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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1919
- Strukturtyp
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- 1919-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1919
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. Xs 192, 5. September 1919. gang und gäbe ist. Wenn jeder Umsatz besteuert wird, so wird einuuddiesetbe Ware (oder Leistung) jedesmal der Steuer unter« warfen, wenn sie den Besitzer wechselt. Dar mutz in Kauf ge nommen werden. Aber datz daneben auch noch jede Ankündi gung, die jeden dieser Verkehrsakte vorbereitet oder begleitet, besteuert werden soll, ist ein Mißbrauch der Steuer, der selbst bei der notorischen Mehrfachbesteuerung derselben Ware in der Umsatzsteuer zu denken geben sollte, Wie will der Reichssinanzminister eine solche Ausnahmc- gesetzgebung rechtfertigen in einer Zeit, die dem Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft dienen mutz? In einer Eingabe der Deutschen Fachpresse an die Nationalversammlung heitzt es denn auch sehr richtig: »Es erscheint völlig unverständlich, in einer Zeit, in der nur ein schnelles Erstarken des Wirtschaftslebens, eine Wieder aufrichtung und Belebung des Güteraustauschs und der Aus fuhr das deutsche Volk vor völligem Zusammenbruch retten kann, die wichtigsten Faktoren, Angebote und Nachfragen, unter eine Sonderbesteuerung zu stellen. Das Gegenteil wäre einzig und allein richtig. Die Reichsregierung sollte Mittel und Wege suchen, den Güteraustausch zu beleben und alle dahin führenden Wege zu erleichtern... Die Sonderbesteuerung der Ankündi gungen in der Presse schädigt das gesamte deutsche Wirtschafts leben in seinem Wiederaufbau, sie schädigt jeden einzelnen Deut schen, der sich der Presse bedienen mutz, sei es, um Stellung zu finden, sei es, um Gegenstände zu veräußern, sie vernichtet unersetzliche Kultur- und Vermögenswerte, macht Tausende und Abertausende Angestellte und Arbeiter brotlos, lähmt die Steuer kraft der durch die Zeitschristen-Verlage beschäftigten Buch, druckereien und Papierfabriken, entzieht dem Reichspostamt« Tausende seiner besten Kunden und bringt schließlich dem Steuer programm des Herrn Reichsfinanzministers so erheblichen Aus fall, daß der aus der Sonderbesteuerung buchmäßig errechnet« Nutzen gegenüber den katastrophalen Schädigungen gqr nicht in die Erscheinung zu treten vermöchte.« Die Schädigung des Buchgewerbes wird dann in dieser Ein gabe des näheren dargelegt; aber darauf wollen wir hier nicht einmal das Hauptgewicht legen, wenn etwa anzunehmen wäre, daß das Buchgewerbe diese Gefahren bestehen kann. Aber erstens trägt diese Sonderbesteuerung mit ihrem hohen Satz von 10°/» (in jedem Stadium des Verkehrs!) den Todeskeim in sehr viele Zeitungen und Zeitschriften, und gerade die Zeitschriften hatten in den Kriegsjahren schon so viel zu lei den, daß sie nicht viel mehr leiden können, ohne ihre Tätig keit einzustellen, über dem wirtschaftlichen Schaden des Buch gewerbes steht aber gerade auf diesem Gebiet der Schaden der Allgemeinheit, und den gilt es, den Verantwortlichen klar zu machen, damit sie von dem verderblichen Beginnen dieser Be steuerungsart ablassen. Die periodische Presse hat unbestritten als Träger der öffent lichen Meinung wie als Träger der Angebote und Nachfragen eine öffentliche Funktton. Es handelt sich hier also um mehr als den graphischen Gewerbszweig; denn die Presse dient hier der Allgemeinheit. Mit ihrer verkehrs- vermittelnden Bedeutung ist sie die Stütze aller anderen Gewerbe und der Kultur überhaupt. Ohne sie wären die anderen Betätigungen lahmgelegt. Anzeigenverbreitung kann also hier durchaus auf eine Stufe mit anderen im öffentlichen Interesse stehenden entgeltlichen Betätigungen gestellt werden, mit dem Arzt, dem Rechtsanwalt, dem Schriftsteller, dem Lehrer. Sie alle erbringen auch Leistungen gegen Entgelt, machen z. T. geschäftlich einen »Umsatz« ihrer Leistungen, aber so kühn war auch der Reichssinanzminister von 1919 nicht, diese Umsatzsteuer auf solche Leistungen auszudehnen. Diese öffentliche Funktion des Anzeigenwesens bekundet sich namentlich auch dadurch, datz die aus den Inseraten erzielten Einnahmen in sehr vielen und wesentlichen Fällen die journa listische und fachwissenschaftliche Leistung der periodischen Presse überhaupt erst ermöglichen. Man stellt also die wichtige Funk tion des redaktionellen Teils ab, indem man den Anzeigenteil unrentabel macht. Ja, mehr als das, die dringend erforderliche publizistische Unterstützung des gesamten deutschen Gewerbe. 770 fleißes wird sich, wie aus eisten Fachkreisen des Zeitungsge werbes betont worden ist, dann mit allen Mitteln in den re daktionellen Teil zu retten suchen, wenn der Anzeigenteil ver sperrt wird. Dadurch würde einer Korruption der Presse Tür und Tor geöffnet, und das Geld der Interessenten würde dieses Tor bestimmt öffnen. Wie schwer gerade die Belange der All gemeinheit dadurch geschädigt werde» würden, bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung. Das alles hat der Gesetzgeber, d. h. der Spiritus rector des Umsatzsleuerenlwurss, nicht gesehen oder nicht sehen wollen. Was der Verfasser der Begründung dieses Gesetzentwurfs zur Verteidigung der Jnseratensteuer zu sagen sich abmüht, wirkt trotz der Langatmigkeit inhaltlich sehr dürftig. Er klammert sich daran, datz der Gedanke der Jnseralsteuer nicht neu ist — was ihn ja freilich keineswegs besser macht —, notiert es sich als einen Plusposten, das; ein paar der »Fehler« des 1908er Entwurfs jetzt vermieden worden seien, z. B. die Staffelung des Besteuerungssatzcs nach der Anflageziffer des Blattes, rühmt die leichtere Form der Erhebung im Rahmen des Um satzsteuergedankens und weiß außer diesen Nichtigkeiten und Redensarten sachlich nur ins Feld zu führen, datz »die gegen wärtige Finanzlage des Reiches dazu zwingt, auf der Suche nach der Erschließung neuer Steuerquellen auch das Jnseraten- und Reklamesteuerwesen heranzuziehen, dessen Besteuerung nach zahllosen Zuschriften an das Reichsfinanzministerium aus allen Bevölkerungskreisen und Gegenden Deutschlands in weiten Schichten der Bevölkerung als gerecht und zweckmäßig empfun den wird«. Diese — die einzige! — Begründung dieser Steuer wiegt viel zu leicht gegenüber den schweren Bedenken, die dem Finanzfachmann für eine solche Sleuer bekannt sein mutzten, und ebenso federleicht ist der Schlutz, den die Begründung des Entwurfs zieht, daß nämlich an dem Nutzen, »den der Anzei gende aus der nach der Größe des erhofften Gewinns von ihm geregelten Anzeigetätigkeit unter Inanspruchnahme der Öffent lichkeit erzielt« (I), »billigerweise« das Reich zu beteiligen sei. Mit solchen bescheidenen Begründungen könnte man ja auch das Spazierengehen besteuern nach dem Nutzen, den der Spa- zierengehcnde aus der nach der Größe des erhofften Gewinns von ihm geregelten Spaziertätigkeit unter Inanspruchnahme der Öffentlichkeit erzielt. Denn wohlgemerkt, die Drucklegung der Anzeigen, die Lieferung der Zeitschriften usw., das wird ja schon durch die Umsatzsteuer ersaßt, und wenn der normale Steuerumsatz von 1°/» auf die Anzeigenaufgabe als solche gelegt würde, so könnte man darüber diskutieren, obschon sie in die öffentlichen Funktionen fällt — aber eine Sondersteuer von 107» allein auf die Tatsache des Ankündigens, auf die Vorbe reitung von Umsätzen und ferner die Herstellung und Verbiet- tung der Anzeigen außerdem mit der erhöhten Steuer von 107» zu belegen, also jeden Akt in dem ganzen Prozeß jeweils mit 107» zu besteuern, das ist ein so gewaltsamer Schlag gegen die Produktivität der deutschen Wirtschaft, daß in einer Zeit, wo Produktivität die einzige Rettung und wo Lähmung dieser Produktivität Sabotage ist, man diese Art von Steuer als unverantwortlich an der deutschen Wirtschaft bezeichnen mutz. Wie denkt man sich das denn in der praktischen Ausfüh- rung? Die Druckerei muß auf den Anzeigenteil 107° Steuer draufschlagen, der Buchbinder für die Broschur-Jnseratenseiten dergleichen, die Klischeeanstalt mutz, wenn das Klischee für eine Anzeige bestimmt ist, 107° mehr nehmen als sonst, weil sie 107» Steuer dafür zu entrichten hat, der Annoncensammler steuert 107» usw. usw. Für das Blatt mit Inseraten mutz der Verleger 107» vom Verkaufspreis als Sleuer entrichten, abgesehen davon, daß sich alles Vorhergegangene dort schon kumuliert, und alles das trägt der Aufgeber des Inserats, dem sich der Preis des Inserats also nicht um 107», sondern schätzungsweise um 307» erhöhen dürfte. Ein« solche Besteuerung ab !raw trägt ihre Verurteilung in sich selbst! vr. A. Elster. Mußte das so kommen? Diese Frage wird in einem Leitartikel in Nr. 35 der »Zeit schrift für Deutschlands Buchdrucker« im Anschluß an das in gleicher Nummer mitgeteilte Ergebnis der Tarifausschußsitzung
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