Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19190826
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191908260
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19190826
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-08
- Tag1919-08-26
- Monat1919-08
- Jahr1919
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. b. Ltschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 183, 26. August 1919. wie ich, im Herzen der Reichshauptstadt täglich mit diesem ver kehrt, kann es getrost bezeugen, daß Fälle, in denen hiergegen Einspruch erhoben wird, überhaupt nur sehr selten vorkamen und jetzt wohl überhaupt ausgeschlossen sind, daß aber jeder Kunde, dem man gelegentlich erzählt, daß 10°/» Teuerungszu schlag die erhöhten Spesen keineswegs decken können, hierfür stets volles Verständnis besitzt. Auch die 20"/» werden den Bücherabsatz keineswegs hindern, sondern sie werden ebenso na türlich hingenommen werden, wie man es jedem arbeitenden Menschen zubilligt, daß die Macht der Tatsachen ihn zwingt, seit der Revolution anders zu kalkulieren. Den vielen Be denken, die der Verfasser nach der rechtlichen Seite konstruieren will, möchte ich das Beispiel des Berliner Anwalt-Vereins ent gegenhalten. Dieser hat seine Gebühren um 50°/°, die nicht erstaltungsberechtigt sind, erhöht. Ohne Bedenken, und doch sind die Gebühren in der Gebührenordnung sogar gesetzlich sest- gelegt. Aber jedermann wird erkennen, daß die Not des Stan des sogar die Vertreter des Rechts gezwungen hat, sich über die rechtlichen Bedenken hinwegzusetzen. Der Verfasser des Artikels malt ferner die Gefahren der Konkurrenz, der Vereine, Gesellschaften und Behörden an die Wand. Diese Gefahr bestand stets in vollem Umsange. Das Sortiment ist mit ihr fertiggewvrden, und der Verlag hat trotz dem immer wieder gefunden, daß das Sortiment sein bestes Vertriebsmittel ist. Es wird auch ferner sein eigenstes Inter esse sein, dieses Vertriebsmittel sich lebensfähig und zahlungs fähig zu erhalten. Die Gefahr der Schaffung künstlichen Anti quariats, des direkten Vertriebs und all die Aufzählungen der Gefahren sind dein Sortiment bei jeder Gelegenheit mich früher entgegengehalten worden. Ich bin aber überzeugt, daß wir wie früher auch im vorliegenden Falle mit all diesen vermeint lichen Gefahren fertig werden, und daß wir keineswegs aus Furcht vor dem Gebot der wirtschaftlichen Notwendigkeit zurllckweichen dürfen, unsere Verkaufspreise unseren Spesen an zumessen. Was empfiehlt aber der besprochene Artikel zur Verminde rung der Spesen? 1. Spezialisierung; 2. strengere Auswahl der zu vertreibenden Werke; 3. Verkauf antiquarischer Werke; 4. stärkere Kapitalausnützung; 5. Kreditverkllrzung; 6. Ver besserungen im inneren Betriebe. Die Spezialisierung und die strengere Auswahl ist zunächst sicherlich da, wo sie möglich und ratsam war, bereits längst durchgeführt. Beides aber ist auch zugleich ein Mittel zur Beschränkung des Absatzes des anders artigen Verlags. Ist also zweischneidig. Verkauf antiquarischer Werke! Weiß der Verfasser nicht, wie das antiquarische Ange bot in neuerer Zeit fortwährend zurückgeht? Man kann nicht mehr von einer Ware verkaufen, die man nur beschränkt ein kaufen kann. Wo liegt ferner der Vorteil des Verlags, wenn das Sortiment in überwiegender Anzahl sein Augenmerk viel mehr auf das Antiquariat richtet? Dann muß dem Umsatz an neuen Verlagsartikeln weit mehr geschadet werden als durch Annahme des 207»igen Teuerungszuschlags. Es dürfte doch Wohl auch sicher dem Verfasser nicht neu sein, daß die Kundenkredite seit Kriegsbeginn bedeutend beschränkt sind, und daß der Um satz zumeist, glücklicherweise sich,in einem Barverkehr abspielt. Die Kapitalsausnützung und die Verbesserungen im inneren Verkehr sind von den meisten Kollegen Wohl nach Kräften bereits cingcführt, soweit es die Verhältnisse gestatten, denn harte Not wendigkeit war der Lehrmeister hierfür. Aber selbst wenn es gelänge, diäse längst debattierten und zumeist längst ange wandten Heilmittel noch mehr zu sruktifizieren, glaubt der Ver fasser, daß hiermit so gewaltige Spesen zu erschwingen wären, wie Mehr-Steuern, Mehr-Gehälter, wachsende Mieten, erhöhte Belcuchtungs-, Porto-, Fernsprechgebühren usw.? Die Praxis spricht da ein unbedingtes »Unmöglich«. ^ Der Weg, der möglich ist, ist eben nur der, kaufmännisch die wachsenden Spesen auf den Verbraucher abzuwälzsn, wie Ver lag und Kommissionsgeschäft es ganz nach eigenem Ermessen bereits getan haben. Hierbei habe ich in dem ganzen Artikel noch nicht einmal erwähnt, daß das Gebot der steigenden Le benshaltung schließlich auch gebieterisch an den Sortimenter her- nntritt. 734 Nach meiner Auffassung gibt es daher in dieser Angelegeü- heit keine Frage, und es erscheint mir unbedingt notwendig, daß der Vorstand des Börsenvereins von seinem Rechte, den Teuerungszuschlag zu erhöhen, schleunigst Gebrauch macht. Er darf den Ruf des Sortiments nicht falsch verstehen, dasselbe will nicht mühelosen Gewinn ergattern, sondern es will und mutz sich gesund erhalten und seine Lebensbedingungen, wie jeder Berus, der schweren Not der Zeit anpassen, nicht zuletzt auch im wohlverstandenen Interesse des Verlags. V Berlin W. 9. Edmund Kantorowicz. Herr Edmund Kantorowicz verkennt den Zweck unseres Ar tikels in Nr. 163 des Bbl., wenn er ihn in der Bekämpfung einer Erhöhung des Sortimenter-Teuerungszuschlags sucht. Sein Zweck bestand vielmehr in dem Nachweise, daß lediglich dem Vorstande des Börsenvereins das Recht auf jeweilige Fest setzung des Teuerungszuschlags zusteht, sowie in einer Bespre chung der Schwierigkeiten, die ihm aus einer Erhöhung der Tcucrungszuschlüge erwachsen würden, wenn er sich bei dieser Maßnahme nicht auf einwandfreie rechnerische Nachweise stützen kann» Das erste« erschien uns notwendig, weil durch das Vor gehen der Gilde die Vcreinsdisziplin untergraben und dem Ansehen des Buchhandels in der Öffentlichkeit geschadet wird, das andere, weil anscheinend viele Sortimenter der Meinung sind, daß der Vorstand des Börsenvereins die Erhöhung auf 207» nur einfach zu bestimmen brauche und sein Verhalten bloßem Mangel an gutem Willen oder unangebrachter Rücksicht auf den Verlag zuzuschreiben sei. Um das eine wie das andere zu erörtern, braucht man nicht Sortimenter zu sein, obwohl der Schreiber des Artikels in Nr. 163 sich ebenso im Sortiment wie im Verlag umgesehen hat und daher auch Verständnis für die schwierige Lage des Sortiments besitzt. Da es sich aber in dem vorliegenden Falle nicht um eine Frage handelt, die lediglich das Sortiment angeht, sondern Be hörden, Verlag und Publikum ebenfalls ein Wort mitzusprechen haben, so wird man sie auch nicht einseitig vom Standpunkt des Sortimenters aus lösen können, ja, vielmehr verlangen müssen, datz der Börsenvercin als Schiedsrichter über den Parteien stehe. Vor einer Lösung in dem Sinne, daß Gewalt vor Recht gehe, wird man nur warnen können, da es nicht im Interesse des Sortiments liegt, den Teuerungszufchlag in anderer Weise zu erzwingen als durch den geforderten Nachweis, datz es ihn nötig habe. Eine Gewaltpolitik kann sich Wohl vorübergehend durchsetzen, aus die Dauer wird sie sich schon deswegen nicht hal ten können, weil das Sortiment sich Wohl der Übergriffs ein zelner Verleger erwehren, nicht aber gegen Behörden, Verlag und Publikum zugleich Krieg führen kann. Wenn das Publikum den Sortimcnter-Teuerungszuschlag von 10°/» willig zahlt, so zahlt es ihn, weil es weiß, datz er im Einverständnis mit den buchhändlcrischen Organisationen erhoben und infolgedessen von den Behörden nicht beanstandet wird. Fehlt dem 207>igen Teue rungszuschlag diese Grundlage, so wird sich auch die Stellung nahme des Publikums ändern, ganz abgesehen von dem Ver halten des einzelnen Sortimenters. Denn die bei der Geschäfts stelle des Börsenvereins eingegangenen Fragebogen lassen er kennen, daß das Sortiment der Erhöhung des Teuerungs- Zuschlags nicht so einmütig zustimmt, wie Herr Kantorowicz meint. Es wäre daher ein verhängnisvoller Irrtum, anzn- nehmen, daß, weil der 107>ige Teuerungszuschlag sich verhält nismässig glatt durchgesetzt hat, nun das gleiche auch bei 207» der Fall sein werde. Entscheidet doch hier wie in so vielen anderen Dingen gerade das M a tz. Für das Hexeneinmaleins wird das Publikum wenig Ver ständnis haben, und die Behörden sind, sobald Klagen über den Buchhandel eingehen, nur allzu bereit, ihnen Folge zu geben, während sie die Preisberechnungen und Verdienstmöglichkeitcn anderer Berufe kaum interessieren. Wie wäre cs sonst zu er klären, datz dem offenkundigen Papierwucher, zu dem sich viele Papierfabriken durch ihre Bilanzen selbst bekennen, nicht längst schon gesteuert worden ist? Diese Aufmerksamkeit, die dem Buch- Handel von den Behörden geschenkt wird, zwingt den Börsen- verein, der sie auch lieber anderen Seiten unseres Berufs zu-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder