Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19181223
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191812236
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19181223
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-23
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
s. ^ Dlsch« üuchh»«»«,. Redaktioneller Teil. X- 298, 23, Dezember 1918. «in vor, sagen wir einmal, fünfzig oder mehr Jahren gedrucktes Buch, ist der »alte Druck« eben nicht. Er ist etwas anderes. Ich führe aus der dem Vortrage des vr. Popitz folgenden Be sprechung weiterhin an: »Die genaue Umschreibung zahlreicher Begriffe des Ge setzes wie ,Antiquität, alte Drucke', wird praktisch Schwierig keiten verursachen und schwankende Auslegung erfahren. Ent scheidend wird hier die allgemeine handelsübliche Anschauung und die Tatsache sein, ob der Gegenstand Sammelwert hat oder als Gebrnuchsgegenstand oder Trödelware gehandelt wird. Der beste Weg zur Klärung dieser offenen Fragen ist die Einigung innerhalb der betreffenden Berufskreise und Auslegung dieser Begriffe durch die Berufsverbände«, Ein Stenergesctz, das nicht einmal den Begriff des Steuer objekts klar umschreiben kann, ist kein gutes; denn cs öffnet Miss verständnissen sowie vor allen Dingen Steuerhinterziehungen Tür und Tor, ohne daß cs diese zu fassen vermöchte. Aber zu nächst müssen wir uns damit abfindc», wie es ist, und für den Begriff »alter Druck« eine Umschreibung suchen, die sowohl dem Steuerfiskus wie dem Buchhändler und Antiquar und damit auch den Bllcherkäufern ihr Recht läßt. Ich führe zunächst wieder die Ansicht des Kommentars aiv): »Alte Drucke sind ein Zweig des Antiquitätengeschäfls, Unter alten Drucken sind Erzeugnisse des Buchdrucks zu ver stehen, also Bücher, Flugschriften aller Art; nicht auch Hand schriften (sie gehören unter <1: »Sonstige Sammelgcgcnständc«) oder Bilder (auch nicht Kupferstiche, Stahlstiche u, 8,), Ter Unterschied zwischen altem Druck und gebrauchtem (minder wertigem) Druck ist derselbe lvie zwischen Antiquität und Gegenstand des Trödelhandels^). Das; der Inhalt der Drucke, selbst die ausschließliche Bestimmtheit für einen gelehrten Leserkreis an der erhöhten Steucrpflicht nichts ändert, wurde schon, , , dargelegt,« Daß alte Drucke (besser Wohl der Handel mit alten Drucken) ein Zweig des Antiquitätengeschäfls wären, ist nur mit erheb licher Beschränkung richtig. Manche Antiquariate (der ähnliche Name darf nicht zu einer unbedingten Gleichstellung verführen) haben ein wenig vom Antiquitätengeschäft an sich, in der großen Hauptsache aber sind sie Vermittlungsstellen für den wissen schaftlichen Bllcherbcdarf und dabet doch von dem grundver schieden, was man so gemeinhin unter »Trödelhandel« ver steht, lvenn auch die Bücher, die sie vertreiben, vielfach billiger sind, als ihr ursprünglicher Preis es war. Der Unterschied liegt in der Art und Weise des Betriebes, Wie nun der Unter schied zwischen einem »Antiquitätcngeschäft« und einem »Trödel- laden« nicht auf das »Antiquariat« anzuwcndcn ist, lvcil dies in einem besseren Sinne beides in sich vereinigt, so läßt sich auch der Unterschied zwischen Antiquität und Trödclware nicht so ohne weiteres in der Gegenüberstellung von »altem Druck« und »gebrauchtem (minderwertigem) Druck« ausdrückcn, wie der Verfasser des Kommentars das tut. Auffällig ist es auch, daß in den Erläuterungen des Kom- -) S, 1SL, Nr, 4o. "> S, 1ZZ, Nr, 4k>: »der maßgebende Unterschied zum Trödel- Handel liegt darin, daß bei diesem der Preis grundsätzlich (»an ab normen Verhältnissen z, B, in der KricqSzcit abgesehen) geringer ist, als de: Preis für den gleichen neuen Gegenstand, daß also die Gegenstände als mehr oder weniger im Wert vermindert gelten, während im Antiquitätenhandcl gerade der Umstand, daß der Ge genstand nicht neu ist, einer bestimmten Zeit- oder Etilepoche angc- hört, we.tsteigcrnd wirkt und der Grund dieser Wcrtsteigcrung darin liegt, baß der Gegenstand ein Sammelobiekt geworden ist. Da bei genügt cs, daß es einen — wenn auch kleinen — Kreis von Per sonen gibt, die in der alten Sache keinen Gegenstand des Trödel- Handels, scndcrn einen mehr oder weniger wertvollen Gegenstand erblicken und durch ihre Nachfrage prclsstcigernd wirken. Es ist sehr wohl möglich, daß gleichartige Gegenstände für das große Publi kum noch Gegenstände des Trödelhandcls sind, gleichzeitig sich ihrer aber schon das Antiquitätcligeschäft bemächtigt hat: diese Übergangs zeit hat schließlich jede Antiquität durchgemacht. Die VcrkehcSan- schauung entscheidet, ob der Beg'uff der Antiquität im einzelnen Kalle gegeben ist oder nicht, 772 mentars der »Material- und Gebrauchswert«, die dem »besonde ren Sammelwert« in den Ausfllhrungsbestimmungen gegenüber- treten, völlig in der Versenkung verschwunden sind. Die »nähere Abgrenzung der erhöht steuerpflichtigen L u x u s gegenstände« in den 88 7 bis 17 der Ausf.-Bcst. hat aber nach 8 ö dort und nach 8 lt des Gesetzes »bindende Kraft«. Ich glaube, daß wir unter Anwendung des Grundsatzes vom »Gebrauchswert«, dem sich der »besondere Sammelwcrt« zugcselien mutz, um aus einem alten Druck einen Luxusgegcn- stand zu machen, der Umschreibung des Begriffes doch etwas näherkommcn können. Zunächst scheiden also alle die Bücher aus, sie mögen so alt sein, wie sic wollen, meinethalben vierhundert oder mehr Jahre, die nur der Befriedigung wissenschaftlicher Bedürfnisse dienen — das halte ich trotz aller Kommentare aufrecht — und dabei augenscheinlich billiger sind als znr Zeit ihres Erschei nens, Ich sage mit Absicht »augenscheinlich billiger sind«; denn die ursprünglichen Preise lassen sich — und auch das nicht für alle Bücher — nur auf ungefähr 158 Jahre rückwärts verfolgen. Für frühere Zeiten sind nur gelegentlich Nachweise möglich. Dazu kommt natürlich noch, daß man den Geldwert der früheren und des jetzigen Jahrhunderts in der Bewertung berücksichtigen muß, soweit das eben möglich ist, Tie Bezeichnung »gebrauch ter (minderwertiger) Druck« ist aber auch für diese Bücher weder gebräuchlich noch allgemein angängig. Es gibt aber im Buchhandel und besonders im Antiqua riat noch einen erhöhten »Gebrauchswert für Bücher, ohne daß dabei auch nur im geringsten an »Luxus« zu denken wäre. Das trifft die Bücher, die bei ihren Verlegern nicht mehr zu haben, die aber für die Wissenschaft unentbehrlich sind, die man notwendig »braucht«; sie werden je nach der Höhe ihres Gebrauchswertes auch zu höheren alz den ursprünglichen Prei sen gesucht, angebotcn und gekauft, »Besonderen Sammelwerk« haben sie nicht. Es könnte also ganz leicht der Fall eintreten, daß z, B, ein steueriechnischcs Werk, vor hundert oder mehr Jahren' gedruckt, von einem Regicrungsrat im preußischen Finanzministerium unbedingt »gebraucht« würde; er dürfte auch einen höheren Preis dafür vielleicht anlcgen, würde sich aber jedenfalls lebhaft entrüsten, wenn dieser noch um die 10"» Luxussteuer erhöht wäre, »Besonderen Sammelwert« wer den solche Bücher nicht einmal für einen ganz kleinen Kreis von Personen haben. Also auch diese Bücher hätten dem Steuer- Verstände des Wortes nach trotz erhöhten Preises aus dem Be griffe »alte Drucke« auszuscheiden, gleichgültig, wie alt sie sind. Ich bin sicher, daß ich damit die Verkehrsanschauung unse res gesamten Standes wiedergebe. Nach diesen Ausscheidungen komme ich dazu, den Begriff des »alten Druckes« im Sinne des Luxussteuergesetzcs näher zu umschreiben. Ich leugne nicht, daß wissenschaftliche Bücher »astronomischen, medizinischen, Philologischen, juristischen« und auch anderen Inhalts luxussteuerpflichtig seinkönnen, aber der Grund liegt nicht in ihrem Inhalt nnd darf nicht darin liegen. Er mutz vielmehr, wie das auch die Ausf.-Bcst, mit »bindender Kraft« erklären, in dem »S a m m e l wert« liegen. Der Sammelwert aber wird in den meisten Fällen durch Äußer lichkeiten bestimmt, vielfach — wie bei der Antiquität — durch besondere Schönheit; auch durch Absonderlichkeiten, Es gilt also, den Sammlerneigungen der Büchcrlicbhaber und Bibiio- manen nächzugehen, um den Begriff des »alten Drucks« ge nauer zu umgrenzen, wenn das in vollem Umfange auch nie gelingen dürfte. Es wird nach wie vor zweifelhafte Fälle geben, in denen der eine dieser, der andere jener Meinung ist. Zunächst kommen dafür die sogen. Erstausgaben (väitionos pimoipes) in Betracht; sie werden, namentlich soweit Werke der schönen Literatur in Frage stehen, in der Hauptsache von Liebhabern gesucht und gekauft; ihr manchmal sehr erhöhter Preis ist durchaus als »Sammelwert« anzusprcchcn. Solcher bibliophilen Hochschätzung können sich auch Werke wissenschaft licher Art erfreuen, auch juristische, wie z, B. die Erstausgabe der Bambergischen Halsgerichtsordnung (Bamberg, Pfehll 1507. 2°), bei der allerdings auch die Holzschnitte dafür maßgebend sind. — Die Inkunabeln des 15. Jahrhunderts sind vielfach Erst-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder