weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch kosten >e 4^2l4ark jährlich frei Geschäftsstelle oder SOMark bei -Vostüberweisung innerhalb des Deutschen Deiches. «Nlchtmitglieder im ^ ! M°. uscht^!gli-d?r ' Nr. 113 (R. 67). Leipzig, Mittwoch den 4. Juni 1919. SS. Jahrgang. Redaktioneller Teil. A Bekanntmachung. Die Bezugszeit des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel ist halbjährig (1. Januar bis 3g. Juni oder 1. Juli bis 31. Dezember), mithin ist die Lieferzeit fiir das erste Halbjahr 1919 am 39. Juni d. I. abgelaufcn Es macht sich daher für das zweite Halbjahr 1919 eine Neubestellung notwendig: s) für Nichtmitglieder des Börsenvereins (das Börsenblatt wird nur an solche Firmen geliefert, die im Adreß buch des Deutschen Buchhandels verzeichnet stehen), b) für Mitglieder des Börsenvereins, die außer den ihnen zustehenden kostenlosen Mitglieds-Exemplaren noch weitere beziehen wollen An die Mitglieder des Börsenvereins wird das Börsenblatt in einem Stück als Vereinsorgan kostenlos ohne Bestellung weitergeliefert. Die Zustellung dieses Stückes erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Postüberweisung. Weitere Stücke können auch durch Kommissionär bezogen werden. Den Mitgliedern im Ausland wird der Bezugsweg sreigestellt; sie können das Börsenblatt wie folgt beziehen: s) durch Kommissionär, b) unter Kreuzband (bei Zahlung der Portoauslagen), c) durch Postbezug unter Vergütung des bei dem Postamt hinterlegten halbjährlichen Betrages von -O 100.—. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einsendung der Postquittung, nach Abrechnung mit der Post, am Schluß des Halbjahrs. Kreuzbandsendungen nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und für die ganze Dauer der Bezugszeit. Das Postgeld wird nach Schluß eines jeden Vierteljahrs durch Barfaktur erhoben. Nicht mitglieder haben neben dem Postgeld noch eine Versendungsgebühr von 5.— jährlich zu zahlen. Oer Bezugspreis beträgt: für Tiichtmitglieder- und weitere Mitglieder-Exemplare für das halbe Fahr 25 - (durch Postüberweisung), 22.- (durch Kommissionär und Kreuzband). Wir bitten Sie, sich der Bestellzettel in dieser Nummer zu bedienen und sie umgehend an uns einzusenden, wenn Ihnen an der rechtzeitigen Lieferung des Börsenblattes vom 1. Juli an ge legen ist. Die Stücke sür die Postüberweisung müssen von uns dem Zeitungspostamt bis zum 15 Juni gemeldet werden. Abbestellungen innerhalb der Bszugszeit können nicht anerkannt werden. Erhöhungen der Bezugspreise im Lause der Bezugszeit müssen mit Rücksicht auf die Wirt schaftslage Vorbehalten bleiben Maßgebend sind im übrigen die »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes«, die von uns bezogen werden können. Leipzig, den 28. Mai 1919. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. 483