250, 25. Oktober 1918. Künftig erscheinende Bücher. sisn-ni»-,,,, d. D„chn. ö8S7 Vinnen kurzem wird erscheinen: Handbuch zum Gesetz über die Pensionierung der Offiziere der Heeres, der Marine und der SchWriiMU Unter Benutzung amtlicher Quellen bearbeitet von Mahnkopf Geh. RechnungSrat i. d. Pensioneabteü. d. KeicgSministetiums Geheftet M. S.—, gebunden M. 40.50 Die Bearbeitung von penstonsongclegenheiten der Offiziere bereitet gegenwärtig besondere Schwierigkeiten, namentlich auch dadurch, daß die in Betracht kommenden Vesrhesvorschristen und Silage in verschiedenen Büchern, Verordnungsblättern zerstreut sind. Diesen Mangel be seitigt das vorstehend angekündigte mit Genehmigung des Rciegsmlnlserlums von berufener Seite bearbeitete Handbuch zum Gffijler- penstonsgefetz. Es enthält sämtliche für Offiziere, Sanltätscffiziere und Scamte des Heeres, der Marine und der Schutztruppen geltenden Versorgungsvcrschristen in übersichtlicher Anordnung und erläutert durch ausführliche Zusätze, zahlreiche Tabellen und praktische Muster. Das Landbuch wird den militärischen Dienststellen, den bürgerlichen Zentralbehörden des Reiches und der Bundesstaaten, Negierungen, Gerichten, Steuerbehör den usw. die Aufgaben der Pensionsregelung in und nach dem Kriege wesintlich erleichtern. Zugleich seht es die pensionsbercchtigten Offiziere und Beamten in den Stand, sich selbst über ihre Ansprüche und den zu ihrer Erlangung rinzuschlagenden Weg zu unterrichten. Für die aus Heer und Marine auf dem Dienstweg unmittelbar bestellten Exemplare ist ein Vorzugspreis festgesetzt. Berlin SW. 68 E. S. Mittler S- Sohn frf Gleichzeitig wird empfohlen: zum MiMWstMksllMMM Mit Genehmigung des Königl. Preußischen KricgsministeriumS unter Benutzung amtlicher Quellen bearbeitet von Meier und Demmig Major NechnungSrat Drille, unveränderte Auflage (S. und 10. Tausend) Gebunden M. 7.50, Nachtrag dazu M. 4 — Das „Sehörden-han-buch", zu dem das neben stehend angezeigte Handbuch zum Gffizier-Pcnfions- gesctz das Gegenstück bildet, hat schnell weite Verbrei tung gefunden, denn cs wird als ein sehr praktisches Nachschlagemittel geschätzt. Wie das Handbuch selbst ist auch der Nachtrag von Angehörigen der in Preußen allein für die gesetzliche Versorgung der Mannschaften in Betracht kommenden Nenkenobterlung des Kriegs- Ministeriums auf Grund langjähriger Erfahrungen und reichhaltigen Materials bearbeitet. Das Werk ist zur Beschaffung empfohlen u. a. vom König!. preuß. kr'egsministerium, König!. Sopor, kilegsministerium, Kgl. Sachs. Kriegsmin stcrium, König!. Winkt, kricgsministerium, Keichs-Marine- Amt, König!- preuß. Ministerium des Innern. ES bildet für sämtliche Zentralbehörden des Kelches und der Sundesstaaten, für die Militärbehörden, vor allem aber für die penflonsregelungsbehö'röen unü amtlichen ZütsorgrskeUcri öen zuverlässigsten Zührec durch alle — auch die ärztlichen — Fragen der sich immer schwieriger gestaltende» Mann sch aftsversorgung. Berlin SW. 68 E. S. Mittler S- Sohn