Redaktioneller Teil. Überleitung in die Friedenswirtschaft. In Zetten revolutionärer Bewegungen muß dar Tun und Lassen de! einzelnen mehr, als dar sonst der Fall ist, unter die eigene Verantwortung gestellt werden, schon weil die verschiedene politische Auffassung der gegenwärtigen Gewalt haber und die von ihnen erlassenen, zum Teil lokal oder territorial begrenzten Verordnungen selbst über rein wirtschaftliche Fragen einer einheitlichen Regelung entgegenstehen. Trotzdem glauben wir, daß es vielleicht von Nutzen sein könnte, einige allgemeine Richtlinien zu geben, wobei wir den Schwerpunkt--mehr auf den Geist als aus die Form legen möchten. In erster Linie handelt er sich darum, die aur dem Felde und dem Heeresdienst zurückkehrenden Berussgenossen, soweit dar irgend möglich ist, wieder aufzunehmen und ihnen Beschäftigung zu geben, ohne dabei die Rücksicht auf die während der Krieger eingestellten Hilfskräfte außer acht zu lassen. Dieser Forderung muß schon deswegen im weitestgehenden Maße entsprochen werden, weil sie — ganz abgesehen davon, daß sie zum Teil ihren Ausdruck in den erlassenen Ver ordnungen findet — zurzeit die einzige erkennbare Möglichkeit bietet, Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten und einiger maßen geordnete Verhältnisse aus dem Arbeitrmarkt herbeizusühren. Wie aus unserer Bekanntmachung vom 14. November 1S18 (vgl. Bbl. Nr. 2S6) hcrvorgeht, haben sich zur Regelung der Verhältnisse im Leipziger Buchhandel die Vorstände des BörsenvereinS, des Deutschen Verlegervereins, des Vereins der Buchhändler zu Leipzig und de) Vereins Leipziger Kommissionäre, denen sich noch der Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig, der Deutsche Musikalien-Verleger-Verein, der Verein Leipziger Musikalienhändler und der Verein der Leipziger Sortiments- und Antiquariats-Buchhändler angeschlossen haben, aus den Boden der gegebenen Ver- hältnisse gestellt und sich mit den Arbeitnehmer-Organisationen in Verbindung gefetzt, um in gemeinschaftlicher Arbeit zu beraten, wie die Wiedereinordnung unserer feldgrauen Berussgenossen in dar Wirtschaftsleben am zweckmäßigsten erfolgen könne. Wir empfehlen, dem Beispiele der Leipziger Buchhandels, soweit es noch nicht geschehen ist, im Reiche zu folgen und Fühlung mit den bestehenden Arbeitnehmer-Organisationen zwecks gemeinschaftlicher Regelung der buchhändlertschen Arbeits- Marktes zu nehmen. Mehr aber noch als diese zum Teil durch gesetzgeberische Bestimmungen bereits in die Wege geleitete Gemeinschaftsarbeit wird der gute Wille jede» einzelnen unserer Mitglieder, Arbeitsgelegenheiten und dadurch »Stellen» zu schaffen, die Wtedereinordnung unserer Berussgenossen in das Wirtschaftsleben erleichtern und Härten, sowohl den bisherigen Angestellten als auch gegenüber einzelnen Betrieben, vermeiden können, schon weil von den letzteren manche aus Raum gründen gar nicht in der Lage sein werden, neben ihrem gegenwärtigen Personal auch ihre ehemaligen, jetzt aus dem Felde zurückkehrenden Angestellten unterzubringen. Die Arbeitgeber werden sich daher einerseits untereinander, andererseits mit ihren Angestellten verständigen müssen, damit sowohl den LebenSbedlngungen der einzelnen Firmen, als auch denen der Angestellten vom rein menschlichen Stand punkte aus Rechnung getragen werden kann. Ist doch die Regelung des ArbeitSmarktes, wenn sie auch nur eine der vielen Fragen unserer Übergangswirtschaft ist, von so außerordentlicher Bedeutung und Dringlichkeit, daß jeder einzelne, sei es selbst durch Einführung von Notstandsarbciten, an ihrer Lösung Mitarbeiten mutz. Da eine allgemeine Regelung durch eine NotstandSordnung wegen der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse nicht angängig ist, wird die Schwierigkeit der Lage wirksam nur dadurch behoben werden können, daß jeder einzelne bis an die Grenze seiner Kräfte geht und selbst Opfer nicht scheut, wo es die Besonderheit des Falles erfordert. Nur der allgemeine gute Wille zu Werktätiger Hilfsbereitschaft wird schwere wirtschaftliche Störungen hintanhalten können, und es darf erwartet werden, daß der Buchhandel den anderen Berufs organisationen mit gutem Beispiele vorangeht. Wo er noch nicht geschehen ist, bitten wir, den Achtstundenarbeitrtag einzuführen, dessen gesetzliche Anerkennung ohnedies in Kürze bevorsteht, und da, wo die Verhältnisse es gestatten, die Arbeitszeit, wenn auch nur vorübergehend, noch Wetter herabzusetzen, um für möglichst viele Berussgenossen Arbeitsgelegenheit zu schaffen. 701