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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1919
- Strukturtyp
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- 1919-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1919
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- Deutsch
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Redakttoneller Teil. 192. 5. September 1919. Es hat mithin eine Steigerung der Unkosten nin etwa den 5. Teil, also 20"/., stattgefnnden, wobei noch zu berücksichtigen ist, das; ein Teil der Portokvstcn und der Unkosten wicdererstattet ist, was hier nicht berücksichtigt ist. Andererseits ist zu bemerken, das; noch allgemeine Unkosten in den hier nicht aufgcführten Herstellungskosten des Verlags lDruckkosten, Buchbinder- und Papierpreise) enthalten sind, die sich bei dem Jncinandergreifen von Verlag und Sortiment in meiner Firma nicht getrennt angcben lassen. Sie sind aber im Vergleich zum Umsatz so unbedeutend, daß sie gar nicht ins Gewicht fallen und das prozentuale Verhältnis zum Umsatz kaum beeinflussen können. Nun mag ja vielleicht ein reines Sortiment im Verhältnis höhere Unkosten habe», als der gemischte Betrieb meiner Firma, aber die prozen tuale Steigerung muß doch schließlich die gleiche sein! Ich kann natürlich nur das meinen Ausführungen zugrunde legen, was ich im eigenen Betriebe an der Hand von Zahlen seststellen konnte, und be haupte keinesfalls, daß meine Angaben auch für andere Betriebe maß gebend sein sollen. Im Gegenteil! Ich bin davon überzeugt, daß die Verhältnisse in den verschiedenen Betrieben und den verschiedenen Städten nicht unwesentlich voneinander abweichen. Aber cs soll ja dem Vorstand des Börsenvereins gerade bewiesen werden, daß die Mehrzahl der Betriebe mit dem Teuerungszuschlag von 10"/, nicht ans kommt, und das; die Steigerung der Unkosten über 15"/, des Um satzes beträgt, sodaß auch eine Erhöhung um 5"/, nicht mehr zur Deckung ausreicht. Gelingt dieser Beiveis, so bin ich der Letzte, der sich sträubt, die Erhöhung auf 20"/, gutzuheißen. Solange dieser Beweis nicht geführt wird, halte ich sie im Interesse des Buchhandels für schädlich. Jetzt schon die beantragte Steigerung der Warenumsatzsteuer auf 5°/ö, die ich allerdings für unser ganzes Wirtschaftsleben für überaus gefährlich halte, und von der ich daher annehmen möchte, daß sie nicht zum Gesetz werden wird, mit einzubeziehen, würde meines Erachtens verfrüht sein. Für den Fall, daß die unglückselige Vorlage dennoch Gesetz werden sollte, müßte natürlich Vorkehrung getroffen werden, daß sie sofort auf das Publikum abgewälzt werden kann, da sonst der Zusammenbruch des Sortiments unvermeidlich wäre. Denn vor^. ca. 6°/, Nettoverdienst kann man nicht 5°/, abgeben. Daß der Sorti menter während der Kriegszeit bessere Geschäfte als früher gemacht hat, ist meines Wissens noch von keiner Seite in Abrede gestellt wor den. Daß er teurer als bisher eingekauft hat, habe ich nicht bestritten, wie mir Herr Gudc unterlegt, sondern ich habe ausdrücklich gesagt, daß auch der Sortimenter einen größeren Kapitalaufwand gehabt habe. Herr Gude hat dagegen meine Bemerkung über die zweierlei Ursache der Preiserhöhung im Verlag und Sortiment gründlich mißverstanden. Jedenfalls ist die Ansicht, daß das Sortiment wegen der gesteigerten Ansprüche an sein Betriebskapital mehr verdienen müsse, kaum ernst zil nehmen, denn auf der anderen Seite wird eine Verringerung der Lagcrbestänöe von Herrn Gude ausdrücklich zugegeben. Wie trotzdem noch eine wesentliche Steigerung des Betriebskapitals notwendig sein soll, will mir nicht recht glaublich erscheinen. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß sich das miteinander ausgleichen wird. Allerdings ist der Festbezug zum großen Teil durch den Barverkehr ersetzt worden, was zu einer Gesundung des Sortiments bcigctragen hat. Wenn es auch im Anfang manchem sauer geworden sein mag, bar cinznkaufen, so ist dies im Lauf der 5 Jahre sicher überwunden worden. Ich kann daher nicht zugcben, daß dieser Umstand stets von neuem in Erscheinung tritt. Daß der Verleger aus der Verringerung des Sortiments-Lagers eine Preiserhöhung folgern soll, verstehe ich nicht. Daß aber der Umsatz durch Lagerverringerung beim Sortiment und Verlag zurückgcht, ist selbstverständlich, weil das Angebot die Nachfrage erhöht. In einem muß ich Herrn Gude rechtgeben, daß nämlich die Kauf kraft des Geldes bedeutend gesunken ist und daß deshalb mehr verdient werden muß. Aber in meinen Ausführungen habe ich für das Sorti ment eine Steigerung des Nutzens um ca. 140"/, herausgerechnet, und Herr Gude hat keinerlei positive Angaben gemacht, die nicine Berech nungen widerlegen. Bevor er dies nicht nachholt, werden seine Aus führungen daher der Beweiskraft ermangeln. Hannover. Georg Schmidt. Aus dem Allgemeinen Deutschen Duchhandlungs- gehilfen-Berbande. Die aus deu 6. September d. I. einberufene Hauptversammlung obengenannten Verbandes hat sich u. a. mit der Beschlußfassung über zwei Vorstandsanträge zu beschäftigen, die für die Mitglieder des Vcr- >. bandes von ganz besonderer Bedeutung sind. Einmal beantragt der Vorstand unter Ziffer 9 cl der Tagesordnung die Erhöhung des Jah resbeitrages von 10 auf 24 ./i, sodann verlangt der Vorstand unter Ziffer 9e daselbst Auftrag zu Vorschlägen über eine zeitgemäße Um gestaltung des Verbandes, entweder durch Annahme einer gewerkschaft lichen Form oder durch Verschmelzung mit einer Gewerkschaft. Was den ersten Punkt betrifft, so hofft der Vorstand durch Er höhung des reinen Verbandsbeitrages dem Verbände neue Lebens- und Werbekraft zu verschaffen, da die Zahl der Mitglieder nicht zu-, son dern stetig abnehme. Bei den jetzigen bedeutenden Gehaltsabzügen, denen die Gehilfenschaft gesetzlich unterworfen ist, dürfte der beabsich tigte Zweck wohl eher durch Herabsetzung, als durch Erhöhung des Beitrages zu erreichen sein. Denn einmal muß der Angestellte bei der jetzigen Teuerung aller Lebensmittel und Bedarfsgegenstände mehr denn je darauf bedacht sein, alle unnötigen Ausgaben zu vermeiden, und zum anderen liegt der Jugend der Gedanke meist fern, für das Alter schon jetzt mehr zu sorgen, als dies bereits durch den gesetzlichen Versicherungszwang der Fall ist. Dagegen dürften sich viele gern be- rcitfinden, einen geringen Betrag noch monatlich zu opfern, wenn da durch der Anspruch auf Unterstützung aus größeren Fonds, zu denen man selbst nichts beigcsteuert hat, für etwa eintretende Notfälle gesichert werden kann. Was nun den zweiten Fall, die Umwandlung des Verbandes a ls einem Hilfskassen-Verein in eine Gewerkschaft betrifft, so dürfte dazu um so weniger Veranlassung vorliegen, ols derartige Kampfvereine für den Buchhandlungsgehilfen ja schon genug bestehen, denen jeder nach Belieben bcitretcn kann, während es sich dagegen gerade der Ver band nach § 2 seiner Satzung zur Aufgabe gemacht hat, unter Aus schluß aller politischen Bestrebungen durch seine Hilfs lassen sei nen Zweck, d. h. die wirtschaftliche Förderung seiner Mitglieder, zu erreichen. Wenn später der Staat dieses Ziel ebenfalls zu seiner Aufgabe gemacht und damit den Angestellten die selbstübernommeue Fürsorge für die Witwen und Waisen, für Kranke, Erwerbslose und Verletzte abzunehmen beschlossen hat, so war es ohne Zweifel ein Fehler des Verbandes, den Kampf gegen diese Zwangshilfe des weit leistungs fähigeren Staates durch Erhöhung seiner Leistungen zu versuchen, statt seine Kassen derartig umzuformen, daß diese nur die Beseitigung der Mängel der staatlichen Versicherung zum Ziel behielten. Statt also die weiteren Klassen 6 und v der Krankenkasse und später die Ersatz- Krankenkasse zu beschließen und damit den Verband auch noch unter die Aufsicht des Versicherungsamtes zu stellen, hätte der Verband ohne Zweifel besser neben der ursprünglichen Krankenkasse und Witwen kasse, die auf den Aussterbestand gesetzt werden konnten, die Unter st ü tz u n g s k a sse entsprechend weiter ansgebaut, sodaß dieser alle alten und neuen Mitgliedern mit gleichen Rechten und Pflichten angc- hörten. Würden dann noch die Leistungen bei allen Kassen lediglich von den dafür vorhandenen Mittel abhängig und damit aufsichtsfrei ge macht worden sein, so wäre eine U n t e r st ü tz u n g s k a s s e für Buchhandlungsgehilfen entstanden, die um Zuwachs neuer Mitglieder nicht zu sorgen brauchte. Doch auch jetzt dürfte es noch nicht zu spät sein, das Versäumte nachzuholen und die Worte Fr. Nückerts zu beherzigen: »Das sind die Weisen, die durch Irrtum zur Wahrheit reisen; die im Irrtum ver harren, das sind die Narren«. Daß der Verband sich in letzter Stunde zu einer derartigen Reform ohne gewerkschaftliche Grundlage ent schließen wird, dürfte um so mehr zu erwarten sein, als nach § 05 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Rechte der Mitglieder der Sondcrkassen niemals durch Beschluß der Verbandsmitglieder-Versammlung beein trächtigt werden dürfen. Auch für den Buchhandlungsgehilfenvcrein in Leipzig dürfte es sich empfehlen, wieder das zu werden, wozu er ursprünglich gegründet wurde: ein Verein zur Förderung der Geselligkeit und Weiterbildung seiner Mitglieder. Also nicht Kampfverein, nicht Kassenverein, son dern lediglich Vergnügungs- und Bilöungsverein, wie z. B. der »Krebs« in Berlin. Gerade Leipzig bietet so viel Gelegenheit, ohne besondere Opfer ständig geeignete Kräfte zu gemeinnützigen Vorträgen aus allen Gebieten des Wissens zu gewinnen, daß man sich wundern muß, wie im Leipziger Buchhandel neben den vielen sozialistischen Ver einen nicht auch ein neutraler Unterstiitzungsverein und ein neutraler Gesclligkeitsverein zum Nutzen und zum Wohle der gesamten Gehilfen schaft sollte bestehen können. Ein altes V c r b a n d s m i t g l i e d von 1883. 776
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