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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 124, 18. Juni 1919. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtstzn. Buchhandel. haben, jedoch waren die behördlichen Stellen mit Erfolg be müht, das; das im Rahmen der Zuteilung bestellte Druckpapier im Vorrang vor anderem hergestellt und befördert wurde. Die berechtigten Hoffnungen auf eine Entspannung des Papier- marktes nach Abschluß des Waffenstillstandes erfüllten sich leider nur in sehr beschränktem Matze. Wohl konnte die Zuteilungs quote erst auf KV"/», dann auf 1VV"/» festgesetzt, praktisch also so gut wie ausgehoben werden. Dagegen sind die Preise, statt zu sinken, noch mehr gestiegen und haben eine geradezu unerträg liche, jede Unternehmungslust hemmende Höhe erreicht. In folgedessen ist im Durchschnitt noch nicht die auf 6V"/» angeseyte Verbrauchsmenge erreicht worden. Die früheren Schwierig keiten sind zum Teil gefallen, aber reichlich ausgewogen wor den durch die allgemeinen Lohnbewegungen, Streiks im Kohlen« und Transporlgewerbe. Rohstoffe sind Wohl vorhanden, je doch fehlt es immer noch an den für die Papicrerzeugung so wichtigen Filzen und Sieben. Eine ausreichende Erklärung für die hohen und weiter steigenden Preise scheint uns jedoch nicht damit gegeben. Die papiererzeugende Industrie hat sich begreiflicherweise bei den hohen Preisen sehr wohlgefllhlt und versucht sie dank ihrer festen und zielbewussten, Organisation hoch zu halten. Sie sollte sich aber nicht verhehlen, daß mit dieser kurzsichtigen Politik der Zusammenbruch des Buch- und Zcitschriflcnverlages vorbereitet wird. Eine Besserung ist dem nach erst zu erwarten nach endlichem Friedcnsschlutz und völliger Öffnung der Grenzen. Daß spätestens damit jedwede Zwangs- bcwirtschaftung fallen muß, soll sich das Wirtschaftsleben über- Haupt wieder entwickeln, erscheint uns unerläßlich, nicht zum inindesten um die üble Erscheinung des Schleichhandels zu be seitigen, der sich auch auf dem Papiermarkt immer stärker be merkbar macht, besonders seit dem innerpolitischen Umsturz, der auch hier als eine der vielen »Errungenschaften« der Revo lution die letzten noch vorhandenen Hemmungen beseitigt hat. Die Erhöhung der Buchdruckprcise ist weiler gegangen. Wenn die Preise im November 1917 um 14V"/» er höht waren, so stiegen im Herbst 1918 die Aufschläge bei Satz und Druck bis etwa 2007». Außerdem kam dazu die Aufhebung des Ostermeßzieles und die Umwandlung der Jahresrechnung in ein Dreimonatsziel. Schon im Januar 1918 mußten wir unseren Mitgliedern möglichste Zurückhaltung bei Druckaufträ gen empfehlen. Als es aber klar wurde, daß der Krieg unserem Wirtschaftsleben nach dem Frieden große Opfer auferlcgen würde, galt es für den Verlagsbuchhandel, seinen Lieferanten soviel Aufträge zuzuwenden als irgend möglich, und wir rich teten mehrmals in diesem Sinne eine Aufforderung air unsere Mitglieder. Die durch gewissenlose Demagogen verursachten Lohntrcibereicn fegten den bis zum Frühjahr 1919 gelten sol lenden Tarif hinweg und setzten durch Überrumpelung der Un ternehmer eine weitere Lohnerhöhung bereits vom Januar 1919 ab durch, die 4V7», für Berlin sogar 6V7» betrug. Damit haben die Teuerungszuschläge die schwindelnde Höhe von 22V7» bzw. 2407» gegen den Friedensstand erreicht. Gemeinsam mit dem Vorstand des Börsenbereins haben wir am 18. Januar 1919 beim Demobilmachungsamt Einspruch gegen diese letzte Lohn erhöhung und deren Genehmigung eingelegt und deren Zurück nahme verlangt. Gleichzeitig richteten wir Protesteingaben an das Reichswirtschaftsamt und das Reichsarbeitsamt. Mit dem Vorstand des Buchdruckervereins ver einbarten wir die Hinzuziehung eines unserer Vorstandsmit glieder bei den künftigen Tarifverhandlungen, um die Arbeit geber zu stützen, obschon wir uns nicht verhehlen, daß diese Maßnahme zweischneidig sein und bei späteren Beschwerden uns von den Buchdruckern vorgchalten werden kann, wir hätten durch unseren Vertreter alle ihre Sätze bewilligt. Da die plötzliche Aufhebung des Tarifs besonders die Zeit schriften und Fachzeitschriften betraf, denen eine nachträgliche Erhöhung der Bezugspreise schon allein durch das burcaukra- lischc Verhalten des Postzcitungsamtes versagt war, verabrede ten wir auch ein gemeinsames Vorgehen mit dem Verband der Fachpresse, in dessen Vorstand zu diesem Zwecke ein Mitglied unseres Vorstandes gewählt wurde. Während die Erhöhungen der Buchdrucker beinahe das I Zweieinhaidfache der Friedenspreise betrögen, sind die Preise der Buchbinder auf das Vier- bis Fünffache gestiegen. Die Abschaffung des Ostermeßzieles seitens der graphischen Betriebe und Papierlieferanten macht es auch für den Verlag notwendig, langfristige Ziele zu beseitigen und eine vierteljährliche Abrechnungsweise einzufllhren. Eine Ände rung des Abrechnungswesens scheint uns dringend geboten, ebenso aber auch die Festsetzung einer allgemein gül- tigen Abrechnungsweise, die vom Börsenverein zu erfolgen hätte. Die durch die Erhöhungen der Bllcherherstellungsunkosterr bedingte Steigerung der Bücherpreise, die teils in der Form von Kriegs- oder Tcucrnngszuschlägen, teils in der Erhöhung der Ladenpreise vorgenommen wurde, und die selbständige Er hebung von Teuerungszuschlägen seitens des Sortimentes und die sich daraus entwickelnde verschiedene Berechnung führten zu unhaltbaren Zuständen, die einer Aufhebung des Ladenpreises gleichkamen und zu einer nicht wieder gutzumachenden Er schütterung des Vertrauens des Publikums in die Solidität des Buchhandels führen mußten. Angesichts so schwerwiegender Gründe und in der Erwägung, daß die Wiedereinführung mög lichst einheitlicher Bücherverkausspreise ebenso sehr im Interesse des Verlages wie des Sortimentes geboten sei, stimmte die vor jährige Hauptversammlung des Deutschen Vcrlcgervercins der vom Vorstand des Börsenvereins vorgelegten Notstands ordnung zu, unter der Bedingung, daß 1. die sachlich ge botenen Ausnahmen von den in dieser Notstandsordnung vorge sehenen Zuschlägen von den Vorständen des Börsenbereins und des Deutschen Verlegervereins gemeinsam festgesetzt würden, und 2. daß diese Notstandsordnung spätestens ein Jahr nach allge meinem Friedensschlutz zu erlöschen hätte. Infolgedessen stellte sich auch der Vorstand des Deutschen Verlegervereins ganz hinter den Börsenverein, als es galt, der Rotstandsordnung bet den Behörden Geltung zu verschaffen. Durch die Erklärung des Kriegsernährungsamtes, daß »Bücher Gegenstände des täglichen Bedarfs« seien, war dem Kriegswucheramt und den Preisprüfungsstellen die Handhabe geboten, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 8. Mai gegen die Teuerungs- zuichläge vorzugchen und Anklage wegen Wuchers zu erheben. Da dies eine große Beunruhigung sowohl in Verleger- wie Sor- timenterkreisen hervorrief, traten der Börsenverein, die Gilde und der Deutsche Verlegerverein, vertreten durch Herrn Ge heimrat Siegismund, Herrn Ritsch mann und Herrn i >r. Georg Paetcl, in langwierige Verhandlungen mit dem Reichswirtschastsamt und dem Kriegsernährungsamt ein. Sei tens des Vorsitzenden des Deutschen Verlegervereins wurde immer wieder betont, daß ein Zuschlag nicht gegen den Z 2 der Bundesratsverordnung verstieße, der Sortimenter zuschlag nicht, weil er ein Teil des vom Verleger festge setzten Ladenpreises dadurch geworden ist, daß dis Verleger die Notstandsordnung gebilligt haben und es gar keinen an deren Ladenpreis gibt, weil die Verleger auch nicht ohne diesen Zuschlag an das Publikum direkt verkaufen dürfen. Eine laut K 2 verbotene nachträgliche Erhöhung der auf Lager befind lichen Ware könnte höchstens auf Lagerbcstände angewendet werden. Diese aber auszunehmen, wäre insbesondere bei Kol lektionen technisch unmöglich und würde gerade Zweifel in die Solidität des Buchhandels Hervorrufen. Der Verleger zuschlag auf alte Werke sei ebenso gcrechfcrtigt, denn wen» auch ein Teil Spesen noch zu Friedenszeiten darauf verrechnet ist, so bleiben noch genug neue teuere Spesen übrig, die erst später in Erscheinung treten, wie Vcrpacknng, Frachten, Löhne. Außerdem liegen die Bestände vielfach nur roh und broschiert da, müssen also zu neuen Preisen geheftet und gebunden werden. Bei Kollektionen, bei denen cs technisch unmöglich sei, verschie dene Preise anzusetzcn, sei von den Verlegern ein Zuschlag ge- wählt, der bet neuen Werken nicht die Höhe der Spesen deckt und deshalb auch auf die alten Werke ausgedehnt wird, um so einen Ausgleich zu schaffen. Nach längeren Verhandlungen wurde endlich im Juni 1918 die Notstandsordnung, wenn auch in etwas verklausulierter Form, vom Kriegsernährungsamt an ! erkannt. 498
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