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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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gewandt sähe, zu der Forderung, die Notwendigkeit des 297°igen Teuerungszuschlags derart zu begründen, datz sich auch die Be hörden der Berechtigung dieser Forderung nicht verschließen können. Wie schwierig das ist, davon erzähle» die Akten des Börsenvcreins, und auch die bayerischen Sortimenter, denen noch heute Schwierigkeiten in bezug auf den 107oigen Teuerungs zuschlag gemachl werden, wissen davon ein Lied zu singen. Wenn Herr Kantorowicz von der »Macht der Tatsachen« spricht und durchblicken läßt, daß Not kein Gebot kenne, so darf nicht vergessen werden, datz zu diesen Tatsachen auch der einmütig gefaßte Beschluß der Hauptversammlung des Börsenvereins ge hört, die Entscheidung über eine etwaige Erhöhung des Sorti- mentcr-Teuerungszuschlagz in die Hände des Vorstands des Börsenvereins zu legen. Das ist ein Beweis des Vertrauens, der dem Vorstände die Pflicht sorgfältigster Prüfung anferlegt, da doch von allen Parteien erwartet worden ist, daß er niemand zu Leid, niemand zu Freud, sondern nach bestem Ermessen, und zwar auf Grund von Tatsachen, nicht von bloßen Behauptungen, seine Entscheidungen treffen wird. Was der einzelne, in seinen Geschäftskreis gebannt, sieht und zu beurteilen vermag, ist doch immer nur ein Ausschnitt, bestenfalls das Bild einer Stadt oder eines Kreises, während es doch gerade die Aufgabe der zur Ent scheidung berufenen Stelle sein muß, aus der Fülle der Erschei nungen sich ein Bild der Lage zu machen und es nicht unter den Gesichtswinkel einseitiger, oft nicht einmal richtig verstandener Interessen zu stellen, sondern von allen Seiten zu beleuchten. Zu den »harten Tatsachen«, bei denen Recht und Macht zu- sammensallen, gehört auch, daß der Hersteller einer Ware das Recht hat, seinen unmittelbaren Abnehmern die Bedingungen Vorzüschreiben, unter denen sie in den Verkehr zu bringen ist. Wenn dieses Recht von dem Verleger stärker betont wird als von den Fabrikanten anderer »Waren« — die Erzeuger von Markenartikeln ausgenommen —, so finde! das seine Begrün dung in der Rücksicht, die der Verleger sowohl seinen mittel- und unmittelbare» Abnehmern als auch den Autoren gegenüber zu nehmen hat. Was wäre nun gewonnen, wenn der 207»ige Teuerungszuschlag eingeführt würde, ohne datz es gelänge, den Verlag — Behörden und Publikum wollen wir hier einmal beiseite lassen — von seiner unbedingten Notwendigkeit zu überzeugen? Herr Kantorowicz weiß so gut wie wir, daß die nächste Folge eine Rabattkürzung wäre, die dem Verlag zu- fllhrte, was für das Sortiment bestimmt ist. Wenn er aus das Beispiel des Berliner Anwaltvereins hinweist, so merkt er offen bar nicht, wie sehr er Wasser auf unsere Mühle treibt. Hier wird man sich, in voller KemitnMder Rechtslage, nicht darauf be schränken, eine Notl-W behaupten, sondern auch zif fernmäßig beweisen, daß es unmöglich sei, mit den bis herigen Gebührensätzen auszukommen. Und darum und um nichts anderes handelt es sich, sodaß die Frage einer Gleich stellung der beiden Berufe nach Vorbildung, Wesen und Eindrin gen der Konkurrenz ganz aus dem Spiele bleiben kann. Ob im Sortiment schon alle die zu einer Verminderung der Spesen empfohlenen Mittel angewandt werden, kann wohl nur derjenige entscheiden, der Einblick in eine größere Zahl von Be trieben genommen hat. Es wäre zu schön, um wahr zu sein, daß alle buchhändlerischen Sortimentsbetriebe so zweckmäßig und rationell arbeiteten, sich an ihrem Orte so eng zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen hätten, daß für Außen seiter nichts mehr übrig bliebe. Die Verhältnisse auf dem Anti- guariatsmarkte werden nicht dieselben bleiben, und wenn Herr Kantorowicz bemerkt, datz die Einbeziehung antiquarischer Werke in den Verkauf dem Absätze neuer Bücher abträglich sei, so muß diese Rücksichtnahme gegen den Verlag eben in allen den Fällen zurucktreten, wo das eigene Interesse es erheischt. Nichts scheint uns verheißungsvoller für die Zukunft des Sortiments, als daß es sich von der Drohung, ausgeschaltet zu werden, nicht einschüchtern läßt. Denn ein Berufsstand, der sich seines Wertes bewußt ist, wird schon aus der Überzeugung, für unser Wirt schaftsleben unentbehrlich zu sein, Kraft zur Selbstbehauptung schöpfen. Diese Überzeugung darf aber nicht zur Unterschätzung von Zeiterscheinungen führen, die, wie die Entwicklung von Ver einen, Gesellschaften und Verbänden, jetzt in weit stärkerem Maße in Erscheinung treten als früher. Diese Entwicklung sucht auch die geistige Versorgung der Mitglieder zu erfassen und spiegelt sich deutlich in der Gründung von Konsumvereinen, Ver- vnndsbnchhandlungen und ähnlichen. Organisationen Wider. Ihr wird der Buchhandel — Sortiment und Verlag — Rechnung tragen müssen, und auch der Börsenverein wird sich ihr nicht verschließen können, woün sie sich nicht ohne seine Einwirkung vollziehen soll. Das Sortiment hat ihr gegenüber schon deswegen einen schweren Stand, weil es seiner ganzen Naiur nach — wie das Detailgeschüsl überhaupt — im Sinne unserer modernen materialistisch gefärbten Wirtschaftsauffassung »unökonomisch« ist. ES muß sich daher nach Möglichkeit ethisch betätigen und kann sich nicht ausschließlich nach rein kaufmännischen Grundsätzen orientieren, wenn es nicht den besten Teil seines Wesenspreisgeben will. Daher unsere Bemerkung, datz cs sich bald nicht mehr darum handeln könne, den rechnerischen Nachweis zu erbringe», daß das Sortiment sein Auskommen bei der heutigen Preispolitik nicht mehr finde. Viel mehr als eine »kaufmännische« Eniwicklnng unseres Berufs würden wir eine Politik begrüßen, die auf eine Verbündung des Buchhandels mit allen auf eine Höherführung unseres Volkes hinarbeitenden Kreisen abzielte, eine Politik, bei der sich das Kaufmännische — gleich dem Moralischen — von selbst verstünde. Wie man aber auch über die Frage, ob dem Ameri kanismus oder dem Idealismus die führende Stellung in un serem Berufe zufallen soll, denken mag, vorübergehen wird man an ihr nicht, so wenig, wie wir uns der Rücksicht auf Behörden und Publikum entschlagen können. Red. Grundlagen zur Berechnung der DruÜpreise. (Fortsetzung und Schlich zu Nr. 178 u. 180.) Die TabellenIIIundlV behandeln auszugsweise und gegenübergestellt die lohn- und preistariflichen Preise für Durch schießen und Umbrechen. Erschöpfende Auskunft erteilen die Tabellen zu den KZ 7, 54, 94 und 135, bzw. 8, 55, 95 und 136 des Preistarifs. In K 91, Absatz 2, wird betont, daß das allgemeine Be streben der Werkdruckercien auf Anwendung der höheren Preisstufen gerichtet sein müsse. Ein gründliches Nachlesen der KK 91 bis 192 ist für den Verlagsbuchhändler sehr empfehlens wert. Die in der Tabelle II aufgeführten preistariflichen Preise erhöhen sich bei breitlaufenden Schriften um 7 H Pro Tausend. Als »breitlaufend« gelten solche Schriften, bei denen das kleine n breiter ist als ein Halbgeviert <das ist der normale Wortzwischenraum). Ein Korpushalbgeviert z. B. ist 5 Punkte oder 5 Achtclpetit breit. Ist der Buchstabe n nun breiter als 5 Punkte, so kommt eine breitlaufcnde Schrift in Frage. Bei Satz nach geschriebenem Manuskript von wissen schaftlichen Werken, gelehrten Abhandlungen »sw. er höhen sich die in der Tabelle II ansgeführten preistariflichen Grundpreise um 13 H. (Der Lohntarif sieht gleichfalls ent sprechende Spezialisierungen vor.) Die Verleger müssen in ihrem eigenen Jiftcrcsse darauf achten, daß diese preistartsliche Klausel nicht zu wörtlich bzw. nicht zu eng gefaßt von den Buch- druckcreien ausgelcgt wird. Die Satzberechnnng eines Oktavbogens Merksatz für einen Ort mit 257° Lokalzuschlag geht aus nachstehendem Beispiel hervor: Ein Bogen Korpus Fraktur, nicht wissenschaftlicher Werksatz, Satzbreite 22 Cicero, ä Seite einschließlich Kolumnentitel 42 Zeilen, L Zeile 79 Buchstaben ^ 42X70X16 - 47 040, oder rund 47 190 Buchstaben (jedes angefangene 190 gilt als voll), 1000 Buch staben kosten bei 257° Lokalzuschlag ^ 3.04, dem nach der Bogen 47 109X3.04 — 143.18 Der Satz ist mit zwei anderen Schriften gemischt, wo für 207» des Satzpreiscs mehr berechnet werden, außerdem müssen 197° für verstreuten Ziffernsatz und 107° für Abkürzungen (Abbreviaturen) — ins gesamt 407» Aufschlag auf den Satz gerechnet wer den - 5727 » Übertrag ^ 200.45 73S
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