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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 256, 2. November 1918. Redaktioneller Teil. ßinulradiereuiAen und OrißinalsteinLeietinunAon von Hubert VVilm. L i t e r a t u r, D i e schöne. Beilage zum Literarischen Zentralblatt für Deutschland. Herausgeber: Prof. vr. Ed. Zarnctc in Leipzig. 19. Jahrg., Nr. 22 vom 26. Oktober 1918. Leipzig, Verlag von Ed. Aveuarius. Ans dem Inhalt: Moderne Romane und andere Be sprechungen. Mnsikhandel und Musikpflege. Mitteilungen des Ver eins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. 20. Jahrgang, Nr. 22 vom 24. Oktober 1918. Leipzig, Verlag des Vereins der Deutschen Musikalienhändler. Aus dem Inhalt: Robert Lienau: Der neue Sortimenter-Teuerungszuschlag. — Bernhard Siegel: Vergriffen. Zeitschriften- und Zeitungsaufsätze. Nötzel, Karl, Lehranstalten für Auslandkunde. Unterhaltungs beilage der Täglichen Rundschau Nr. 248 vom 24. Oktober 1918. Expedition: Berlin. Pfeiffer, Or.: Allerlei Ratschläge aus der Praxis. Weimarer Schriftsteller-Zeitung Nr. 17 vom 25. Oktober 1918. Expedition: Weimar. Antiquariats-Kataloge. dl j j b o k k, UartInu 8, b. a II a ^ v, Xan§6 Voorbout 9: Katalog dlr. 438: b.ivre8 aneienZ ei moclerne8 en venie aux prix murqueg: Oernieres ^equisitions. 8". 31 8. 402 Xrn. 8inger, 3 o 8 o k. UokbuebbandluiiA — I<un8tbandIriuK, 8tras8- bur§ i. L., dlei8enAa88e 18: KrUalox: dleue Luelilrunst — Ora- pbilr alter und neuer dlei8ter. XI. 8". 104 8. 1470 dlrn. 8tange, O. X.. Uerlin dl. 24, Xl8M8er8tr. 77: ^ntiquariat8- liatalog dlr. 15. 8". 20 8. 646 dlrn. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. Die Schwestersirmcn Baedekersche Buch-, Kunst - und Lehrmittel h andl u n g G. m. b. H. und A. Martini L Grü 1 tcfien 64. m. b. H., beide in Elberfeld, konnten am 1. November ihr 75jähriges Jubiläum begehen. Am 1. November 1843 gründete Julius Baedeker in Elberfeld eine Sortimentsbuchhandlung, die er 9 Jahre führte und 1852 August Martini aus Erfurt und Otto Grütteficn aus Neuhaldens- leben käuflich überließ, die das Geschäft unter der Firma Baedeker sche Buch- und Kunsthandlung (A. Martini L Grüttefien) weiterführten und 1859 den Zweig Bttchdruckerei hinzufügten. Aus anfänglich ge legentlichen Verlagsunternehmungen entwickelte sich ein Verlag, der heute im besonderen die Bergische Heimatliteratur pflegt. Im Juli 1888 starb Otto Grütteficn, im August 1896 August Martini. 1897 wurde die Firma in eine Familiengesellschaft umgcwandelt unter der Firma Baedeker sche Buch- und Kunsthandlung und Buchdruckerei A. Martini L Grüttefien, G. m. b. H. Geschäftsführer wurde Otto Grüttefien, Sohn des verstorbenen Mitgründers. 1904 wurde das Sortiment unter der Firma Baedeker'sche Buch- und Kunsthandlung G. m. b. H. abgezweigt, dessen Geschäftsführer zuerst Paul von Versen und Hans Hoppe waren. Dann trat an Stelle des Herrn Hoppe Otto Hoff, der heute alleiniger Geschäftsführer ist. Die Stammfirma be hielt die Zweige Buchdruckerei und Verlag bei und nahm die Firma A. Martini L Grüttefien G. m. b. H. an. Sie blieb auch bis zum Jahre 1908 bei der Baedekcr'schen Buch- und Kunsthandlung G. m. b. H. beteiligt. In diesem Jahre erwarb die letztere das Grundstück Herzogstr. 33 von der Firma A. Martini und Grütteficn G. m. b. H., deren Mieterin sie bis dahin gewesen war, und letztere Firma errich tete in Verbindung mit der Buchdruckereifirma N. L. Friederichs L Co., G. m. b. H., mit der sie seit 1906 eine Interessengemeinschaft cin- gegangen war, neue umfangreiche Betriebsgebäude auf deren Grund stück Genligsamkeitstr. 9/11. Die Firmen A. Martini L Grütteficn, G. m. b. H., und R. L. Friederichs L Co., G. m. b. H., stehen seitdem in Betriebsgemeinschaft. Alleiniger Geschäftsführer beider Firmen ist Otto Grüttefien. P. Kaatzer's Buchhandlung in Aachen. — Die in Nr. 245 abge- öruckte Mitteilung über das 50jährige Bestehen dieser Firma bedarf insofern einer Berichtigung, als das Geschäft nachweislich schon 1779 bestand, also fast 150 Jahre alt ist. Der erste Absatz der erwähnten Mitteilung ist daher entsprechend zu ändern. Bekanntmachung über Druckpapicrpreise. Vom 25. Oktober 19 18. — Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers betref fend die Neichsstelle für Druckpapier vom 12. Februar 1917 (Neichs- tesetzblatt S. 126) wird folgendes bestimmt: Maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf, soweit Lieferung in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 erfolgt, nur zu fol genden Preisen abgesetzt werden: 8 1. Jeder Empfänger hat den Preis zu zahlen, den er für die letzte ihm vor dem 1. Juli 1915 gemachte Lieferung an den damaligen Liefe rer zu zahlen hatte, zuzüglich eines Aufschlages а) für Rollenpapier von 42.25, б) für Formatpapier von 46.25 für einhundert Kilogramm. In dem Aufschläge ist die vom 1. August 1917 ab zu entrichtende Kohlen- und Frachtstener, sowie der am 1. April 1918 in Kraft ge tretene allgemeine Kriegszuschlag zu den Frachtsätzen des Güterver kehrs und die auf Grund des Gesetzes vom 26. Juli 1918 (Neichsgesetz- blatt S. 779) zu zahlende Umsatzsteuer einbegriffen. Der allgemeine Kriegszuschlag zu deu Frachtsätzen des Güterverkehrs ist bei Verkäufen ab Fabrik vom Lieferer zu tragen. 8 2. Die Lieferung hat im übrigen zu den Zahlungs- und Lieferungs- bedingnngen zu erfolgen, die im zweiten Vierteljahr 1916 gegolten haben. Es hat jedoch 1. in den Fällen, in denen Lieferung frei Haus des Empfängers erfolgt, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem Nollgeldsatz, der im zweiten Vierteljahr 1915 von dem Lieferer zu bezahlen war, und demjenigen, den er für Lieferungen in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 bezahlen muß, zu erstatten. Der Empfänger ist jedoch berechtigt, die Abfuhr des Druckpapiers selbst vornehmen zu lassen. In diesem Falle hat der Lieferer dem Empfänger den Nollgeldsatz, der im zweiten Vierteljahr 1915 zu be zahlen war, zu vergüten. 2. In den Fällen, in denen Lieferung auf dem Wasserwege ver einbart war, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem für Wasscrversendung im zweiten Vierteljahr 1915 geltenden und dem für Wasscrversendung in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 zu bezahlenden Frachtsatz zu erstatten. 8 3. Erfolgt die Lieferung vom Lager eines Papierhändlers, so kann der Händler auf deu auf Grund des 8 1 zu zahlenden Betrag einen weiteren Aufschlag von 10 vom Hundert berechnen. 8 4. Bei allen Lieferungen von Druckpapier vom Lager eines Papier- Händlers hat der Händler auf den Rechnungsbetrag (abzüglich Fracht, Verpackung und etwaiger Zuschläge nach 8 2 Absatz 2) einen Rabatt von 2 vom Hundert zu gewähren, wenn die Bezahlung der Rechnung durch den Verleger bis zum dreißigsten Tage nach Eingang der Rech nung erfolgt. * Wird die Rechnung an den Händler bis zum sechzigsten Tage be zahlt, so kann der Händler die Bezahlung ohne Abzug vou Rabatt verlangen. Erfolgt die Bezahlung nach dem sechzigsten Tage, so ist der Händler berechtigt, auf den Rechnungsbetrag (einschließlich Fracht, Verpackung und etwaiger Zuschläge nach 8 2 Absatz 2) 2 vom Hundert auszuschlagcn. Weitere als die in bcn 88 1 bis 4 zugelassenen Aufschläge für Lieferungen vom Lager darf der Händler auf die nach 8 1 zu zahlen den Preise nicht fordern. 8 5. Hatte die Lieferung vertragsmäßig vor dem 1. November 1918 zu erfolgen, so gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung nur insoweit, als die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs- gewerbe in Berlin bescheinigt, daß die Lieferung bis zum 31. Oktober 1918 nicht möglich war. Anderenfalls gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung der Neichsstelle für Druckpapier vom 29. August 1918 (Deutscher Ncichsanzeiger Nr. 207). Berlin, den 26. Oktober 1918. Reichsstelle für Druckpapier. Rühe. Hetzpropaganda gegen die innere Front. — Man schreibt uns: Die feindliche Arbeit, die auf innere Entzweiung und Schwächung Deutschlands gerichtet ist, nimmt immer größeren Umfang an. Mit beständig nen^n Listen wird versucht, Hetzschriften und Flugblätter gröbster und feinerer Art in Deutschland zu verbreiten. Das Wasser der Flüsse wie die Luft müssen dazu dienen. Ein altes, aber stets erneut angewendetes Verbreitungsmittel ist es, Zeitungen aushetzen den Inhalts, Schmähschriften und Flugblätter in Bücher- und Zei- tungssendnngen so einzulegen, daß sie ungehindert die Grenze über- 659
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