen Recht soll unter Berücksichtigung der neueren Interpolatio nen und P a p y r o s f o r s ch u n g einer Nachprüfung unterzogen werden. — Für den städtischen Preis: Die Gewedde im »Sach senspiegel« unter Berücksichtigung der übrigen sächsischen Nechts- gucllen des Mittelalters. — Die medizinische Fakultät stellt als Auf gabe für den staatlichen Preis: Inwieweit gestattet die kutane Re aktion mit Tuberkulin und den P a r t i a l a n t i ge n e u einen Rückschluß auf den Status und die Prognose einer Tu berkulose. — Für den städtischen Preis: Anatomische Verfolgung der Muskelvcrgrößerung durch Muskelarbeit. — Die philosophische Fakultät stellt für die staatlichen Preise die Aufgabe: Der Einfluß des T h e o p h r a st auf die englischen C h a r a k t e r w r i t e r s des 17. Jahrhunderts. — Verlangt werden neue Anwendungen des Ein- steinschen p h o t o ch e m i s ch e u A q u i v a l e n 1 g e s e tz e s in gas förmigen Systemen. — Für den städtischen Preis eine mathe matische Ausgabe: Es sollen mit Hilfe der Elementarteilertheorie die Kriterien dafür angegeben werden, ob eine vorgegebene Matrix als Komposition zweier schiefsymetrischer dargcstellt werden kann. — Für die Grimm-Stiftung ist eine Aufgabe aus der deutschen Literaturgeschichte gestellt: Die vaterländischen Romane von Willibald Alexis, ihre Quellen, ihre Kunst, ihre Ziele. Die letztere Arbeit und die für die Fakultäten, mit Ausnahme der juristischen, müssen vor dem 4. Juni 1 920 abgeliefert werden, die juristischen vor dem 4. Mai. Eine Erinnerung an Friedrich Perthes, die wohl auch für dcu Buchhandel zeitgemäßes Interesse hat, brachte kürzlich der in Stutt gart erscheinende »Ehristenbote« unter der Überschrift: Die Ehren tafel. Ein Versuch der Bürgerschaft Hamburgs im Frühjahr 1813, ihre Vaterstadt von der französischen Herrschaft zu befreien, war miß lungen; General Davoust besetzte die Stadt von neuem und bedrückte die Einwohner schwer, obwohl am 24. Juli ein »Gcneralpardon« be kannt gemacht worden war. Von diesem waren nur zehn Männer namentlich ausgenommen, welche als Feinde des Staats erklärt, ans ewig aus dem französischen Reiche verbannt und alles ihres Ver mögens verlustig gesprochen wurden. Unter diesen befand sich der Buchhändler Friedrich Perthes. Es war ihm gelungen, beim Einzug
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