Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19190618
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191906187
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19190618
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
- Monat1919-06
- Tag1919-06-18
- Monat1919-06
- Jahr1919
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«Srjenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 124, 18. J»nt 1919. Wegen der Ausnahmen von der Notstandsord nung fanden am 4. Oktober 1818 in Leipzig Verhandlungen zwischen den Vorständen des Börsenvereins, des Deutschen Ver legerdereins und der Gilde statt, die nach unserer Mei nung der Eigenart des Buchhandels nicht gerecht geworden sind. Auch den Wünschen seitens des Börsenvereins und des Sor timents nach möglichst gleich mäßiger Regelung der Rabattierung bei den Zuschlägen suchten wir Rech nung zu tragen, indem wir unsere Mitglieder immer wieder darauf hinwiesen, ihre Teuerungszuschläge von einem Ge sichtspunkte aus zu behandeln, den Teuerungszuschlag zu rabat- tieren bzw. neue Bücher mit einem neuen Preis ohne Teue rungszuschlag zu versehen. Wegen der nachträglichen Preiserhöhun gen bet Lieferungswerken hatten wir mehrere Rechts gutachten eingeholt, die verschiedener Anschauung waren. Nach dem Waffenstillstand und dem Zusammenbruch unseres Heeres mehrten sich die Fälle von Ablehnungen der An nahme von Sendungen, die vor einer bestimm ten Frist bestellt waren, und von Abbestellungen sei tens des Sortiments. Wir haben darauf hingewiesen, daß durch die Bestellung des Sortimenters auf das Angebot des Verlegers ein Lieserungsvertrag zustande gekommen ist, von dem keine der beiden Parteien einseitig zurücktreten kann. Insoweit die Bestellung des Sortimenters dagegen ein Ver tragsangebot darstellt, kann er von diesem Angebot zurück treten, bevor es vom Verleger durch Erklärung oder Lieferung angenommen ist. Es muß also von Fall zu Fall entschieden werden, von wem das Vertragsangebot ausgegangen ist. Über den Auslandbuchhandel fanden am 26. April 1818 Besprechungen in Leipzig statt. Es wurde beschlossen, einen Ausschuß zur weiteren Prüfung der Fragen cinzusetzen. Die Verhandlungen führten zur Gründung der Gesellschaft fürdendeutschenAuslandsbuchhandel.dieesstch zur Aufgabe gestellt hat, durch Unterstützung der deutschen Buch. Händler im Auslande, durch Ausstellungen und Propaganda tätigkeit dem deutschen Buche die teilweise verlorene Position besonders in den neutralen Ländern wieder zu sichern. Wir begrüßen diese Bestrebungen aufs lebhafteste und bitten unsere Mitglieder, die Ziele der Gesellschaft so weit als möglich zu unterstützen. Auch wir haben versucht, die zerrissenen Fäden durch Ver mittlung des Internationalen Verlegerkongres- s« s wieder anzuknüpfen. Wir haben dabei in unserer Antwort an Herrn W. P. van Stockum, 1. Vizepräsidenten des Longrss iotoinatioast ckea Sckitsm-s im Haag, den Standpunkt vertreten, daß die Pflege guter Beziehungen unter den Verlagsbuchhändlcrn der Kulturnationen nicht nur im gegenseitigen, wohlverstandenen geschäftlichen Interesse gelegen ist, sondern vor allem auch der geistigen Annäherung der Völker, der gegenseitigen Befruch tung und Förderung ihres Geisteslebens und damit den höchsten Zielen der Menschheit dient. Dieser Standpunkt habe auch durch die Stürme des Weltkrieges nicht erschüttert werden können, auch nicht durch die Beschimpfungen und Verleumdungen, die der deutsche Name erfahren hat. Der deutsche Verlagsbuch handel sei bereit, an der Heilung der durch den Krieg geschla genen Wunden und an der Erfüllung der großen Menschheits aufgaben mttzuwirken. Er könne dies aber nur tun, wenn er die Gewähr hat, daß auch auf der anderen Seite dieselbe Be reitwilligkeit zu gemeinsamer Arbeit besteht und vor allem der ernste Wille, alles zu vermeiden, was der gebotenen Selbst achtung des deutschen Volkes zu nahe treten würde. Solche Zurückhaltung sei für uns, die wir in tiefes Unglück gestürzt und durch den Ausgang des Weltkrieges scheinbar ins Unrecht gesetzt worden seien, doppelt geboten. In Betätigung dieses Standpunktes hat der Deutsche Ver- legervcrein den Beitrag für das Berner Bureau in jedem Jahre bewilligt. Die Auszahlungen haben wir jedoch einstweilen zurllckgehalten, da sie dem clooZres iiUsrn-utonai bei dem gegenwärtigen Stande der deutschen Valuta einen Verlust verursachen würden. Wir beantragen, diesen Betrag auch für 1818 bewilligen zu wollen. 486 Die im vorigen Jahresbericht erwähnten Bestrebungen, die Schleuderei nach dem Ausland« durch «ine Ver legererklärung zu unterbinden, durch die diese sich zur Sperre der inländischen und ausländischen Sortimenter verpflichten, die die Verkaufspreise nicht innehalten, haben eine erfreuliche Förderung durch die zahlreichen Unterschriften der Verleger er fahren, die im Januar 1818 die Zahl von 582 betrugen, und sind noch erweitert worden durch eine Sortimenter- und Bar sortimenterverpflichtung, die von 235 Firmen unterzeichnet wurde. Wir hoffen, daß die Bestrebungen sich weiter ent wickeln werden, und rechnen dabei besonders auf die Mitwirkung der Exportbuchhandlungen, mit denen noch eine Verständigung erzielt werden mutz. Die zahlreichen Bestimmungen der Behörden wegen der Ausfuhr von Büchern und Zeitschriften wurden vor dem Waffenstillstand noch verschärft, so insbesondere durch den Ausfuhrstempel. Die Behörden trugen aber in ver ständnisvoller Weise den Bedürfnissen des Buchhandels Rech nung. So wurde auf unsere Eingabe an das Reichsamt des Innern vom 4. Oktober 1918 gegen die Ausdehnung der Ver fügung des Reichskanzlers vom 18. Juli 1918 über die Un zulässigkeit von Abbildungen u. dgl. auf Postkarten auch auf die sog. Verlagssignete des Buchhandels, die Anwendung der Ver ordnung auf Postkarten Gewerbetreibender, die mit Firmen oder Warenzeichen, Verlagssigneten und bildlichen Darstellun gen von geringem Umfang versehen sind, am 13. November 1918 zurllckgenommen. Dagegen haben alle unsere Bemühungen und Eingaben an die deutsche Waffenstillstandskommission, Erleichterung für die Bücher- und Zeitschrifteneinfuhr in das besetzte Gebiet zu erwirken, begreiflicherweise wenig Erfolg gehabt. Wir haben uns aber bemüht, unseren Mitgliedern eine Zusammen stellung der einzelnen Bestimmungen nach den verschiedenen Be satzungszonen zu verschaffen, und zu diesem Zweck auch eine Karte der besetzten Gebiete herausgegcben. Der Zahlungsverkehr mit Österreich-Un garn gestaltete sich immer schwieriger, da die Devisenzen trale immer zäher bei der Hergabe von Markwährung wurde. Durch den Zusammenbruch dieses Staates sind die Verhältnisse noch unklarer geworden, aber es mutz anerkannt werden, daß unsere dortigen Kollegen stets bemüht waren und bemüht sind, allen Forderungen gerecht zu werden, sodatz wir größtes Ent gegenkommen empfehlen dürfen. Zur Selbsthilfe des Verlegers in der Valutafrage sind uns sehr bemerkenswerte Vorschläge einzelner Mitglieder zu gegangen. Ihre allgemeine Durchführung scheitert aber an den Verhältnissen. Eine Regelung der Frage soll durch die Aus sprache bei dem auf die Tagesordnung gefetzten diesbezüglichen Punkte erfolgen. Die dem Sortiment Wegen des Personalmangels bis her bei den O st ermetzabrcch nungen gewährten Erleich terungen konnten in diesem Jahre im allgemeinen fortfallen, da nunmehr die Demobilmachung im wesentlichen beendet ist und auch die Geschäftsinhaber in ihre Betriebe zurückgekehrt sind. Wir haben jedoch den Firmen, die durch die Nachwirkungen des Krieges bzw. die in den von den Feinden besetzten Gebieten ansässig und an pünktlicher Abrechnung verhindert sind, beson dere Schonung gewährleistet und für sie auf Ansuchen die Ab rechnung um drei Wochen hinausgeschoben. Unsere Mitglieder haben wir aufgefordert, die Rcmittenden-Fakturen rechtzeitig zu verschicken. Der zur Ostermesse 1918 gegründeten Wirtschaftliche» Vereinigung deutscher Buchhändler in Leipzig traten wir mit einem Anteil von 500.— als korporatives Mitglied bei. Sie hat am 1. Juli 1918 ihren Betrieb eröffnet und hatte am 4. Januar 1919 bereits 429 Genossen mit einem Kapital von -/k 330 000.—. Es ist anzunehmen, daß sie ihren Mitgliedern für den Einkauf des Papier- und Kontorbcda'rfs erhebliche Vorteile wird einräumen können. Gegen die Erhöhung der Postgebühren richteten wir am 6. Mai eine ausführliche Eingabe an den Hauptausschutz
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder