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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19181106
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191811068
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
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->? 259, 6. November 1918. Redaktioneller Teil. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. 28. Oktober bis 2. November 1918. Vorhergehende Liste 1918, Nr. 254. * — In bas Adreßbuch neu aufgenommere Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinung^ tags der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. Augsburger Verlag Hieronymus M tt h l b e r g e r, Augsburg. Die Firma lautet Hieronymus Mühlberger. (Dir.) Bratfisch, Martin, Frankfurt (Oder), hat Postscheckkonto Berlin 46 442. sDir.) Buchhandlung Eduard Georgy Nachfolger, Erfurt. Die Firma lautet jetzt: Buchhandlung Eduard Georgy Nachfolger Inhaber: Franz Brachmann. Inh. ist Franz Brachmann. sH. 1./XI. 1918.) Dalichow, Paul, Lüdenscheid, ging 24./X. 1918 mit Akt. u. Pass, in Fr. u. E. Gruber über, wonach sich die Firma in Paul Dalichows Nachfolger Fr. u. E. Gruber veränderte. sB. 255.) Geschäftsstelle des Deutschen V c r l e g c r v e r e i n s, Leipzig, hat Geschäftszeit von Montag bis Freitag 8—5, Sonnabends 8—3. sB. 254.) Haarth, A., Hof- B u ch - n. K u n st h., Dessa u. Die Firma ist erloschen. sH. 29./X. 1918.) Hacker, Ludwig, Jena. Der bisherige Inhaber Ludwig An dreas Hacker ist verstorben. Inhaberin ist jetzt: Frau verw. Pau- line Marta Hacker geb. Weißenborn. s.H. 28./X. 1918.) Hoffmanu L Campe's Verlag, B c r l i n - S ch ö n e b e r g , ging an Albert Brinitzer über. Die Firma lautet jetzt: Hoff- mann ^ Campe Verlag, Hamburg u. Berlin SW. 11, Schöne- bergerstr. 8. sH. 26./X. 1918 u. B. 258.) Illustration, Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin. Carl Schröder ist nicht mehr Geschäftsf. Fritz Meyer ist zum Gcschäftsf. bestellt. s.H. 31./X. 1918.) Kiepenheuer, G u st a v, Verlag, Potsdam, liefert an das Berliner Sortiment in Zukunft durch die Berliner Bcstellanstalt aus. sB. 254.) Kunstdruck- u. Verlagshaus Friedrich Köhler, München — Berlin, München, Karlsplatz 24. Gegr. 1906. Fernsprecher 54 225. Inh.: Friedrich Köhler. Prokur.: Ambros Dietl u. Cisemann. Leipziger Komm.: Kochlcr. sDir.) *Lande, Max, Be r l i n - S ch ö n c b e r g , Mühlenstr. 8. Verlag u. Druckerei. Fernsprecher Nollendorf 1700. Bankkonto: Natio nalbank für Deutschland, Kasse III, Berlin SW. 61, Belle Al- liance-Platz. Postscheckkonto Berlin 37 200. Leipziger Komm.: Volckmar. sB. 255 n. dir.) Leipziger Lehrmittel-Anstalt von vr. Oskar Schneider, Leipzig, jetzt: Kreuzstr. Io, Erdgeschoß. sB. 253.) Mignon-Verlag, Berlin. Geschäftsf. ist: Paula Grunow. (Dir.) *M i g n o u--V e r l a g, Wien VI, Gumpendorferstr. 14. Musik- Verlag u. -Sortiment. Spez.: Berliner Musik. Gegr. 1./V. 1918. Fcrnspr. 37—82. Geschäftszeit: 8—6. Iuh.: Fritz Lehner. Leip ziger Komm.: Hug L Co. sDir.) *Mühlberger, Hier., Augsburg. Buchdr. u. Verlag. Gegr. 1470 (Fa. Kollmann). Inh.: Wwe. Luise Mühlberger. Ge schäftsf.: Karl Kolland. Leipziger Komm.: Volckmar. sB. 250 n. dir.) Naumann's Buch- u. Kunsth., Justus, Dresden. Der Inh. Arthur Weber ist verstorben. sB. 256.) Rcmert, Theodor, Dresden. Die Firma ist erloschen. sH. 29.,X. 1918.) *8e09la komäuL, Suczawa (Bukowina), Buch- u. Paph. u. Buchdr. Fernsprecher 40. Postscheckkonto Wien 17 877. Leipziger Komm.: Koehler. sDir.) Vereinigte Fachzeitschriften, Verlagsgesellschaft m. l>. H., Berlin. Carl Schröder ist nicht mehr Geschäftsf. Fritz Meyer ist znm Geschäftsf. bestellt. sH. 31./X. 1918.) Kleine Mitteilungen. Die Neuordnung in der Zensur. — Der Obermilitärbefehlshaber hat den Stellvertretenden Generalkommandos, Gouvernements und Kommandanturen nachstehenden Erlaß zugchen lassen: Dem Grundgedanken der Neuordnung unseres Staatswesens ent spricht es, wenn dem deutschen Volke in weitherzigster Weise das Recht zur freien Meinungsäußerung in Wort und Schrift gegeben wird. Ungehindert soll es seine Wünsche und Klagen zum Ausdruck bringen können. Beschränkungen sollen ohne Rücksicht auf die Parteien nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eintrcten: I. (Betrifft ausschließlich das Versammlungsrecht, sodaß auf Wieder gabe an dieser Stelle verzichtet werden kann.) II. 1. Zensurmaßnahmcn gegenüber Zeitungen und sonstigen Druck schriften dürfen nur erfolgen, wenn es das Interesse der Kriegfüh rung, des Friedensschlusses oder der Aufrechterhaltung der öffent lichen Sicherheit unbedingt erfordert. Soweit Maßnahmen der Kriegführung in Betracht kommen, ist die Zensur des redaktionellen Teils von Zeitungen und sonstigen Druck schriften lediglich im Sinne der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend das Verbot von Veröffentlichungen über Truppen- oder Schiffsbewegungen und Verteidigungsmittel, vom 6. 2. 18 (Reichs- anzciger vom 8. 2. 18) auszuüben. 2. Die Vorprüfung für alle Nachrichten und Aufsätze militäri schen Inhalts bleibt bestehen. Streng muß darauf geachtet werden, daß nur wegen Verletzung von Interessen der Kriegführung einge griffen wird und daß die Vorlage zu Veröffentlichungen, die neben militärischen auch politische Fragen behandelt, nicht Veranlassung gibt, Streichungen auch in dem lediglich politischen Teil vorzunehmcn. 3. Die Verhängung der Vorzensur über Zeitungen usw. darf in Zukunft nur mit Einwilligung des Obermilitärbefehlshabers erfolgen. 4. In Kraft bleiben vorläufig a) alle die Bestimmungen über Behandlung von Rohstoff- und Ersatzstoff-Fragen, Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr von Zeitungen und Druckschriften, Behandlung der Anzeigen in Zeitungen und Druckschriften; b) die i.u Interesse der Presse getroffenen Bestimmungen über fachwissenschaftliche Veröffentlichungen und den Nachdruck aus den Berliner und Provinz-Blättern. 5. Alle anderen bisherigen Zensurbestimmnngcn treten außer Kraft. gez. S ch e ii ch, Generalleutnant. Hierzu schreibt das W. T. B.: »Mit dem vorstehenden Erlaß des Obermilitärbefehlshabers ist ein entscheidender Schritt vom Obrig- teitsstaat zum Volksstaat getan. Dem deutschen Volke ist die Wort- sreiheit zurückgegeben worden. Ter Druck des Belagerungszustan des wird auf das für die Kriegführung schlechthin unentbehrliche Min destmaß zurückgeführt. Die Versammlungsfreiheit ist grundsätzlich wieder hergestcllt. Es ist zu erwarten, daß die Anwendung der den überwachenden Behörden verbleibenden Befugnisse, besonders daß die Ausschließung bestimmter Persönlichkeiten vom Auftreten in Ver sammlungen zu den Seltenheiten gehören wird. Es liegt auch im Sinne der neuen Richtlinien, daß diese Befugnis niemals zu einer Waffe im inncrpolitischen Kampf gegen unbequeme Richtungen wer den darf. So werden wir einem Zustande cntgegengchcn, welcher der fricdcnsmäßigcn vollen Versammlungsfreiheit sehr nahe kommt. Auch der Pressefreiheit kommen wir wieder ein gutes Stück näher. Die Vorprüfung bleibt auf dem Gebiete des rein Militärischen bestehen. Es konnte nicht dem guten Willen und der Einsicht des Einzelnen überlassen werden, zu entscheiden, was hierüber öffentlich ohne Scha den für unsere Kriegführung geschrieben werden darf. Unserer Heeresleitung mußte die sachkundige Entscheidung Vorbehalten bleiben. Neben das Interesse der Kriegführung tritt gleichberechtigt das im Friedenöschluß nicht begründete Friedensgerücht oder absichtlich Ver wirrung bezweckende FricdenSfühler aus feindlicher oder neutraler Quelle. Was schließlich die noch nnanfgehobenen Gebiete der jetzigen Zensur, der Rohstoffrage, der Ausfuhr, Überwachung nsw. betrifft, so hondclt es sich hier um Kriegsnotwendigkeitcn, die von der Allgemein heit weniger bemerkt, von den Interessentenkreisen und der Presse verständnisvoll ertragen worden sind und zunächst weiter ertragen werden müssen. Freigcgeben sind alle politischen Erörterungen, auch soweit sie die Kriegführung unmittelbar zum Gegenstand haben, die polnische, die baltische, die belgische, die elsaß-lothringische Frage, das Verhältnis der Obersten Heeresleitung zur Politik, die Neugestaltung Deutschlands, der Pazifizismus in allen Abstufungen, die Reden feind licher Staatsmänner und der Abdruck ans der fremden Presse. An der neuen Freiheit nimmt selbstverständlich neben der Tagesprcssc auch die Buch- und Broschürenliteratur teil. Damit ist ein vollständiger Umschwung in der rechtlichen Behandlung der Wortfreiheit und Mei nungsäußerung eingetreten. Alle Hemmungen und Einschränkungen, die bisher aus politischen Gründen aufrecht erhalten wurden, fallen restlos weg. Die von Schriftstellern und Verlegern gleich unangenehm empfundene Vorzensur von Zeitungen ist im wesentlichen aufgehoben. Demnach kann ein früher verbotenes Werk auf Antrag seines Verfas sers oder Verlegers freigcgeben werden. Wir erfreuen uns nun einer 667
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