^ ist Dczugk>pr«?ib im Mitql?cdsbcitrag ; iädrttch f^oi Gsjch^f?bstcl^ ,0 oe- Dotküberweijung ^ innorbalb ^>c-c^ D^..ti6'«?r^ <Nick».m^^cdcr ^im Nr. 2S1 (R. 138). Leipzig, Dienstag den 17. Dezember 1918. 85 Jahrgang Redaktioneller Teil. Bezug von Kunstdruckpapier. Infolge der Schwierigkeiten, welche dem Verlagsbuchhandel bei Bezug von Kunstdruckpapier entstanden sind und die verstärkt wurden durch die Einforderung von weitgehenden Angaben und Unterlagen für die Verwendung des bestellten Kunstdruckpapiers von seilen der Trocken-Karlofsel-Verwertungsgesellschast (Teka) in Berlin, ist der Unterzeichnete Vorstand mit den in Frage kommenden bewirtschaftenden Stellen in Verbindung getreten. In eingehenden Verhandlungen ist Nach stehendes verabredet worden: Die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zsitungsgewerbe hat mit der Teka in Berlin eine Vereinbarung getroffen, auf Grund deren die Teka vom 1. Januar 1919 ad der Kriegswiitschasirstelle ein bestimmtes Kontingent von Kartoffelmehl zur Herstellung von Kunstdruckpapier für den Buch- und Zeitschriftenverlag zur Verfügung stellt. Die Stellung von besonderen Anträgen für die Freigabe von Kartoffelmehl bei der Teka und die Prüfung der Anträge durch die Teka, die von dem Verlagsbuchhandel als besonders lästig empfunden worden ist, fällt sür die Zukunft fort. Das Kontingent, das die Teka der Kriegswirtschaftsstclle zur Verfügung stellen konnte, ist im Hinblick auf die wenig gute Kartoffelernte und die Notwendigkeit, jede nur irgendwie freizumachende Kartoffelmenge der Ernährung zuzuführen, verhältnismäßig klein. Die Anforderungen müssen daher auf das geringste Matz beschränkt werden und, soweit wie irgend angängig, an Stelle von Kunstdruckpapier andere Papiere Verwendung finden. Unter dieser Voraussetzung bitten wir, der KriegswirtschaftSstelle sür das Deutsche Zeitung-- gewerbe in Berlin — für Württemberg, Baden, Hessen der Dienststelle in Stuttgart; sür Bayern und die Pfalz der Dienststelle München — unter Bezugnahme aus diese Bekanntmachung spätestens bis zum 31. Dezember 1918 milzuteilen, wieviel Kunstdruckpapter im ersten Vierteljahr 1919 benötigt wird, unter genauer Angabe des Lieferers, der Formate, ob das Papier einseitig oder zweiseitig gestrichen sein soll und des Verwendungszwecks. Mittei lungen, die nach dem 31. Dezember 1918 bei der Kriegswirlschastsstelle oder ihren Dienststellen in Stuttgart und München eingehen, können sür das erste Vierteljahr 1919 eine Berücksichtigung nicht mehr finden. Die Kriegswirtschastsstelle wird die bei ihr eingehenden Anforderungen zusammenstellen und dann eine entsprechende Zuteilung an die einzelnen Verlage vornehmen. Die Zuteilung wird sich nach der Höhe der Anforderungen und der zur Verfügung stehenden Menge Kartoffelmehl richten. Leipzig, den 13. Dezember 1918. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Max Röder. Besteuerung der gemischten Betriebe im Buch handel. Der ß 7 des neuen Umsatzsteuergcsetzes vom 26. Juli 1918 sieht eine Besteuerung der gemischten Betriebs vor. Hierzu sollen noch AussllhrungSbestimmungen er lassen werden, für welche die Retchsregierung von den betei ligten Jnlercssentenkceisen mit Hilfe der Handelskammern Vor schläge und Wünsche erbeten hat. Der Regierung kommt es zunächst darauf an, allgemeine Äußerungen zu sammeln; sobald diese vorltegen, wird sie einen Entwurf von ErgänzungSbe- stlmmungen zu dem Z 7 des Umsatzsteuergcsetzes auftellen und diesen den Handelskammern zur Begutachtung vorlegen. Der Z 7 hat folgenden Wortlaut: „Besteht ein Unternehmen aus mehreren verschieden artigen Betrieben, von denen der eine in ihm hergestellte Gegenstände an den anderen liefert, so ist diese Lieferung, wenn sie hunderttausend Mark jährlich übersteigt, umsatz- steuerpflichtig; dabei gilt als Entgelt derjenige Betrag, der am Orte und zur Zeit der Lieferung von Wtederverkäufern gezahlt zu werden pflegt. Die näheren Voraussetzungen dieser Steucrpflicht be stimmt nach Anhörung der öffentlich-rechtlichen BerufSver- lretungen der Bundesrat Ec kann für bestimmte Fälle ganz oder teilweise von dieser bcsreien. 75!