1S4. 23. Juli 1919. Fertige Bllcher. Börsenblatt I. d. Dllchn. vnchbonbü. 6649 Georg Müller Verlag, München Oesterheld S Co. Verlag Berlin Ln Sachen der Firma Kommanditgesellschast Georg Müller Verlag,München,Elisabethstr.26,vertreten durch ihren persönlich hastenden Gesellschafter Siegfried Tleuhöfer daselbst, prozeßbevollmächligter: Rechts anwalt 0r. Wenzel Goldbaum, Berlin VV. 66, Wilhelmstr. 52, gegen 1. die offene Handelsgesellschaft Oesterheld H L »., Berlin, Lietzenburger Str. 48; 2. deren Inhaber: Eiegbert Eohn, Erich Oesterhcld, daselbst, prozeßbevollmächligter: Rechtsanwalt vr. Walter Simon, Eharlottenburg, Kanlstraße 430, hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts III Berlin auf die Verhandlung vom 3. Juli 4949 am 7. Juli 4949 in Gegenwart 4. des LandgerichtSdircktorS Geh. Iustizrats vr. Kobel, 2. des Landgerichtsrats Körner, 3. des GerichtSaffcfforS Cohn als beisihende Richter, des Referendars Bach als Gerichtsschreibers folgende llrteilsformel verkündet: Kür Vecht erkanni: I Durch einstweilige Verfügung wird angeordnet: 4. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines von der Antragsteller««, gegen die Antragsgegner anzu- strengcnden Rechtsstreites wegen ilrheberverlehung wird den Beklagten unter Androhung einer Geld strafe bis zu 4500 Mark oder .Haststrafe bis zu 6 Monaten wegen einer jeden Zuwiderhandlung verboten, -ie von ihnen angekündigte Übersetzung der von August Gtrindberg verfaßten Werke Der Vater / Fräulein Julie /Släubigsr/Ba« Band/Nach Damaskus II, III /Advent/Rausch /Totem tanz / Kronbraut / Wetterleuchten / Schelte,Hausen / Sespenstersonate / Die große Landstraße / Fröhliche Weihnacht / Die Hemsöer / Schwanenweiß / Traumspiel / Earl X». / Ser Pelikan zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, ge werbsmäßig zu verbreiten u. anzukündigen 2. Die Beklagten haben die in ihrem Eigentum befindlichen Exemplare der zu 4 genannten Übersetzung an einen von der Klägerin zu beauftragenden Gerichtsvollzieher zur vorläufigen Verwahrung herauszugeben. II Oie Kosten des Rechtsstreites fallen der Beklagten zur Last, gez. Kobel. Bach.