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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. X: 262, 9. November 1918. auf zu der in strenger Wissenschaftlichkeit bearbeiteten umfang reichen Bibliographie des Börsenvcreins für den Verkauf des Buches geworben. Allenthalben sind diese bibliographischen Hilss- und Werbemittel auf dem System des einheit lichen Ladenpreises aufgebaut und würden bei einer Durchlöcherung dieses Systems ihre Zuverlässigkeit in den Prei sen und somit ihre Werbelraft verlieren. Der einheitliche biblio graphisch feststehende Verkaufspreis ist das Rückgrat des soliden deutschen Buchhandels; ihn aufrecht zu erhalten und zu schützen ist die höchste Aufgabe des Börsenvereins. Das System des einheitlichen Verkaufspreises wird aber leider durchbrochen, solange im Felde die Bücher noch um lO"l> billiger gekauft werden können als in der Heimat. Der Unterzeichnete Vorstand stand vor der schwerwiegen den Frage, ob er die Erhebung des Sortimenter-Teuerungszu- schlagcs nur auf Verkäufe im.Felde ausnehmen sollte. Dies erschien ihm aber nicht angängig, wollte er nicht den durch den ausgezeichneten Ausbau der Feldbuchhandlungen so schon sehr beschränkten Verkehr des heimatlichen Buchhandels mit seinem tu, Felde stehende» Kunden noch mehr erschweren. Zum Schutze des heimatlichen Sortimcntcs mußte er deshalb auch die Ver käufe nach dem Felde von der Erhebung des Sortimenter- Teuecungszuschlages ausnehmen. Dadurch werden leider nun auch in der Heimat zweierlei Preise geschaffen, und es wird der Umgehung der Notstaudsordnung Tür und Tor geöffnet. Es kann so weit kommen, das; zur Umgehung der buchhändleri schen Gesetze neigende Feld- oder Heimat-Buchhändler mit im Felde stehenden Kunden Verkäufe von Büchern in oder nach dein Felde tätigen, die letzten Endes für die Heimat bestimmt sind, und daß auf diesem Umwege die Bücher um 10°/» billiger auch in die Heimat gelangen. Solche Zustände erschweren die Auf gabe, die feststehenden Verkaufsbestimmungen des Börsenver- eins unter allen Umständen zu schützen, sehr erheblich. Den Wünschen des Unterzeichneten Vorstandes nach allge meiner Geltung seiner Notstandsordnung stehen allerdings die berechtigten Gründe entgegen, die Eure Exzellenz bereits in dem Schreiben vom 20. Dezember 1917 I e Nr. 49162 erwähnt haben. Inzwischen haben sich aber auch im Fcldbuchhandel die Tinge erheblich geändert, und neue unabsehbare Wandlungen stehen bevor, wenn die Räumung der besetzten Gebiete zur Tatsache werden sollte. Die Einkaufsbedingungen der Feldbuchhand lungen beim Verlag haben sich mit dem Anwachsen der Waren knappheit immer mehr verschlechtert, sodatz die Verdienste der Feldbuchhändler entsprechend gefunken sind. In den Feldbuch handlungen selbst und in deren Zentrallagern sind, da allge mein bis vor kurzem noch mit einer laugen Kriegsdauer ge rechnet wurde, bedeutende Warenmengen angehäuft. Der Feld buchhandel, der ursprünglich sehr gute Verdienstmöglichkeiten gehabt hat, sieht sich im Besitze umfangreicher Warenläger, auf welche noch die Lasten der Rücktransports zu liegen kommen, nunmehr sehr bedeutenden Risiken gegenüber. Dazu kommt, daß auch die Umsätze im Feldbuchhandel Hand in Hand mit der Aufgabe der Feldbuchhandlungen in den vordersten Linien und der im Bewegungskriege erschwerten Verkaufsmöglichkett sehr bedeutend zurückgegangen sind. Deshalb bestehen die Gründe, die Eure Exzellenz in dem Schreiben vom 10. Dezember aufführten, heute nicht mehr allenthalben, und es erscheint daher dem Unterzeichneten Vorstand die Zeit gekommen, daß im In teresse der Aufrechterhaltung der einheitlichen Verkaufspreise im Buchhandel Eure Exzellenz nunmehr geneigtest genehmigen, daß auch bei Verkäufen in und nach dem Felde allenthalben der durch die Notstandsordnuug begründete Sortimenter-Teue rungszuschlag erhoben'wird. Soweit wir unterrichtet sind, wird der Teuerungszuschlag übrigens bereits im Gebiete mancher Pachtungen von Feldbuchhandlungen erhoben. Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei ausdrücklich er wähnt, daß unsererseits die Erhebung dieses TcueruugSzuschla- geS natürlich nur auf die Verkäufe von Büchern und Zeitschrif ten, nicht aber auf diejenigen von Schreibwaren und Zeitungen beantragt wird, daß also, da die Umsätze der Feldbuchhand lungen in der großen Hauptsache aus Verkäufen von Zeitungen »70 und Schreibwaren bestehen, nur ein kleiner Teil derselben mit dem Aufschläge belegt werden soll. Den im Felde stehenden Soldaten wird daher durch den Aufschlag keine besondere Er schwerung zugemutet. Jedenfalls erscheinen dem Unterzeichneten Vorstand die Nachteile, die auf der einen Seite durch die Er hebung des in der Notstandsordnung begründeten Tcuerungs- zuschlages entstehen, nicht so schwerwiegend, daß sie das von Eurer Exzellenz bisher hiergegen erlassene Verbot auch weiter rechtfertigen dürften. Der Unterzeichnete Vorstand gibt sich daher der Hoffnung hin, daß Eure Exzellenz ihn bald ermächtigen werden, die in Nr. 4 der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1918 erlassene Aus nahme zur Notstandsordnung wieder aufzuheben. In größter Ehrerbietung Der Vorst anddesBörsenvereinsderDeutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner, Erster Vorsteher. Generalquartiermeister Gr. H.-O., den 2. November 1918. I o Nr. 56 552. Zu dem dort. gefl. Schreiben vom 18. 10. 18 wird ergebenst bemerkt, daß die Gründe, die seinerzeit zu der von dort erlas senen Notstandsordnnng für die Verkäufe von Gegenständen des Buchhandels geführt haben, nach der jetzigen Lage auch auf die Verhältnisse lies Feldbuchhandels zutrefsen, sodatz dies seits keine Bedenken bestehen, hinsichtlich des Verkaufs von Bü chern und Zeitschriften die in Nr. 4 der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1918 erlassenen Ausnahmen zur Rotstandsordnung wieder, aufzuheben. I. A. u. i. V. gez. K r i e b e l. An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Für die Aufgaben des Unterstützungs-Vereins hat uns Herr Geheimer Hofrat KarlSiegismund in Berlin einen Betrag von 1000 Mark überwiesen. - Für diese hochherzige Zuwendung, wie für alle in reicher Zahl uns von ihm gewor denen Erweise der Teilnahme an unserer Arbeit sagen wir Herrn Geheimrat Siegismund unfern warmen Dank. Berlin, den 6. November 1918. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. vr. Georg Paetel. Edmund Mangelsdors. Max Schotte. MaxPaschke. Retnhold Bor stell. Bekanntmachung. Die im Jahre 1887 verstorbene Frau vr. Fanny Fried- 1 aenderin Berlin hat dem Unterstützungs-Verein zur bleiben den Erinnerung an ihren verstorbenen Gatten testamentarisch ein Kapital von 1 0 0 0 0 Mark behufs Errichtung einer Julius Friedlaender-Stiftung vermacht. Nach der letziwilligen Bestimmung der Erblasserin sind die Zinsen des Stiftungs-Kapitals alljährlich im November zu einer Hälfte an die Witwe eines Buchhändlers oder Buchhand lungsgehilfen, zur anderen Hälfte an einen kranken oder sonst bedürftigen Buchhändler oder Buchhandlungsgehilfen zur Ver teilung zu bringen. Vorher sollen Reflektanten durch eine vom Vorstand im Börsenblatt zu veröffentlichende Bekanntmachung zur Meldung aufgefordert werden, was hiermit geschieht. Berlin, im November 1918. Der Vorstand der Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. vr. Georg Paetel. Edmund Mangelsdorf. MaxSchotte. MaxPaschke. ReinholdBor stell.
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