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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X- 121, 14. Juni 1918. Redaktioneller Teil. Kleine UineiluMii. Luxussteuer. — Es l^rben immer noch einige Buchhändler, sowohl Sortimenter wie Antiquare und gewiß auch einige Verleger, versäumt, sich beim Umsatzsteueramt anznmelden. Ich erlaube mir, die Herren Kol legen ganz besonders darauf aufmerksam zu machen, daß sie, wenn sie es gänzlich unterlassen, den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen, Gefahr laufen, sich einer empfindlichen Strafe auszusetzen. Das Leip ziger Amt hat bereits begonnen, von einigen hiesigen Firmen, die ver säumt haben, sich anzumclden, die Vorlage der Bücher zu verlangen. Leipzig, Königstr. 29, 7. Juni 1919. Karl W. Hiersemann, als Vorsitzender des Vereins der Deutschen Antiquariats- und Export-Buchhändler. --------- In einer der nächsten Nummern des Börsenblattes werden wir die Firmen veröffentlichen, denen Händlerausweise zur gewerblichen Wei terveräußerung von Luxusgcgenständen ausgestellt worden sind, unter Angabe ihrer Wiederverkäufer-Nummer. Zur Sozialisierung des Zcitungswescns lesen wir in den »Sozia listischen Monatsheften«: Die Sozialisierung der Zeitungen ist das neueste Produkt des Sozialisierungswahnsinns, zu dem sich die Nevo- lutionspsychose entwickelt hat. Sie ist nicht nnr von den Kommunisten in München versucht, sondern auch ernsthaften Betrachtungen unterwor fen worden. Als ob man auch das Gehirn, das Denken, die Überzeu gung vergesellschaften könne! Tenn das bedeutet die Sozialisierung der Presse, nichts anderes. Der Hinweis, daß im kapitalistischen Zei tungsunternehmen die Freiheit der Meinung unterdrückt werde, ist noch lange kein Grund, die Preßfreiheit radikal aufznheben nnd nur eine Meinung zuzulassen: die kommunistische. Wer die Freiheit der Presse aufheben will, ist kein Sozialist, sondern ein Tyrann. Die Tausende von Zeitungen und Zeitschriften aller Parteirichtungen sind doch der beste Beweis dafür, daß sich trotz den kapitalistischen Tendenzen im Zeitungsweisen die freie Meinung durchgerungen hat. Der kapitalisti schen Macht hat sich die Macht der Organisationen entgegengestellt. Die Prefsc bedarf für alle Zeiten der vollständigen Freiheit und Selbstver antwortung ihrer Leiter, auch wenn sie von Organisationen ins Leben gerufen wird und Gleichgesinnte in ihr eine bestimmte Idee zum Aus druck bringen. Der Bund für Fachschrifttum, Bezirksgruppe Berlin-Brandenburg, hielt am 5. Juni 1919 im Restaurant »Znm Heidelberger« in Berli n seine dritte Bezirksgrnppen-Versammlung ab. Den Abend füllte zum größten Teil ein Vortrag des Herausgebers der »Geschäfts- Praxis«, Redakteurs Paul Groll, über die Zukunft der Fachpresse und des Fachschrifttnms aus. Groll gab Vorschläge für die Aus gestaltung der Fachpresse und sagte ihr, von einigen Hcmmnngen und Beschränkungen, die die nächste Zeit noch mit sich bringen wird, abgesehen, eine gute Zukunft voraus. In einer Debatte über die ge gebene Festsetzung der Honoraransprüche beschloß man, in diesem Punkt, der noch einer eingehenden Beratung bedarf, die Vorarbeit der Hauptleitung des Bundes abzuwartcn. — vr. zur. Eckstein gab einen Entwurf für ein Schiedsgericht bekannt, dessen Errichtung zu den ersten Aufgaben des Bundes gehöre. Interessenten werden ge beten, sich an A. F. Dittberner, Berlin-Süöende, zu wenden. Kollektivvcrtrag und Tcucrnngszuschlag im Wiener Buchhandel. — Aus Wien schreibt man uns: In der gestern, Mittwoch, den 4. Juni, stattgehabten Korpo rationsversammlung wurde mit 40 gegen 10 Stimmen ein Kollektiv vertrag mit den Gehilfen und Hilfsarbeitern angenommen. Die wesentlichen Punkte des Kollektivvertrags sind: die 48-Stun- den-Woche, bedingungsloses Verbot von Überstunden, Festsetzung eines Minimallohnes für Gehilfen bis zu vierjähriger Tätigkeit von Kr. 405.— (Kr. 270.— -l- 50°/, Tenernngsznschlag), nach vierjähriger Tätigkeit von Kr. 600.— ; für kaufmännische Hilfsarbeiter wurden Mindestgehälter festgesetzt: Kr. 240.— bis zu einjähriger Tätigkeit im Buchhandel, nach einjähriger Tätigkeit Kr. 300.—, nach sechs jähriger Tätigkeit Kr. 450.— ; ferner wurde auf alle derzeit be zahlten Gehälter mit Rückwirkung ab 1. April eine Steigerung be willigt, die bei Gehältern bis zu Kr. 440.— 50°/, beträgt, bei Gehältern über Kr. 800.— 20°/>. Ferner wurde ein Kleider- und Entschul dungsbeitrag in der Höhe eines vollen Monatsgehaltes bewilligt nnd die Einführung von Betriebsräten anerkannt. Zur teilweisen Deckung der aus diesem Vertrag, der zunächst bis 1. August befristet ist, er wachsenden Lasten wurde beschlossen, den Sortimenterteuerungsznschlag sofort auf 20°/, zu erhöhen. Mitbestimmend für die Annahme des Kollektivvertrages war der Druck, den die Gehilfenschaft auf Grund zweier Regierungsverord nungen auszuüben in der Lage war, die das Kündigungsrecht bis 1. August wesentlichen Einschränkungen unterwerfen und dem Unter nehmer den Zwang anferlegen, für jeden entlassenen Angestellten sofort einen anderen unter denselben Bedingungen einzustellen, sowie die Tatsache, daß bei einem Streik die Position der Gehilfen schon dadurch günstiger gewesen wäre, als die obligatorische staatliche Ar beitslosenunterstützung, die jetzt bezahlt wird, sie in die Lage versetzt hätte, den Streik beliebig lange anszudehnen. Die nachstehende Resolution ist in der gestrigen Korporations- versammlnng beschlossen und den Tageszeitungen zngcstellt worden. »Der Wiener Buch-, Kunst- und Mnsikalienhandel sieht sich durch die weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gezwungen, den bisher erhobenen Teuerungsznschiag von 10°/, zum Verlegerprcis neuer Bücher (ausgenommen Schulbücher), Kunstblätter und Musi- kalicn ans 20°/, zu erhöhen, unbeschadet des Umrechnungsschlüssels für in Deutschland verlegte Bücher, Kunstblätter nnd Musikalien von der zeit 1.— — Kr. 2.—, der durch die gegenwärtigen Marktvcrhältnisse bedingt ist. Neben dem stetig sinkenden Geldwert nnd der andauernden sprung haften Steigerung aller Spesen (Frachten, Packmaterial, Drncksorten nsw.) hat der mit den Angestellten des Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhandels zum Abschluß gelangte Kollektivoertrag den Ge schäften eine so starke Belastung auferlegt, daß die Erhöhung des Tencrungsznschlages nicht länger hinauszuschieben war. Die Wiener Buchhändler werden nicht unterlassen, sowie sich die Möglichkeit hierzu bietet, einen Abbau des Tencrungsznschlages wiederum vorzunehmen. Bis dahin aber rechnen sie auf die einsichts volle Unterstützung des Publikums, das anerkennen wird, daß immer-- hin auch jetzt noch Bücher und die durch sie vermittelten geistigen Genußwcrte, sowie Musikalien und die Erzeugnisse des Kunstverlags trotz der Steigerung der Kosten für Papier, Druck, Bnchbinderarbeiten nsw. bisher am wenigsten durch die Teuerung berührt sind.« Mit dieser Angelegenheit wird sich natürlich auch der Vorstand des Börsenvereins zu beschäftigen haben, der nach der Notstands- ordnnng allein berechtigt ist, den Tcuerungszuschlag im Bedarfsfälle heranfznsetzen. Versicherung von Stchsatz, Papier nsw. gegen Fcuersgcfahr. Viele Druckauftraggeber, namentlich auch der Verlagsbnchhandcl, haben in den Druckereien Materialien und Werte lagern, die ent weder gar nicht oder zu gering gegen Feuersgefahr versichert sind. In Frage kommen vor allem bedruckte und nnbedrnckte Papiere (Druck sachen), Notcnplatten, Stereotypen, Matern, Klischees, Galvanos, Ätzungen, Lithographien und schließlich außer anderen Gegenständen der Satzwcrt von aufbewahrtem Stehsatz (Handsatz und Ma schinensatz). Beim Stehsatz ist zu berücksichtigen, daß das Metall bzw. die Schrift in der Regel Eigentum der Druckeret ist und durch diese versichert wird; der Auftraggeber hat also nur für die Versicherung des Satzwcrtes anfzukommcn. Eine große Leipziger Druckerei er innerte kürzlich durch Nundschrei'ben ihre Auftraggeber daran, daß viele die vorstehend bezeichneten Werte nicht gegen Fcnersgefahr ver sichert hätten, nnd daß der Druckerei im Sinne der FF 417 und 390 HGB. die zur Vornahme der Versicherung nötige Anweisung nicht er teilt worden sei. Die Druckerei weist deshalb darauf hin, daß überall da, wo ein schriftlicher Auftrag zur Versicherung nicht erteilt worden oder eine Bestätigung der Anmeldung nicht erfolgt ist, jede Verant wortung für das Unterlassen der Versicherung abgelchnt wird. Wich tig ist auch, daß der Versicherung kein zu geringer Wert zugrunde ge legt wird, und daß im Laufe der Zeit erfolgende Wertsteigernngen ge nügend berücksichtigt werden. Es liegt daher im Interesse der Auf traggeber, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob der versicherte Betrag den jeweiligen Verhältnissen noch entspricht. Unter normalen Verhält nissen dürfte ein Prämiensatz von iVs für das Tausend Mark und Jahr in Frage kommen. Zu dem Artikel »Bücher und Büchereien in deutschen Gefangenen lagern« in Nr. 87 schreibt »ns der Deutsche H-Boot-Verein in Berlin- Friedenan, Nheinstr. 10: Der Deutsche II-Boot-Vcrein hat 633 Büche reien mit durchschnittlich 100 Bänden beschafft nnd sämtlichen II-Boo- tcn, ferner den Marineheimen, einer ganzen Reihe von Torpedobooten nnd andern Einheiten zur Verfügung gestellt. Ferner hat der Deutsche I7-Boot-Verein sämtlichen ihm bekannt gewordenen gefangenen l'- Boot-Lenten regelm ä ß i g Vüchersendnngen unterhaltenden nnd be lehrenden Inhalts znkommen lassen, nnd zwar bis in die letzte Zeit hinein. Die Gesamtanfwendnngen belaufen sich auf rund .// 200 000. Die Lieferung und Verteilung erfolgten im Einvernehmen mit der Zen tralstelle für Angelegenheiten freiwilliger Gabe» an die Kaiserliche Marine in Kiel. 491
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