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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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Redakttoneller Teil. .>6 163, 26. August 1919. Die Ferien sind in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September zn ge währen. Uber die Lage der Ferien entscheidet die Geschäftsleitung nach Anhörung des Angestelltenausschusses, bzw. der Vertrauensper- son. Ans Wunsch sind die Ferien zusammenhängend zu gewähren. Das Gehalt ist auf Wunsch im voraus bis zum Antritt der Ferien zn zahlen. Angestellten, die bei der betr. Firma mehr Ferien gehabt haben, darf nach Inkrafttreten des Tarifvertrages von der Firma die Ferien zeit nicht eingeschränkt werden. Erfolgt der Austritt ans der Beschäftigung nach dem 30. April, so stehen dem Angestellten die Ferien vor seinem Ausscheiden zu. 8 8. Gehälter. Es werden folgende Monatsmindestgehälter festgesetzt: 1. Buchhandlungslehrlinge: Im 1. Lehrjahre ./i 30.—, im 2. Lehrjahre .// 60 - , im 3. Lehr jahre 90.—. 2. Buchhandlungsgehilfen und kaufmännische Kräfte nach ord nungsmäßiger Lehrzeit: Im 1. Jahre der 41-ernfstätigkeit .// 220.—, im 2. Jahre der Be rufstätigkeit 230.—, im 3. Jahre der Berufstätigkeit ./( 2-10.—, im 4. Jahre der Berufstätigkeit .// 260.—, im 5. Jahre der Berufstätigkeit 280.—, im 6. Jahre der Berufstätigkeit./( 395.—, im 7. Jahre der Berufstätigkeit .// 330.-, im 8. Jahre der Berufstätigkeit 360.—. im 9. Jahre der Berufstätigkeit ./i 390.—, im 10. Jahre der Berufs tätigkeit ./i 420.—. Darüber hinaus freie Vereinbarung. Weibliche Angestellte erhalten 85°/» vorstehender Gehaltssätze. 3. Aushilfskräfte ohne ordentliche Lehrzeit: Im 1. Jahre der ^Berufstätigkeit ./i 50.—, im 2. Jahre der Be rufstätigkeit .// 100.—, im 3. Jahre der Berufstätigkeit ./( 120.—, im 4. Jahre der Berufstätigkeit ./i 175.—, im 5. Jahre der Berufstätig keit 185.—, im 6. Jahre der Berufstätigkeit ./( 195 —, im 7. Jahre der Berufstätigkeit .// 295.—, im 8. ,Jahre der Berufstätigkeit ^ 220.—, im 9. Jahre der Berufstätigkeit ./( 240.—, im 10. Jahre der Berufstätigkeit.// 260.—. Darüber hinaus freie Vereinbarung. 4. Die Gehaltssätze setzen sich zusammen aus 80°/, Grundgehalt und 20°/, Teuerungszulage. 5. Angestellte, die der Arbeitgeber nach Übereinstimmung mit dem Angcstclltenausschnß, bzw. wo ein solcher nicht vorhanden ist, mit der Vertrauensperson der Angestellten als vollwertige Buchhändler aner kennen will, werden mit Vollendung des 5. Berufsjahres in die Klasse der gelernten Gehilfen und Gehilfinnen eingereiht, und zwar in die Gehaltöllasse des 3. Berufsjahres. 6. Der Besuch der Handelsschule mit vollem TageSkursus wird auf die Berufszeit, jedoch nicht über 1 Jahr hinaus, angcrechnet. 8 9. Lehrllngswesen. Der Lehrvertrag ist schriftlich zu schließen. Lehrverträge mit duchhänölorischen und kaufmännischen Lehr lingen dürfen nicht länger und im allgemeinen nicht kürzer als auf 3 Jahre abgeschlossen werden. Auf je angefangene 3 gelernte buchhändlerische Kräfte darf 1 Lehr ling beschäftigt werden. Betriebe mit weniger als 3 buchhändlerischen Kräften dürfen aus nahmsweise 2 Lehrlinge beschäftigen. Volontäre dürfen nicht länger als 12 Monate in demselben Geschäft tätig sein. Angestellte mit re gelmäßiger Vergütung gelten nicht als Volontäre. Bestehende Lehrverträge bleiben hiervon unberührt. 8 19- Ein Anspruch auf Gratifikation besteht nicht mehr, jedoch darf ein Angestellter in seinem Gesamtjahresbezug sich durch Fortsall der Grati fikation nicht verschlechtern. 8 11- Abbau. Wenn infolge Besserung der gegenwärtigen Teuerungsverhält- ntsse der Staat einen Abbau der Teuerungszulagen vornimmt, sollen auf Antrag einer der vertragschließenden Parteien Verhandlungen der Vertragsparteien über einen entsprechenden Abbau der Teuerungs zulagen eingeleitet werden. Die Geltung des Tarifvertrages wird hiervon nicht berührt 8 12. Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung des Tarifvertrages. Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung des Tarifvertrags, die nicht durch Verhandlung der Vertragschließenden beizulegcn sind, unterliegen der Entscheidung eines unparteiischen Schiedsgerichts. Die ses Schiedsgericht soll sich zusammensetzen aus je 2 Vertretern der im Einzelfall beteiligten Verbände unter der Leitung eines von der De taillistenkammer zn ernennenden unparteiischen Vorsitzenden. Dem Schiedsspruch haben sich beide Teile unbedingt zu unterwerfen. Streitigkeiten aus inneren Betriebsangelegenheiten bleiben der Beilegung zwischen Geschäftsinhaber und dem Angestelltenansschuß. bzw. wo d.escr fehlt, dem Vertrauensmann Vorbehalten. Ans Wunsch der Angestellten ist hierzu ein Vertreter der beteiligten Organisation, auf Wunsch des Arbeitgebers ein Vertreter des Arbeitgeberverbandes hinzuzuzichen. 8 13. Rückwirkung und Kündigung. 1. Der Tarifvertrag erhält rückwirkende Kraft auf den 1. April 1919. 2. Der Tarifvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von vollen 2 Monaten aus den Letzten des Januar, April, Juli oder Oktober ge kündigt werden. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen, der innerhalb der Geschäftszeit, spätestens am letzten Werktage des dem Ablauf der Kündigungsfrist vorangehenden Monats in den Besitz des Arbeitgeberverbandes bzw. des beteiligten Angestelltenverbandes ge langt sein muß. Hamburg, den 7. August 1919. Arbeitgcb-cr-Verband des Einzelhandels, Sitz Hamburg. R. Friederichsen. Otto Rischer. Zentralverband der Handlungsgehilfen. John Ehrcnteit. F. Dembinsky-Cohen. Wirtschaftliche Vereinigung der Buchhandlungsangestellten von Groß-Hamburg. Volkmar Scheel. Angestelltenvcrband des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgcwerbes. Racht-igal. Zum Verkehr mit den besetzten Gebieten. Obwohl schon wieder holt im Börsenblatt darum gebeten wurde, znm Verpacken von Kreuz bändern und Paketen nach den besetzten Gebieten keine Tages zcitungen zu verwenden, da dies unzulässig ist und den betr. Buch handlungen erheblichen Schaden zufügen kann, laufen doch immer wieder Beschwerden bei der Redaktion über die Außerachtlassung dieser Verordnung ein. Wir bitten daher dringend, die von den Besatznngs- behörden beanstandete und mit Strafe belegte Verwendung von Tages zeitungen zu Verpackungszweckcn zu vermeiden und dem Expeditions- Personal entsprechende Anweisung zu geben. Personalnaltzrilylen. Jubiläum. Am 25. August konnte Herr A n g u st Korell. Inhaber der 1874 gegründeten Firma Wilhelm Korcll in Zicgcn- hain (Bez. Kassel), das Jubiläum seiner 25jährigen Selbständigkeit feiern. Als Proturistin steht ihm seine Frau zur Seite, gleich ihn, bemüht, das Geschäft zu weiterer Blüte zu entwickeln. Richard Beck f-. — In Freiberg ist der Geologe an der dortigen Bergakademie, Geh. Bergrat Prof. Or. Richard Beck, 60 Jahre alt, gestorben. Von seinen bedeutenderen Veröffentlichungen sind zn nennen: »Geologischer Wegweiser durch das Dresdner Elbtalgebiet« (2 Bde. 1897 u. 1914) und »Lehre von den Erzlagerstätten« (3 Bdc. 1901/1009). Friedrich Naumann f. — Der bekannte sozial-politische Schriftsteller l)r. Friedrich Naumann ist am 24. August im Alter von 59 Jahren in Travemünde einem Schlaganfall erlegen. Ursprünglich Pfarrer, lebte der Verstorbene seit 1897 ganz seiner politischen und schrift stellerischen Tätigkeit, die in zahlreichen Artikeln, meist in der von ihm gegründeten nationalsozialen Wochenschrift »Tie Hilfe«, erschienen, sowie einer Reihe vielgelesener Bücher ihren Niederschlag gefunden hat. Am bekanntesten sind wohl seine Schrift »Demokratie und Kaisertum (4. Anfl. 1905), in der er den Versuch einer Verschmelzung des Kaiser tums mit der modernen Arbeiterbewegung macht, das- in mehr als 100 000 Exemplaren verbreitete Buch »Mitteleuropa« ' (1915) und »Das blaue Buch von Vaterland und Freiheit« (1914) geworden. Viel Beachtung fanden auch seine »Neudentschc Wirtschaftspolitik« (3. Ausl. 1911), die "Briefe über Religion- (5. Anfl. 1910) und das Andachts buch »Gotteshilse- 13. Anfl. 1907). Mit feinem, künstlerischem Blick und reicher Phantasie begabt, ivandte sich der Verstorbene auch der Kunst und Malerei zu, schrieb über »Form und Farbe« (1909), »Ans- stellnngsbriefc« (1909), »Kunst und Volkswirtschaft« (1914), »Aus dem Lande der Gotik« (1914) und gab anregende Neisebriefe (»Sonuen- fahrten«, 1909), sowie seit 1901 das »Jahrbuch der .Hilfe'« (Patria) heraus.
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