Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1918
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- 1918-12-19
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- 19.12.1918
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Redaktioneller Teil. XI 293, 19. Dezember 1918. gung pünktliche Lieferung oder Mitteilung hätte erwarten mllffen. Auch gibt die Ankündigung eine sehr beachtenswerte Grund lage für die Auslegung der Lieferfrist. Ist etwas als soeben erschienen angekllndigt, so heißt die Lieferfrist »so fort«, zumal wenn aus der Form der Bestellung oder aus ihrem Wortlaut die Bezugnahme auf die betreffende Ankündigung hervorgeht. Und wenn ein Buch als rechtzeitig vor Weih nachten erscheinend angekündigt wird, so gilt es für die darauf hin eingehenden Bestellungen als bindendes Recht, daß sie recht zeitig vor Weihnachten erledigt werden müssen, nach diesem Zwecktermin aber eine Abnahme nicht mehr gefordert werden könnte. Auch bei sonstiger starker Überschreitung einer ange- kllndigten Frist gilt das gleiche. Das alles verschärft sich, wenn der Leistungspflichtige in Verzug gesetzt wird. Das geschieht durch Mahnung nach Fälligkeit der Leistung oder durch Eintritt des Kalendertages, wenn zu einem bestimmten Kalendertag geliefert werden sollte. Das heißt also, das; ein Leistungsversprechen, also eine zu sagende Annahme des Vertragsautrags vortiegt, die. Leistung im Rechtssinn fällig ist, aber nicht erbracht wurde und nun gemahnt wird. Dann hat der Lcistnngspflichlige Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, also jedes, auch leichtes Verschulden. ,Zu vertreten' heißt aber, das; er die Folgen auf sich zu nehmen hat, nämlich daß nicht nur das Buch, das auf solche Weise schuldhaft zu spät geliefert wird, nicht angenommen zu wer den braucht, sondern daß auch ein etwa entstandener und nach gewiesener Schaden ersetzt werden muß. Verzug tritt nicht ein, wenn der Schuldner die Leistung zu verweigern berechtigt ist aus irgend einem Grunde. Verzug ist nicht schuldhast, wenn er durch Unmöglichkeit der Leistung entschuldigt werden kann, die der Verpflichtete nicht zu vertreten hat. Das sind an sich wieder eigene große juristische Fragenkomplexe, die einer besonderen Erörterung bedürfen würden. Einstweilen genügt dieser Hinweis auf sie, um das Gesamtbild abzurunden. Man ersieht ans dem Dargclcgten, daß die Bestimmung der Verkehrsordnung in K 8 unter o recht unvollständig ist. Man kann danach der Ansicht sein, mit den aus dem bürger lichen Recht herzuleitenden Anslegungsregeln sei es genug, obschon sic keine festen Regeln geben können, oder man kann andrerseits versuchen, fllr den Buchhandel festere Verkehrs regeln über die Lieferungsfrist aufzustellen. Ich halte die Aufstellung festerer Fristen nicht für cnrpfehlenswert, weil, wie ob'en dargelegl, jedes Buch und jede Zeit individuelle Rechte hat, die berücksichtigt werden müssen, wenn das Recht ein hohes sittliches Gut bleiben und nicht ein Krückstock fllr Pedanten wer den soll. Aber ich gebe zu, daß mit solcher Feststellung der Rechtslage auf Grund des bestehenden Rechts nicht den Wün schen derjenigen gedient ist, die etwas Greifbareres zu erhalten wünschen. Etwas Greifbareres in dieser Hinsicht zu geben, ist dann aber nicht mehr Sache der rechtswissenschaftlichen Unter suchung, sondern eines praktischen Entschlusses für zukünftige Rechtsgestaltung. Will also beispielsweise der Börsenverein, um klarere, von juristischer Auslegung unabhängige Verhältnisse zu schaffen, in der Verkehrsordnung bestimmen, daß jede Be stellung nach einer bestimmten Zeit, sagen wir nach vier Wochen, ihre Gültigkeit verliert, so setzt er damit neues eigenes Recht, oder wenn der Sortimenter diesen Willen durch Rundschreiben oder Antwortkarte ausdrückt, so setzt er eigenes Vertragsrecht auf Grund geschäftlicher Entschließung, nicht auf Grund der Auslegung der Sätze des bürgerlichen Rechts. «Beyer, Walter, Hamburg, Hambnrgerstr. 8. Buch- II. Paph. Gegr. 1./XII. 1918. Leipziger Komm.: Fleischer. sDir.s 7«2 Cnobioch, Carl, Leipzig, hat Gcschästszeit 8-^145, Svnn- abcuds bis 144. sB. 284.1 Commctcr'sche Kunsth. lWilhelm Suhl), Hamburg. Prokura ist erteilt au Wilhelm Theodor Oscar von Elsuer. s.H. 11./X1I. 1918.1 «E hrlich , K., Vertag, C h a r l o i t e n b » r g 2, Grolmann- str. 88. Gegr. 1917. Leipziger Komm.: Thomas Komm. Gesch. jB. 289.1 Finckc sc Mallinckrodt, Wesel. Der Inh. Martin Boetitz ist verstorben. sB. 289.j Gricbjch, Emil, Buchdruckerei u. Zeit ungsver lag, Hamm tWestf.j. Dem Julius Griebsch u. dem Gcschäftss. Emil Vogel ist Gesamtprokura erteilt. sH. 7./XI1. 1918.1 Gurlitt, Fritz, Berlin. Berliner Komm. u. Auslieferung: I. Bachmann sc Lo. sB. 287.s H a u> m o u , Rudolf Leonhard, Kommanditgesell schaft, Franksurt <Maiu), hat Fernsprecher Römer 2991. sDir.s Joost, Julius, Langend erg <Rheinl.>. Der bisherige In haber der Firma Hugo Krieger ist gestorben. Jetziger Inhaber der Firma ist der Buchdruckcreibesitzer Otto Beusamin Krieger. Die Prokura desselben ist erloschen. sH. 12./XII. 1918.1 Kochler, K. F., Leipzig, hat Geschäftszeit 8—148, Sonnabends bis 144. sB. 284.1 Kocnig, Albert, Guben. Gesamtprokur. sind: Walther Kühn u. Rudolf Teutsch. sDir.s Kruthoffer sc Sicwers, Mannheim. Die Firma ist in Müller sc Siewers geändert worden. sB. 285.s Knschy, Richard, Inhaber Otto Knschy, Kulm. Das Konkursverfahren ist aufgehoben, nachdem der bestätigte Zwangs» vergleich Rechtskraft erlangt hat. sH. 13./XII. 1918.1 Lyra, August, vorm. E. I. Karow's Univ.-Buchh., Dorpat tJursew, Livlands erloschen. sB. 287.s Lyra, August, vorm. Moritz Rndolffs Buchh., Walk sLivland) erloschen. sB. 287.s Maas«, Otto, Wien, wurde 11./XI. 1918 von der Universal- Ebition A.-G. käuflich erworben u. unter der bisherigen Firma iveitergefilhrt. sDir.s Mensing, Bcrnard, Haag /Niederlande), ist Zweignieder lassung von C. L. va» Langeuhuysen, Amsterdam. Bezahlungen werden nur tu Amsterdam erledigt. sB. 288.s Montauns, Hermann, Siegen. Der Buchhalterin Selma Monsc ist Prokura erteilt. sH. 11./XII. 1S18.s Mosche, Louis, Meißen. Christian Hans Oskar Mosche ist ausgeschieden. Gustav Adolf Springer hat das Handelsgeschäft allein zur Fortführung übernommen. sH. 12./XII. 1918.1 -M ü k l e r sc S i e w en: S , M a n n h e i m N. 2, 9. Versandbuchh. Gegr. 20./X. 1918. Älanlsonw: Pfälzische Bank, Mannheim. Inh.: Alfred Müller n. Friedrich Siewers. Stuttgarter Komm.: Koch, Neff sc Oetinger. Leipziger Komm.: Volckmar. sB. 28ö.s Norddeutsche Buchdruckcrei u. V e r l a g s a n st a l t, Bcr» l i u. Otto Runge ist nicht mehr Vorstandsmitglied. sH. 12./XII. 19l8.s Namdohrschc B u ch h. < E. KallINcyer), Braun schweig, ging käuflich 5./XII. 19l8 mit Akt. u. Pass, ans Bernhard Diestel- mann über, der das Geschäft unter der Firma Ramdohrschc Buchh. Inh. Bernhard Diestelmann weiterführt. sB. 288.s Reuß sc PoIlack, Berlin, hat Postscheckkonto 48 49g. sB. 289.s Schrciter'schc V c r l a g s b u ch h., Berlin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Erich Hcudelsohn ist alleiniger Inhaber. sH. 12./XII. 1918.) Schultz«, Hermann, Leipzig, hat Geschäftszeit 8—148, Sonn abends bis 144. sB. 284.s Simon Musikvcrlag, Carl, Berlin. Der Inh. Carl Simon ist verstorben. sB. 289.1 Staackmann, L., Leipzig, hat Geschäftszeit 8—145, Sonn abends bis 144. sB. 284.1 Stein ackcr, E. K., Leipzig, hat Geschäftszeit 8—145, Sonn abends bis 144. sB. 284.1 Twictmeycr, A., Leipzig, hat Postscheckkonto 85238. sDir > Verlag Ingc » dhort WaltcrBloch N a ch f., Berlin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Erich Hcn- deisohn ist alleiniger Inhaber. sH. 12./XII. 1918.1 Verlag Kraft und Schönheit, Berlin-Steglitz, hat Postscheckkonto 48 429. sDtr.1 Verlagsbuchhandlung »Bethel« Dirk Dolman, Ham burg. Die Zwangsverwaltnng ist aufgehoben. sH. 11./XII. 1918.1 Volckmar, F., Leipzig, hat Geschäftszeit 8—145, Sonnabends bis 144. sB. 284.s Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. 9. bis 14. Dezember 1918. Vorhergehende Liste 1918, Nr. 287. « — In das Adreßbuch neu aufgenommcne Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgerichtlichc Eintragung smit Angabe des Erscheinungs taps der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. Direkt« Mitteilung.
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