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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X: 143, 10. Juli 1919. Also ich möchte bitten: Lassen Sie den Passus jedenfalls jetzt heraus! Sind Sie der Meinung, daß das irgendwie ge regelt werden mutz, dann mutz das noch einmal genau zwischen Verlag und Sortiment erörtert werden. (Bravo!) Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins, Hofrat vr. Arthur Meiner-Lcipzig: Die Rednerliste ist erschöpst. Ich schließe die Aussprache und gebe Herrn Nitschmann das Schlußwort. Paul Nitschmann-Berlin: Meine Herren, ich habe nur noch wenige Worte zu sagen. — Zn 8 1» möchte ich ledig lich aus die Ausführungen des Herrn vr. Paetel zurückkommen. Herr vr. Paetel hat gesagt: es handelt sich in diesem § 4a um eine Kautschukbestimmung. Er hat gefragt: Was heißt »auskömmlich«? und: Wer soll Richter sein? Meine Herren, wir sind uns wohl bewußt, daß cs sich um eine Kautschukbestimmuug handelt. (Zuruf: Aha!) — Mit dem -Aha!« kommen wir nicht weiter. Meine Herren, ich will cs begründen. Die Fassung, wie wir sic vorgeschlagen haben, kann gar nichts anderes als eine Kautschuk bestimmung sein, weil die Verhältnisse heute so im Flusse sind, daß niemand von uns zu übersehen vermag, was uns die nächsten Wochen oder sogar die nächsten Tage bringen werden. Die Bezugsbedingungen, die wir heute als auskömmlich betrachten, können morgen nicht mehr auskömmliche Bezugsbedingungen sein. <Hört! hört!) Infolgedessen ist es ganz undenkbar, heute in irgend einer festliegenden Form die Fassung dieses § 4a zu wählen. Die Frage, wer Richter darüber sein soll, was auskömmliche Bezugsbedingungen sür das Sortiment sind, kann ich dahin beantworten - und das ist vorher schon geschehen —, daß Richter über derartige durchgreifende wirtschaftliche Fragen, die den ganzen Buchhandel, vor allen Dingen den im BSrscnverein zusammengeschlossenen Buchhandel angehen, unter allen Umständen seine höchsten Organe sein müssen: die Hauptversammlung und der Vorstand des Börsenvereins. (Zuruf: Die danken aber!) Meine Herren, ich glaube, daß ein Beschluß der Hauptversammlung, eine Entscheidung des Börsenvereinsvorstandes von der Ver antwortlichkeit getragen sein wird, die uns allen erwächst im Hinblick auf die Geschicke,und aus das Wohl des gesäurten deutschen Buchhandels, und das Sortiment ist weit davon entfernt, in irgendeiner Form etwas beschließen zu wollen, was dem deutschen Verlag schädlich ist. Denn, meine Herren, wir vom Sortiment stehen aus dem Standpunkt, daß das Wohl des Sortiments nur dann gewahrt werden kann, wenn es mit dem Wohl des deutschen Verlags verquickt ist. Herr Itr. Paetel hat gefragt: Was heißt »bessere Ausstattung«? Herr I)r. Giesecke und Herr Direktor Kilpper haben ähn liche Fragen gestellt. Herr 0r. Giesecke hat einige Beispiele angeführt. Meine Herren, glauben Sie nicht, daß das Sortiment ge willt sei, kleinlich zu sein bei der Entscheidung, ob ein Buch in besserer Ausstattung vorliegt oder nicht. Das Sortiment will nur geschützt werden gegen die Schädigung, die ihm erwächst aus eiuer sinnfällig besseren Ausstattung, die jeder ohne weiteres als eine solche anerkennen wird. Wenn heute ein Buch herauskommt, bei den: es fraglich erscheint, ob es aus besserem Papier gedruckt ist oder nicht, bei dem auch nur der leiseste Zweifel obwalten kann, ob eine bessere Ausstattung vorliegt, so wird das Sortiment unter allen Umständen sich bescheiden und das Buch auch trotz der weniger guten Ausstattung zu verkaufen suchen, und dies wird ihn, auch gelingen. Schwierig und unmöglich wird ihm das aber dann, wenn das Buch heute in einem schlechten Pappband erschienen ist und übermorgen in einem tadellosen Leinen- oder Halbfranzband erscheint, wenn also die bessere Ausstattung sinnfällig ist. Herr vr. Springer hat in seinen Ausführungen aus die Satzungen hingewiesen. Er hat gesagt: Nicht nur das Vsrlags- gesetz gibt dem Verleger das Recht, den Ladenpreis zu bestimmen, sondern auch die Satzungen des Börsenvereins geben ihm dieses Recht. Herr Or. Springer hat aber, wie schon früher andere Vertreter des Verlags, übersehen, daß der § 3, Zisfer 3, der Satzungen, der die Pflicht des Sortiments aus Einhaltung des Ladenpreises festlegt, diese Pflicht abhängig macht von der Be achtung der übrigen Ordnungen und Beschlüsse des Börsenvereins. Die Satzungen sind also nur maßgebend unter genauer Be achtung der anderen Ordnungen und Bestimmungen des Börsenvereins. Das Recht des Verlags gemäß den Satzungen, den Ladenpreis zu bestimmen, ist heute schon eingeschränkt durch den § 7 der Verkaufsordnung und durch die Notstandsordnung, und es wird eine weitere Einschränkung erfolgen und mit eben demselben Recht erfolgen dürfen durch den ß 4a der Vsrkehrsordnung. Herr vr. Giesecke meint, die Annahme des § 4a in der von uns vorgeschlagsnen Fassung bedeute das Ende des Laden preises, und Herr Ilr. Oiicsecke hat schwarz an die Wand gemalt, welche Zustände entstehen werden, wenn der Ladenpreis auf Grund dieser Annahme einmal fallen sollte. Meine Herren, ich darf hier wohl namens des ganzen Sortiments erkläre», daß das Sortiment die Aufhebung des Ladenpreises nicht im entferntesten in dem Grade zu fürchten hat wie der Verlag (Hört! hört! — Oho!), und zwar aus folgenden Gründen: Der Verlag hat in erster Linie ein lebhaftes Interesse daran, seine Rechte auf Be stimmung des Ladenpreises zu erhalten. Diese Rechte würden in demselben Augenblicke bis zum letzten Reste sortgefallen sein, wo der Verleger seine Bücher nur zum Nettopreise ausliefert. Was würde nämlich in diesem Falle eintreten? Die Kreis- und Ortsvercinc würden wahrscheinlich in größter Vcrschiedenartigkeit Ausschläge auf diese Nettopreise sestzusetzcn haben. Diese Ber- schiedenartigkcit würde hcrvorgerusen sein einmal durch die verschiedenen Frachtkosten, die das Buch bis zu den einzelnen Kreisen und Orten verursacht. Die Unterschiede würden seiner hcrvorgerusen werden durch die verschiedene Lebenshaltung in den ver schiedenen Städten. Mit anderen Worten: das Sortiment würde dazu übergehen, den Verkaufspreis eines Buches nach den Ge stehungskosten kalkulieren zu müssen, wie das jeder Kaufmann heute bereits tut. Die weitere Folge würde die sein, daß ein Buch bei einem Sortimenter in einer kleinen Stadt in der Nähe von Leipzig, die geringere Frachtspesen für dieses Buch, die eine billigere Lebenshaltung hat, zu einem niedrigeren Preise verkauft werden würde als bei einem Sortimenter, der etwa in Wien wohnt oder in Hamburg oder in Berlin, wo eine teurere Lebenshaltung und erhöhte Frachtspesen in Frage kommen. Es würde also eine Verschiedenartigkcit der Preise nach den Kreisen und Orten erzielt werden, die die vollständige Umwerfung der gesamten deutschen Bibliographie zur Folge hätte. Meine Herren, das Sortiment hat diese Vielseitigkeit nicht zu fürchten; denn es würde dadurch in die vielleicht angenehme Lage versetzt sein, nicht mehr ein Katalogmaterial in der Hand des Publikums zu wissen, das allgemein gültig ist. Es wäre dem Publikum nicht mehr möglich, an Hand eines Katalogs festzustellen, daß ein Buch einen be stimmten Preis hat, es würde die Nachprüfung des Publikums verhindert sein, und der Sortimenter wäre in der Lage, höhere Preise sür dieses Buch zu erzielen. Insbesondere würde der wissenschastliche Verlag durch eine solche Vielseitigkeit der Preise am allcrschwersten geschädigt sein. Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins, Hosrat Di-. Arthur Meiner-Lcipzig: Herr Nitschmann, ich möchte Sie daraus ausmcrksam machen, daß das das übliche Schlußwort überschreitet; denn Sie bringen alle möglichen neuen Momente mit hinein. Paul Nitschmann-Berlin (fortsahrcnd): Ich muß aber berechtigt sein, im Schlußwort auf die Argumente der ver schiedenen Redner cinzugchen. Herr vr. Giesecke hat serncr ausgeführt, daß der Verlag dazu übergehen würde, lediglich direkt z» liefern, und wie ich aus seinen Worten entnehmen zu dürfen glaube, zum Nettopreise an das Publikum zu liefern. Meine Herren, der Verlag liesert heute schon, solvent es ihm irgend möglich ist, direkt (Widerspruch.) — Doch! — (Erneuter Widerspruch), und wenn Herr vr. Giesecke und die ihm zustimmcndcn Herren vom Verlag noch weiter dazu übergehen sollten, direkt zu liefern, dann werden sie durch die Mehrkosten, die ihren Betrieben daraus entstehen, bald nicht mehr in der Lage sein, zu Nettopreisen zu liefern, sondern sie werden von denselben Erwägungen ausgehen müssen wie das Sortiment, nämlich die Preise wesentlich hcrauszusetzcn. Es S70
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