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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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Idärjen-laU s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 296,.23. Dezember 1918. dieses oder jenes Werk davon zur weiteren Verfügung behalte» werden, so bedeutet doch die Beschäftigung damit während der Abrechnung einen unnötigen und vielleicht vermeidbaren Aufwand an Zeit und Arbeit. Unser bestehendes Rechnungswesen bringt cs mit sich, daß die Verbuchung der ganzen Bedingt- und Festbezllge, also zumeist des überwiegenden Teiles aller Warenbezüge, in einer großen Mehrzahl der Sortiments-Betriebe erst am Schlüsse des Rech nungsjahres vorgeuommen wird. Alle Mißstände anzuführcn, die sich daraus ergeben, würde zu weit führen. Jeder Verleger kennt sie. jeder Sortimenter hat sic nur zu oft auskosten müssen. Ich erwähne nur die auch heute noch vielfach herrschende Un sitte. alle Rechnungen des Vorjahres erst zu Anfang des neuen Jahres auf einmal und hintereinander aus die Rechnungs- blätler zu tragen, inzwischen vorgenommene Rücksendungen nur auf den betreffenden Rechnungen zu vermerke» u. dgl. mehr. Ein glücklicher Zufall ist es meist, wenn dann noch alle Rech nungen vorhanden sind. Welche Schwierigkeiten macht es. et waigen Unstimmigkeiten auf den Grund zu gehen, die 8, 9, kV—12 Monate zurückliegen. Kein Wunder ist cs. wenn von so mancher Seite diese auf eine kurze Spanne Zeit zusammcn- gcdrängten, gewissermaßen im Nebenamt erledigten Rechnungs- ardeiten als eine höchst unwillkommene und unerfreuliche Ar beit betrachtet werden, die geeignet ist, allen an ihr Beteiligten das Leben zu verbittern. Daß auch für den Verleger diese Art der Abrechnung viel Mißliches im Gefolge hat. brauche ich nicht zu erwähnen. Mit dem Hinausfenden der Transportzettel am l. Januar — leider zu häufig auch später — beginnt auch seine Leidcnszeit. Ich bin der Ansicht, daß das Rechnungswesen wie in jedem anderen kaufmännischen Geschäft, so auch im Buchhandel einen Grundpfeiler ordentlicher Geschäftsführung bildet. Es kann und darf nicht gewissermaßen im Nebenamt oder im Ramsch erledigt werden. Zu einer wirklichen Gesundung bedarf cs aber meiner Meinung nach einer vollkommenen Änderung und eines Aufbaues auf neuer Grundlage, damit vor allem eine gleichmäßige Erledigung während des ganzen Jahres zum Zwang gemacht wird. Dazu sollen die folgenden Vorschläge dienen. Ich bi» mir dabei bewußt, daß ihre Durchführung im Anfang viel guten Willen und sogar «ssnilte Mehrarbeit erfordern wird, hoffe aber, daß sic picht .cpp czjier gewissen Schwerfälligkeit und dem so bequemen Festhalten am Althergebrachten, diesen beiden großen Feinden jeder durch die Zeiirnnstände gegebenen Neue rnng. scheitern werden. Sicher bin ich aber, daß die Forde rung einer neuen Zeit auch hier sich mit naturnotwcndiger Gewalt durchsetzen wird. Meine Vorschläge gehen von Ein richtungen aus, die sich in manchen Betrieben lieben der allge niein geübten Rechnungsführung als zweckmäßig und brauchbar erwiesen haben. Sie müßten zur allgemeinen Übung werden und in letzter Linie, soweit es für die Verkehrsordnnng nötig ich vom Börsenverein angenommen werden. Heute haben wir im allgemeinen zwei Rechnungsarten l . die Lieferung gegen bar ,. „ in Rechnung (fest und bedingt). An ihre Stelle sollen treten 1. die Vierteljahrs-Rechnung für alle festen und baren Be -üge; 2. Die Halbjahrs- (oder Bcdingt-Rcchiiung) für alle bc dingten Bezüge. Diese zwei Arten der Verrechnung gelten natürlich nur für Firmen, die miteinander in Rcchnungsvcrkehr stehen. Die ausschließlich bar erfolgenden Lieferungen an Firmen ohne offene Rechnung gehören nicht in den Rahmen! dieser Be sprechung. . Auf Vierteljahrsrechnung sollen verbucht werden alle bisherigen Barsendungen an Zeitschriften. Fortsetzungen „. dgl.. sowie ausnahmslos alle festen Bezüge, und diese zu einem um etwa 8°/» höheren Barrabatt. Unmittelbar am Schlüsse jedes Vierteljahres erfolgt die Abrechnung und der Allsgleich des Schuldbetrages bis zum 18. des dem Vierteljahresschlusse folgenden Monats. Auf Halbjahrs- (bedingte) Rechnung werden ausnahmslos nur die bedingten Lieferungen verbucht, und zwar auf Halbjahrsrechnung I alle Lieferungen vom l. Januar bis 3g. Juni eines Jahres, auf Halbjahrsrechnung II alle Liefe rungen vom I. Juli bis 31. Dezember. über Halbjahrsrechnung I wird ein halbes Jahr nach ihrem Abschluß, also während des 1. Vierteljahres des nächsten Jahres abgerechnet, d. h. zurückgesandt und verfügt. Der sich ergebende Schuldbetrag ist fällig zusammen mit der zur Zeit dieser Abrechnung lausenden Vierteljahrsrechnung, also spätestens am 18. April. Der Sortimenter soll aber das Recht haben, von Werken, für die ein Barrabatt festgesetzt ist, die Bedingtbezügc der Halbjahrsrechnung I im 4. Vierteljahr des Jahres, also in dem der Abrechnung und Rücksendung voran gehenden, zum Barrabatt auf die Vierteljahrsrechnung zn über tragen, um einen Festbezug zum Zwecke der Rücksendung im nächsten Vierteljahr zu vermeiden. So bezahlt er sie unter Ver günstigung höheren Rabatts »in ein Vierteljahr früher, also am 18. Januar. Genau so werden die Bezüge auf Halbjahrs- rechnung II (Juli—Dezember) im 3. Vierteljahr des folgenden Jahres, also zwischen dem I. Juli und 3V. September abge rechnet, der Schuldbetrag entweder im 4. Vierteljahr, also bis zum 18. Oktober des betreffenden Jahres bezahlt oder, wo Barrabatt und Übertragung auf Vierteljahrsrechnung eintritt, im 3. Vierteljahr, bis längstens 13. Juli. Die zur Verfügung gestellten Werke müssen aus praktischen Gründen wohl immer aus die gleiche Rechnung des nächsten Jahres übertragen werden, also Halb- jahrsrechnung I immer auf Halbjahrsrechnung I, Halbjahrs rechnung II auf Halbjahrsrechnung II, wodurch ihr Ziel wie bisher um ein weiteres ganzes Jahr verlängert wird. Die Vorteile dieser neuen Rechnungsart liegen klar auf der Hand. Es findet eine zweckmäßige Vereinigung der Bar- und Festbezllge statt. Die vielfach ungesund lange Stundung der festen Bezüge wird wesentlich eingeschränkt. Es ist dem Verleger die Möglichkeit gegeben, in weiterem Maße besseren, d. h. höheren Rabatt zu gewähren. Die Gründung von Sorti mentsfirmen nur auf das Ostermetzziel hin wird wesentlich er schwert, ja vielleicht ganz unterbunden. Es ist heute nicht schwer, im Januar fast ohne Betriebsmittel eine Firma zu er öffnen und den ganzen Bedarf eines Jahres zu beziehen und erst im April oder Mai des nächstfolgenden abzurcchnep. B,ei einer vierteljährlichen Abrechnung eines größeren Äiles der Bezüge stellt sich recht bald heraus, ob die Mittel reichen, ob eine Firma lebensfähig ist oder nicht. Die Gefahr für den Verleger bei Rechnungseröffnung wird dementsprechend wesentlich ge ringer. Die gesamten Geldumsätze zwischen Verlag und Sortiment erfahren eine gleichmäßige Verteilung über das ganze Jahr. Was der Verleger mitunter auf einmal zur O.-M. erhält, ver teilt sich nun gleichmäßig auf die vier Vierteljahre vorher. Der Sortimenter lernt rechnen. Er wird rechtzeitig Vorsorgen, um sich die Geldmittel für den Vierteljahrsausgleich zu beschaffen, was leichter ist, wenn es sich viermal um etwa gleich große Be- träge geringeren Umfanges handelt, als einmal im Jahr um die ganze Schuld eines Rechnungsjahres. Woher mag Wohl sonst die erschreckend große Anzahl der Zahlungseinstellungen regelmäßig nach der Ostermessc kommen? Das Ziel, das der Sortimenter seinen Kunde» gewährt, mutz ebenfalls eine Ein schränkung erfahren und hat es vielfach schon. An Stelle der Jahrcszieles würde eine halb« bzw. vierteljährliche Rechnungs legung treten. Kurzum, das gesamte im Buchhandel steckende flüssige Kapital wird in einen öfteren und regelmäßigeren Um lauf gebracht, es kann im besten Falle statt einmal viermal im Jahre umgesetzt werden. Die Teilung der Bedingtrcchnung in Halbjahrsrechnung I und II hat den Zweck, daß jede Neuigkeit wenigstens ein halber Jahr, im Durchschnitt aber 8—10 Monate dem Sortimenter für eine zweckmäßige Bearbeitung zur Verfügung ist und ohne Ge fahr in großem Matzstabe, auch nach dem Auslände, Vertrieben werden kann; für den Verleger spielt es keine Rolle mehr, wann seine Werke herausgebracht werden. Neuigkeitep, hie z. B. iin 77«
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