Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19181106
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191811068
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19181106
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
- Monat1918-11
- Tag1918-11-06
- Monat1918-11
- Jahr1918
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Verbot angedrohte harte Strafe treffen, oder in welcher Weise kann die Sortimentsbuchhandlung haftbar gemacht werden? Als Ausweg bleiben den Verlegern nur zwei Möglichkeiten: 1. Die Nummern ohne Inseratenteil auszugeben. Das ist nicht möglich, weil in dem Inseratenteil auch verschiedene Veröffent lichungen von Behörden, Vereinen oder andere redaktionelle Notizen, bibliographische Angaben, Tagesnachrichten usw. stehen und die Ausländer beanspruchen werden, auch diese Mitteilungen zu erhalten. Auch ist der Umschlag ja dazu da, daß der redak tionelle (Text-) Teil nicht beschmutzt in die Hände der Leser kommt. Ausgaben für Inland und Ausland getrennt herzu- stellen, lohnt sich aber bei den Auflagen, die von Fachzeitschrif ten hergestellt werden, nicht. 2. Die Zeitschriften mindestens 8—14 Tage am Lager liegen zu lassen und sie erst dann auszu geben. Bei einer Zeitschrift, die mehrmals wöchentlich erscheint (die Zeitschrift für angewandte Chemie erscheint z. B. zweimal in der Woche, Der Maschinenmarkt dreimal wöchentlich, das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel jeden Wochentag), ist dies aber sehr schwierig, und kein Chef kann bei dem wechselnden Personal die Garantie dafür übernehmen, daß immer nur eine vierzehn Tage alte Nummer ins Ausland expediert wird, abge sehen davon, daß er, wie oben dargelegt, bei vielen Bestellungen gar nicht weiß, ob der in Deutschland wohnende Sortimenter nicht Auslandskunden hat, und daß er diesen für die vorzeitige Versendung ins Ausland gar nicht haftbar machen kann. Es stehen den Zeitschriftenverlegern nur zwei Wege offen: Entweder sie veröffentlichen ihre Zeitschriften sämtlich nicht am Tage der Fertigstellung, sondern erst 14 Tage später. Da mit kommen aber natürlich auch die deutschen Leser erst später in den Besitz der für sie oft sehr wichtigen und interessanten Mit teilungen, als es die technische Herstellung an sich ermöglicht. Redaktionelle und bezahlte Anzeigen über abzuhaltende Kurse, Versammlungen usw. kommen dann so spät in die Hände der Leser, daß sie überholt oder nicht mehr von Interesse sind. Oder die Zeitschriftenverleger verpflichten sich, alle In serate so lange liegen zu lassen, daß zwischen der Annahme und Ausgabe vierzehn Tage liegen. Diese Maßregel ist aber mit vielen Kontrollen und Schwierigkeiten verbunden, sodatz sie nicht die Zustimmung aller Zeitschriftenverleger finden wird. Unser Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel ist gar nicht in der Lage, auf diesen Vorschlag einzugehen. Das Börsenblatt, das jeden Wochentag erscheint, ist stolz darauf gewesen, daß es im allgemeinen alle Anzeigen innerhalb zwei Tagen nach Ein gang des Jnscratauftrages veröffentlichen konnte. Das Börsen blatt ist im großen und ganzen nur ein Anzeigenblatt und soll den deutschen Buchhändlern innerhalb Deutschlands, Österreich Ungarns und des neutralen Auslandes bekanntgeben, welche Neuerscheinungen der deutsche Büchermarkt aufweist. Gerade in jetziger Zeit, wo die Verleger mit dem Papier sehr beschränkt sind, verwenden sie bei Neuerscheinungen nicht mehr wie früher Ein zelangebote, sondern bedienen sich dazu in überwiegendem Maße des Börsenblattes. Diese Anzeigen müssen aber auch so schnell wie möglich unseren 300 Beziehern im Ausland zugäng lich gemacht werden. Von allen Reisenden im neutralen Auslände wird uns be richtet, daß die Entente-Staaten große Anstrengungen machen, um- den deutschen Buchhandel aus dem Sattel zu heben. In allen größeren Städten der Schweiz sind Gründungen franzö sischer und italienischer Buchhandlungen schon erfolgt, und in den Auslagen der deutschen Buchhandlungen treten die in Deutschland erscheinenden Bücher immer mehr zurück - in den letzten Tagen sollen sie so gut wie verschwunden sein. Die Deutschland wohlgesinnten Inhaber schweizerischer Buchhand lungen z. B. haben sich über die Erschwerungen, die die Einfuhr deutscher Bücher jetzt im Gefolge hat, bitter beklagt, und wir sind deshalb dringend angegangen worden, unsere Mitglieder zu bitten, den Deutschland wohlgesinnten Buchhändlern im neu tralen Ausland entgegenzukommen, soweit das irgend mög lich ist. Auch das Auswärtige Amt steht auf dem gleichen Stand punkt. Wenn jetzt die deutschen Buchhändler im Auslände durch eine Maßnahme, wie sie hier vorgesehen wird, weiter geknebelt werden und ihnen das Börsenblatt erst zugänglich gemacht wer den kann, wenn es vierzehn Tage alt ist, so dürften sich die Be ziehungen der deutschen Buchhändler im Auslande zum Mutter lande wohl weiterhin lockern und vielleicht für die Zukunft ganz verloren gehen. Es würde also durch die vorliegende Maß- nähme der deutschen Behörden nicht der deutsche Buchhandel unterstützt werden, sondern der Buchhandel der uns feindlichen Staaten, ein Widersinn, der zu denken geben sollte. Wir müssen deshalb dringend darum ersuchen, daß für das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel eine Ausnahmebe willigung erteilt wird, anders als sie die Bekanntmachung Vor sicht, ja wir würden meinen, daß die Ausnahme für alle Fach- Zeitschriften schlechthin erfolgen sollte, da diese wohl kaum zu Spionagezwecken benutzt worden sind oder benutzt werden. Nachdem 414 Jahre lang Krieg geführt worden ist, ohne daß sich eine solche einschneidende Maßnahme gegen die Zeitschrif- trnverlegcr notwendig gemacht hat, wundert es uns, daß man jetzt glaubt, damit das Schicksal des Deutschen Reiches noch be stimmen zu können. Es ist möglich, daß durch die Maßnahme die eine oder andere Nachricht nach dem Auslande verspätet kommt und dadurch weniger Wirkung hat. Ter Vorteil, der für das Reich darin liegt, ist aber nach unserer Meinung viel ge ringer als der große Nachteil, den dieses Verbot hat. Sämtliche Zeitschriftenverleger werden durch dieses Verbot in einer Weise verärgert, und die Androhung der erheblichen Strafe schafft bet ihnen eine solche Beunruhigung, daß der etwaige Vorteil dazu gar nicht in Vergleich zu ziehen ist. Auch die erhöhten Kosten, die die Verleger aufwenden müs sen, um Duplikate der Inserate den militärischen Stellen vor zulegen, die damit notwendige Überwachung und endlich die Kontrolle über die erst nach vierzehn Tagen zu versendenden Nummern sind nicht zu übersehen, besonders jetzt, wo in den meisten Verlagsbuchhandlungen es an dem nötigen Personal fehlt, die Kontrolle sachgemäß durchzuführen. Aber auch für die Militärverwaltung ist mit der Durch führung der Maßnahme die Schaffung eines neuen Beamten- heeres, das für die Prüfung der Inserate erforderlich sein wird, notwendig und muß bei den Verlegern Verärgerung schaffen. Die Herstellung von Druckwerken ist zurzeit außerordentlich er schwert, weil es in den Betrieben an dem nötigen Personal fehlt und es oft große Schwierigkeiten macht, um nur einen Mann zur Fertigstellung eines Druckwerkes länger beurlaubt zu bekommen. Hier müssen aber zur Kontrolle der Inserate in den betreffenden Presseabteilungen der Generalkommandos wieder eine ganze Menge neue Beamte eingestellt werden, die entweder dem Feldheer oder dem heimatlichen Arbeiterstande entzogen werden müssen, und die nach unserer Meinung nur un fruchtbare Arbeit leisten. Wir bitten deshalb dringend, diese unglückliche Verordnung wenigstens für die Fachzeitschriften nicht in Krafk zu setzen und die Pressezensur, die dem Handel unendliche Schwierigkeiten be reitet, die Spionagemöglichkeiten aber durchaus nicht beseitigt hat, nicht noch weiter zu verschärfen. Gleichzeitig ersuchen wir, diese Eingabe an die zuständige Stelle weiterzugeben und nach Möglichkeit zu vertreten. Hochachtungsvoll DerVorstanddesBörsenvereinsderDeutschen Buchhändler zu Leipzig. Di-. Arthur Meiner, Erster Vorsteher. Auf diese Eingabe ging dem Vorstande des Börsenveretns nachstehendes Schreiben zu: XIX. j2. K. S.) Armeekorps Stellv. Generalkommando. Pressabteilung. Nr. 20 096 La. Leipzig, den 1. November 1918. Dtttrichring 2. Fernruf 1464, 1874. Ihre Eingabe vom 30. Oktober, deren teilweiser Berech» tigung sich das stellv. Generalkommando nicht verschließen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder